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       # taz.de -- Nach dem Angriff auf Frank Magnitz: Interne Querelen in der Bremer AfD
       
       > Die eigene Partei beteiligt sich nach dem Angriff auf ihren
       > Landesvorsitzenden nicht am Aufruf zu einer Mahnwache. Ist der Grund die
       > Strafanzeige eines Parteikollegen?
       
   IMG Bild: Frank Magnitz nach dem Angriff in einem Bremer AfD-Büro
       
       Bremen taz | Unter dem Motto „Gegen Lügen und rechte Hetze“ haben am Montag
       Abend 300 Personen in Bremen demonstriert. Sie wollten eine für denselben
       Abend vor dem Bremer Theater angekündigte „Mahnwache“ verhindern, die eine
       Gruppierung unter dem Namen „Demokraten gegen Gewalt“ angemeldet hatte.
       Dahinter soll angeblich ein „überparteiliches Aktionsbündnis“ stehen.
       Verschiedene AfD-Kreisverbände hatten zur Teilnahme an der Mahnwache
       aufgerufen. Dort solle ein „Zeichen für eine gewaltfreie politische
       Auseinandersetzung“ gesetzt werden – genau an dem Ort, an dem bisher
       Unbekannte vor einer Woche den Bremer AfD-Bundestagsabgeordneten Frank
       Magnitz angegriffen hatten.
       
       „In inzwischen erschreckender Regelmäßigkeit kommt es in der politischen
       Auseinandersetzung zu Gewalt gegen Sachen und Personen“, heißt es auf einer
       eigens für die Mahnwache eingerichteten Website. Und: „Wir erkennen darin
       eine Gefahr für die Demokratie. Als überzeugte Demokraten treten wir dieser
       Entwicklung entschieden entgegen.“
       
       Nicht aufgerufen zur Demo hatte indes die AfD Bremen. Das mag unter anderem
       auch an internen Querelen innerhalb des Landesverbands liegen, die die
       Arbeit teilweise hemmen. Ein Beispiel für die Auswirkungen der
       parteiinternen Machtkämpfe sind die Ermittlungen wegen des Verdachts der
       Untreue gegen Landeschef Magnitz, die Ende vergangener Woche bekannt
       geworden waren. Sie kamen durch die Anzeige eines Parteikollegen zustande.
       
       Magnitz hat deswegen bereits im Dezember seine Immunität verloren. Das kam
       erst jetzt im Gefolge der Berichterstattung über den tätlichen Angriff auf
       den 66-jährigen Politiker an die Öffentlichkeit. Magnitz selbst bezeichnete
       die Anzeige als „Lachnummer“. Sie habe mit innerparteilicher
       „Quertreiberei“ und nichts mit Untreue seinerseits zu tun.
       
       Auslöser war laut Bremer Staatsanwaltschaft eine im September 2018
       eingegangene Strafanzeige des „früheren Schatzmeisters des
       AfD-Landesverbands Bremen“. In dessen Amtszeit, so die AfD, habe „Magnitz
       als Verfügungsberechtigter über die Parteikonten zusammen mit dem
       stellvertretenden Vorsitzenden zwei Zahlungen veranlasst“.
       
       Damit seien Rechnungen beglichen worden, die im Zuge der von der AfD
       beantragten Neuauszählung der 2015er Bürgerschaftswahlstimmen in
       Bremerhaven gestellt wurden. Es geht um Kosten für die Beaufsichtigung der
       Auszählung. Die Rechnungen seien an die Privatanschrift des
       stellvertretenden AfD-Landesvorsitzenden Thomas Jürgewitz gegangen, Magnitz
       habe sie von Parteikonten beglichen. Er selbst sagte der Bild am Sonntag:
       „Es geht um ungefähr 724 Euro.“ Die Staatsanwaltschaft Bremen bestätigt
       einen Streitwert „deutlich unter 1.000 Euro“.
       
       Die AfD hat nach eigener Darstellung darum gebeten, die Rechnungen mit der
       Partei als Empfängeranschrift neu auszustellen. „Zwischenzeitlich liegt
       eine schriftliche Bestätigung des Magistrats Bremerhaven vor, dass der
       Zahlungspflichtige in beiden Fällen die Partei und nicht die Privatperson
       ist, an die die Rechnung gerichtet war. Die Angelegenheit ist somit
       erledigt“, teilte die AfD mit.
       
       Das ist falsch. Laut Gerichtsbeschluss der Wahlprüfungssache vom 21.
       Dezember 2015 ist Jürgewitz erster Antragsteller der Wahlprüfung gewesen
       und hat daher auch zurecht die Rechnung zugestellt bekommen. Erst als
       zweiter Antragsteller firmiert der AfD-Landesverband Bremen.
       
       Ob die in Rechnung gestellten Kosten nun von der AfD-Partei getragen werden
       mussten, Magnitz also korrekt gehandelt hätte und das Verfahren
       einzustellen wäre, oder ob die Sache vor Gericht landet, müsse nun die
       Staatsanwaltschaft Bremen entscheiden, sagt ihr Presssprecher Frank
       Passade.
       
       Nach der Veröffentlichung des Überwachungskamera-Videos vor drei Tagen zum
       Angriff auf den AfD-Politiker sind bei den Ermittlern bisher 140 Hinweise
       eingegangen, hieß es gestern. Ob darunter auch welche auf die Täter seien,
       wurde nicht bekannt. Gleichzeitig sah sich die Polizei Bremen aus dem Lager
       der AfD-Anhänger Vorwürfen ausgesetzt, sie habe die veröffentlichte
       Videosequenz manipuliert. Die Bremer Polizei teilte mit, die Vorwürfe
       entbehrten „jeglicher Grundlage“.
       
       15 Jan 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jens Fischer
   DIR Eiken Bruhn
       
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