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       # taz.de -- BGH-Urteil zu gemeinfreien Kunstwerken: Über Fotos entscheidet das Museum
       
       > Karlsruhe gibt einem Mannheimer Museum im Streit mit Wikimedia recht. Das
       > Museum hat die Kontrolle über die Darstellung seiner Kunstwerke.
       
   IMG Bild: Entschied für das Museum: der BGH in Karlsruhe
       
       Karlsruhe taz | Museen können verhindern, dass Fotos ihrer Kunstwerke ohne
       Erlaubnis bei Wikipedia genutzt werden. Dies entschied jetzt der
       Bundesgerichtshof (BGH) im Streit des Reiss-Engelhorn-Museums in Mannheim
       mit einem ehrenamtlichen Mitarbeiter von Wikipedia. Dies gelte auch für
       Bilder von sogenannten gemeinfreien Kunstwerken.
       
       Der Mann hatte Bilder von Kunstwerken aus dem Mannheimer Museum auf das
       zentrale Medienarchiv Wikimedia Commons hochgeladen. Dabei hatte er
       einerseits Fotos aus einem Museumskatalog eingescannt, die ein freier
       Fotograf im Auftrag des Museums gemacht hatte. Zum anderen hatte er bei
       einem Museumsbesuch im Jahr 2007 selbst Fotos angefertigt. Das Museum
       verlangte in beiden Konstellationen Unterlassung und hatte damit in allen
       Instanzen Erfolg, nun auch beim BGH.
       
       Bei den eingescannten Fotos hat der Wikipedia-Mitarbeiter die
       Nutzungsrechte des Museums verletzt, entschied der BGH. Zwar ging es um
       Kunstwerke, die älter als 70 Jahre alt waren und daher nicht mehr unter dem
       Schutz des Urheberrechts standen. Dies habe aber keine Auswirkungen auf das
       Urheberrecht des freien Fotografen, der die Kunstwerke im Auftrag des
       Museums abgelichtet hat. „So ein Foto ist eine geistige Leistung“, sagte
       der Senatsvorsitzende Thomas Koch, „der Fotograf entscheidet über Standort,
       Entfernung, Blickwinkel, Belichtung und Ausschnitt der Aufnahme“. Deshalb
       dürften solche Fotos nicht einfach aus einem Museumskatalog eingescannt
       werden.
       
       Auch bei den Fotos, die der Mann selbst geknipst hatte, gab der BGH dem
       Museum recht. Im Museum habe ein allgemeines Fotografierverbot geherrscht.
       Überall seien Piktogramme mit durchgestrichener Kamera angebracht worden.
       Das Verbot sei als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) Teil des beim
       Eintritt abgeschlossenen Besichtigungsvertrags gewesen. Das Verbot per AGB
       sei auch wirksam gewesen, da es die Besucher nicht unangemessen
       benachteilige. Das Museum habe ein berechtigtes Interesse, seine Kunstwerke
       zu schützen.
       
       Wikimedia [1][zeigte sich] über das Urteil enttäuscht. Nun müsse der
       Gesetzgeber dafür sorgen, dass „die geistigen Schöpfungen früherer
       Jahrhunderte auch im Digitalen zu Allgemeingut werden“. Dies dürfe nicht
       vom guten Willen jedes einzelnen Museums abhängen, hieß es auf dem Blog der
       Organisation.
       
       ## Fotografieren erlaubt, aber nicht kommerziell
       
       Am Rande der Urteilsverkündung erläuterte Alfried Wieczorek, der
       Generaldirektor des Mannheimer Museums, wie das Fotografierverbot in der
       Praxis angewandt wird. „Bei uns darf durchaus fotografiert werden, man muss
       aber vorher fragen und eine Genehmigung erhalten.“ Wer nur für das eigene
       Erinnerungsalbum fotografiere, bekäme diese Erlaubnis immer. Eine
       Veröffentlichung bei Facebook sei davon allerdings nicht umfasst. Der
       Veröffentlichung solcher Bilder stimme man nur zu, wenn eine kommerzielle
       Nutzung ausgeschlossen werde. „Das war auch der Konflikt mit Wikimedia“, so
       Wieczorek, „dort wollte man solche Einschränkungen nicht akzeptieren. Nur
       deshalb haben wir geklagt.“
       
       Bei professionellen Aufnahmen kann die Erlaubnis des Museums allerdings
       teuer werden, mindestens 50 Euro pro Bild. Die Kunstwerke würden dann von
       Restauratoren in einen speziellen Raum gebracht, um andere Werke vor der
       Lichteinwirkung zu schützen.
       
       Der Konflikt ist nach Darstellung des Mannheimer Museums entstanden, als
       eine aus dem Museum stammende Richard-Wagner-Darstellung auf
       Merchandising-Gegenständen wie Tassen, Tellern und T-Shirts in den USA
       auftauchte. Die US-Produzenten hätten sich offensichtlich bei Wikimedia
       bedient. (Az.: I ZR 104/17)
       
       20 Dec 2018
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://blog.wikimedia.de/2018/12/20/urteil-zu-gemeinfreier-kunst-kulturerbe-fuer-alle-aber-nicht-im-netz/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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