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       # taz.de -- Mietobergrenzen in Berlin: Mietendeckel? Schön wär’s!
       
       > Juristen diskutieren, ob das Land Berlin nicht doch eigene
       > Mietobergrenzen einführen kann. Die Senatsverwaltung will das prüfen.
       
   IMG Bild: Vielleicht lässt sich ja doch etwas gegen die steigenden Mieten tun
       
       Kann das Land Berlin die Mieten auf dem privaten Wohnmarkt deckeln? Diese
       Frage wird in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, aber auch beim
       Mieterverein geprüft. Den Anstoß dafür gab der Jurist Peter Weber mit einem
       [1][Aufsatz in einer Fachzeitschrift]. Im November argumentierte er dort,
       die Länder hätten sehr wohl eine Gesetzgebungskompetenz im Wohnungswesen –
       und könnten daher auch Höchstpreise für Mieten festsetzen. Pikant: Weber
       ist nach Angaben der Zeitschrift Angestellter der
       Stadtentwicklungsverwaltung, äußere in dem Beitrag aber nur seine
       persönliche Meinung.
       
       Webers Gedanken griff Eva Högl, Bundestagsabgeordnete der SPD, gemeinsam
       mit zwei Genossen in einem [2][Beitrag für den Tagesspiegel] vom Freitag
       auf. „Bisher wurde übersehen, dass das Land Berlin bei näherer
       verfassungsrechtlicher Betrachtung die Möglichkeit hat, eine eigene
       Mietpreisregulierung einzuführen“, schreiben sie. Mit der
       Föderalismusreform 2006 sei die Gesetzgebungskompetenz im Wohnungswesen auf
       die Länder übergegangen. Damit stehe es Berlin frei, eine eigene
       Mietpreisbindung einzuführen.
       
       Vieles in Peter Webers Artikel sei richtig, sagte Reiner Wild vom
       Mieterverein am Freitag der taz. Auf welcher Rechtsgrundlage Berlin einen
       Mietendeckel einführen könnte, sei aber nicht klar geworden. Wenn das Land
       beim Mietrecht mit dem Bund konkurriere, habe die Gesetzgebung des Bundes
       Vorrang. „Die Anregung, das zu prüfen, ist allemal gut“, so Wild.
       
       Ähnlich reagierte die Stadtentwicklungsverwaltung. In einer ersten
       kursorischen Prüfung seien „verfassungsrechtliche und kompetenzrechtliche
       Probleme“ festgestellt worden, so eine Sprecherin. Man werde aber zeitnah
       mit dem Autor diskutieren. „Sollten sich tatsächlich erfolgversprechende,
       rechtlich mögliche Wege für ein solches Vorgehen ergeben, wird sich der
       Senat dem natürlich nicht verschließen.“
       
       Katalin Gennburg, Sprecherin für Stadtentwicklung der Linken, bezeichnete
       Webers Vorstoß als „Hoffnungsschimmer“. „Wir stehen dem sehr aufgeschlossen
       gegenüber und schauen uns das genau an.“ Daniel Buchholz,
       stadtentwicklungspolitischer Sprecher der SPD, erfuhr erst aus der Zeitung
       von Högls Einlassung. „Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein“, sagte
       er. „Sollte das rechtlich gehen, machen wir das sehr gerne.“
       
       18 Jan 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.mohrsiebeck.com/heft/juristenzeitung-21-2018-0022-6882
   DIR [2] https://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungsnot-in-der-hauptstadt-berlin-koenne-eine-eigene-mietpreisregulierung-einfuehren/23880014.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Antje Lang-Lendorff
       
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