# taz.de -- Abgeschobener Islamist Sami A.: Gefährder muss nicht zurück
> Die Stadt Bochum muss den im Sommer zu Unrecht abgeschobenen
> islamistischen Gefährder Sami A. nicht zurückholen. Das entschied ein
> Gericht.
IMG Bild: Sami A. war im Juli nach Tunesien abgeschoben worden, obwohl die Richter das untersagt hatten
Bochum/Gelsenkirchen dpa | Die Stadt Bochum muss [1][den im Sommer zu
Unrecht abgeschobenen islamistischen Gefährder Sami A.] nicht nach
Deutschland zurückholen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am
Mittwoch entschieden. Allerdings kann Sami A. noch Beschwerde dagegen
einlegen. (Az 8 L 2184/18)
Es ist eine weitere juristische Etappe im monatelangen Tauziehen im Fall
des 42-Jährigen. Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden,
obwohl die Richter das noch am Tag zuvor wegen Foltergefahr untersagt
hatten. Doch als dieser Beschluss den zuständigen Behörden zugestellt
wurde, saß Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis. Das Gericht rügte das
Verhalten der Behörden und ordnete die sofortige Rückholung von Sami A. an.
Im Herbst gab es dann eine Zusicherung des tunesischen Staates, dass Sami
A. dort keine Folter und keine unmenschliche Behandlung drohen. Das Gericht
hob daraufhin am 21. November [2][das bis dahin noch immer gültige
Abschiebeverbot auf.]
Die Tatsache, dass Sami A. jetzt in Tunesien sei, bedeute folglich keinen
andauernden rechtswidrigen Zustand, argumentierten die Gelsenkirchener
Richter nun. Deshalb hoben sie am Mittwoch die Pflicht der Stadt Bochum
auf, Sami A. zurückzuholen.
19 Dec 2018
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