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       # taz.de -- Kommentar Bremer Offshore-Terminal: Beschränkter Horizont
       
       > Warum braucht man ein Terminal in Bremerhaven, wenn es 40 Kilometer
       > weiter in Cuxhaven schon eines gibt? Diese Frage stellt sich in Bremen
       > kaum jemand.
       
   IMG Bild: Vor Gericht wird der Bau des Offshore-Terminals in Bremerhaven kaum eine Chance haben
       
       Was abwärts geht, geht auch wieder aufwärts. Jedes Kind kennt das von der
       Wippe, jeder Börsenspekulant hofft darauf. Weil es so schlicht wie
       einleuchtend ist. Und muss man nicht vorbereitet sein, wenn es wieder
       aufwärts geht? Bremens grüner Umweltsenator rechtfertigte mit dieser
       Hoffnung die Investition von mehr als 200 Millionen Euro in ein
       Offshore-Terminal.
       
       Wenn der Staat Steuergelder ausgibt, sollte er bessere Argumente haben. Und
       wenn ein Umweltsenator Eingriffe in Naturschutzgebiete abwägt, auch. Bei
       Gericht weiß man nie, wie es ausgeht, aber der Bremer Senat dürfte sich
       kaum Hoffnungen machen, dass er das [1][Gerichtsverfahren gegen die
       Einwände der Naturschützer] gewinnen kann. Natürlich hat ein Staat auch
       einen langen Atem, 2010 war die Windenergie-Euphorie noch groß, wieso
       sollte sie nicht im Jahre 2025 wieder groß sein? Was abwärts geht, kann
       auch wieder aufwärts gehen.
       
       Es gibt aber ein anderes Argument, das bisher in der Bremer Diskussion,
       deren Horizont oft an der Landesgrenze endet, kaum gehört wird: Warum
       braucht man ein Terminal in Bremerhaven, wenn es 40 Kilometer weiter in
       Cuxhaven eines gibt? Selbst wenn der Bedarf an Verladungen steigen sollte –
       reicht das Cuxhavener Terminal nicht? Insbesondere wenn die Anlagen größer
       werden?
       
       Man kann es nur als Akt der Verzweiflung deuten, dass Bremens Wirtschafts-
       und Justizsenator Martin Günthner (SPD) eine Initiative auf den Weg
       gebracht hat, um das Verbandsklagerecht der Naturschutzverbände genau in
       dem Punkt zu beschneiden, wo ihm derzeit eine Niederlage vor Gericht droht:
       Naturschutzverbände sollen nicht mehr erzwingen können, dass die Eingriffe
       in die Natur gegen den prognostizierten wirtschaftlichen Nutzen abgewogen
       werden.
       
       Genau das, was das Gericht prüfen wird, soll künftig unterbunden werden.
       Man kann nur hoffen, dass die europäischen Instanzen, die letztlich darüber
       entscheiden, den Pressionen deutscher Provinzpolitiker standhalten.
       
       23 Jan 2019
       
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