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       # taz.de -- Ausblick auf Berlin 2019: Die müssen weg, die vielleicht nicht
       
       > Die Container für Geflüchtete am Tempelhofer Feld müssen bis Ende 2019
       > abgebaut sein. Manche sollen aber bleiben und anders genutzt werden.
       
   IMG Bild: Eines der umstrittensten Bauwerke der Stadt: das Containerdorf am Tempelhofer Feld
       
       Eines der umstrittensten Bauwerke der Stadt soll Ende 2019 verschwinden:
       das Containerdorf am ehemaligen Flughafen Tempelhof. Mit rund 1.000 Plätzen
       ist es Berlins größte Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete. Aus
       Hunderten weißer Container sind hier 256 Kleinwohnungen mit Kochmöglichkeit
       entstanden, dazu gibt es eine Schule, drei Sportplätze, einen Waschsalon.
       Knapp 17 Millionen Euro hat der Bau gekostet, nach monatelanger
       Bauverzögerung konnte er erst im Dezember 2017 bezogen werden. Trotzdem
       muss er nun abgerissen werden: Das besagt das Tempelhofer-Feld-Gesetz.
       
       Anfang 2016 hatte der Senat den Bau von 30 Containerdörfern für 15.000
       Flüchtlinge beschlossen, vor allem für die etwa Zehntausend, die damals
       noch in Turnhallen leben mussten. Realisiert wurden am Ende 14,
       Kostenpunkt: rund 100 Millionen Euro. Rechnet man die damals schon
       bestehenden fünf Containerdörfer der ersten Generation hinzu, gibt es heute
       19 dieser Unterkünfte im Stadtgebiet, in denen Mitte Dezember noch 5.600
       Geflüchtete lebten.
       
       Drei Containerdörfer stehen allerdings seit ihrer Errichtung leer, das
       Landesflüchtlingsamt hatte Probleme mit der europaweiten Ausschreibung.
       Zwei von ihnen, in Reinickendorf und Spandau, werden laut Sozialverwaltung
       seit Mitte Dezember bezogen. Für das dritte Containerdorf in der
       Neuköllner Karl-Marx-Straße handelt das Amt derzeit mit einem Betreiber den
       Vertrag aus.
       
       Der Standort Tempelhofer Feld war politisch besonders heikel, weil dort
       nach dem per Volksentscheid erzwungenen Feld-Gesetz keine Bebauung erlaubt
       ist. Mit der Befristung der Bebauung, die im Februar 2017 ins Gesetz
       aufgenommen wurde, konnte die damals gerade ins Amt gekommene R2G-Koalition
       Kritiker aus den eigenen Reihen beruhigen.
       
       Auch ein paar der anderen „Tempohomes“, wie die Containerdörfer der
       zweiten Generation behördlicherseits genannt werden, um ihren temporären
       Charakter zu betonen, müssen in diesem Jahr schließen. Weitere folgen 2020.
       Denn auch für Bauten, die nach dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
       gebaut wurden, das Bauvorschriften lockert, gilt eine Befristung von drei
       Jahren.
       
       Allerdings wurden am Ende nicht alle Tempohomes mit diesem
       „Beschleunigungsgesetz“ gebaut. Und so gibt es beim Senat Überlegungen, ein
       paar der Containerdörfer doch länger stehen zu lassen und umzunutzen – etwa
       für die Kältehilfe. „Zurzeit laufen dazu noch Gespräche und Abstimmungen“,
       erklärt die zuständige Sozialverwaltung dazu.
       
       29 Dec 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Susanne Memarnia
       
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