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       # taz.de -- Mögliche Änderung von Paragraf 219a: Der Richter wartet auf die Politik
       
       > In Kassel stehen zwei Ärztinnen vor Gericht, weil sie über
       > Schwangerschaftsabbrüche informiert haben. Der Prozess wird vorerst
       > ausgesetzt.
       
   IMG Bild: „Weg mit 219a“: Gegner*innen protestieren seit langem für die Streichung des Paragraphen
       
       Berlin taz | Die für Ende Januar und Anfang Februar angesetzten
       Verhandlungstermine gegen die Kasseler Gynäkologinnen Nora Szász und
       Natascha Nicklaus sind vorerst ausgesetzt. Die Ärztinnen informieren auf
       ihrer [1][Webseite] darüber, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
       Nach Paragraf 219a Strafgesetzbuch gilt das als verbotene „Werbung“ für
       Abtreibungen.
       
       Politisch wird um diesen Paragrafen allerdings gerungen. Im Dezember hat
       die Bundesregierung Eckpunkte zur „Verbesserung der Information und
       Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ vorgelegt, im Januar soll ein
       Gesetzentwurf folgen. Dadurch könnte sich auch [2][der Straftatbestand des
       Paragrafen 219a ändern].
       
       Die „diesbezügliche legislative Entwicklung“ wolle man abwarten, heißt es
       nun in der Begründung des zuständigen Strafrichters am Kasseler Amtsgericht
       vom Donnerstag. Von einer „klugen“ Entscheidung sprach Nora Szász. „Es wäre
       absurd, wenn wir trotz absehbarer Neuregelung nach dem bestehenden
       Paragrafen verurteilt würden“, sagte die Ärztin. Sie sei erleichtert, jeder
       Prozess stelle eine Belastung dar.
       
       ## Union sträubt sich
       
       Dennoch bekräftigte Szász ihre Kritik an den Eckpunkten der
       Bundesregierung. „Ob der Gesetzentwurf uns wirklich die nötige
       Rechtssicherheit bringt, die wir brauchen, oder ob wir künftig bloß auf
       Listen verweisen dürfen, wird sich zeigen“, sagte sie.
       
       Die Eckpunkte bleiben in diesem Punkt sehr schwammig. Dort heißt es, man
       werde „rechtlich ausformulieren, dass und wie Ärztinnen und Ärzte sowie
       Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie
       Schwangerschaftsabbrüche durchführen“ sowie auf Informationen anderer
       Stellen hinweisen dürfen. 
       
       Schon im Dezember hatten die angeklagten Ärztinnen betont, [3][eine echte
       Lösung sei für sie nur die Streichung des Paragrafen]. Dagegen jedoch
       sträubt sich die Union, die an Paragraf 219a unbedingt festhalten will. Die
       SPD wollte ihn ursprünglich streichen, sah sich jedoch durch die neu
       eingegangene Koalition mit der Union gezwungen, ihren eigenen Antrag dazu
       auf Eis zu legen.
       
       Dass die Verhandlungstermine aufgehoben seien, freue ihn, sagte Johannes
       Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, der taz.
       „Die Ärztinnen sind nach einer Vorschrift angeklagt, die aus unserer Sicht
       abgeschafft gehört.“ Dass noch Ermittlungsverfahren und Strafprozesse
       liefen, verdeutliche noch einmal, „dass Handlungsbedarf besteht und dass
       wir zügig zu einer Lösung kommen müssen“, sagte Fechner.
       
       Seit dem Frühjahr verhandeln Justizministerin Katarina Barley,
       Frauenministerin Franziska Giffey (beide SPD), Gesundheitsminister Jens
       Spahn, Kanzleramtschef Helge Braun (beide CDU) über eine Lösung, später
       stieß Innenminister Horst Seehofer (CSU) dazu.
       
       10 Jan 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.frauenaerztinnen-kassel.de/ambulante-operationen.html
   DIR [2] /GroKo-zu-Werbeverbot-fuer-Abtreibungen/!5556141
   DIR [3] /Aerztin-ueber-Schwangerschaftsabbrueche/!5556334
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dinah Riese
       
       ## TAGS
       
   DIR Kristina Hänel
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