# taz.de -- Illegale Waffenexporte nach Mexiko: „Skandalös, schändlich, miserabel“
> Im Prozess um illegale Waffenlieferungen nach Mexiko fordert die
> Staatsanwaltschaft Haftstrafen für die Verantwortlichen von Heckler &
> Koch.
IMG Bild: Die Sturmgewehre sollen auch 2014 beim Verschwinden von 43 Studenten eingesetzt worden sein
Stuttgart taz | Der Druck muss groß gewesen sein. Wenn die Lieferung der
Sturmgewehre nicht stattfinde, sei das eine „Katastrophe“, schrieb der
mexikanische Handelsvertreter 2006 an den damals für Mexiko zuständigen
Mitarbeiter bei Heckler & Koch. Der antwortete: „Noch ist Polen nicht
verloren.“ Tatsächlich wurden danach offenbar „Endverbrauchserklärungen“
für fast 5.000 Sturmgewehre frisiert: Der Millionendeal war gerettet.
Gewehre, die auch 2014 beim Verschwinden von 43 Studenten aus Ayotzinapa
[1][zum Einsatz gekommen sein sollen].
„Skandalös, schändlich und miserabel“ nennt Staatsanwalt Karl-Heinz Erker
das Verhalten des Oberndorfer Waffenunternehmens und Bundeswehrausrüsters
am Donnerstag im Stuttgarter Oberlandesgericht. Zwischen 2006 und 2009 soll
fast die Hälfte der G36-Gewehre von Heckler & Koch, die für mexikanische
Sicherheitskräfte bestimmt waren, samt Zubehör illegal in die
Unruheprovinzen Chiapas, Chihuahua, Jalisco und Guerrero geliefert worden
sein. [2][Das Unternehmen habe dies bewusst in Kauf genommen] und
Exportdokumente für deutsche Genehmigungsbehörden entsprechend manipuliert.
Im Mittelpunkt der Vorwürfe stehen zwei Mitarbeiter des Unternehmens, die
gar nicht vor Gericht stehen. Der verstorbene Axel H. und der langjährige
Außenhandelsvertreter von Heckler & Koch in Mexiko, Markus B., der sich mit
einem ärztlichen Attest aus Mexiko-Stadt dem Prozess entzogen hat. Zusammen
mit einer Sachbearbeiterin und dem Vertriebschef, die nun vor Gericht
stehen, sollen sie „bandenmäßig“ gehandelt haben. Die Ankläger fordern für
diese beiden nun Haftstrafen von über zwei Jahren.
## Frisierte „Endverbleibserklärungen“
Ihnen sei klar gewesen, dass die Waffen von mexikanischen Unternehmen in
die Unruheprovinzen weitergeliefert werden sollten – und somit nicht nach
Mexiko hätten gehen dürfen, so Erker. Stattdessen hätten sie die vom
Wirtschaftsministerium geforderten „Endverbleibserklärungen“ mit falschen
Bestimmungsorten frisiert. Notizen wie „Guerrero muss raus“ belegten dies.
Für den Ex-Landgerichtspräsidenten von Rottweil, seit 2006 Geschäftsführer
von Heckler & Koch, forderten die Ankläger eine Bewährungsstrafe von einem
Jahr und zehn Monaten sowie eine Geldstrafe. Er hielt vor allem den Kontakt
zu den Genehmigungsbehörden in Berlin und sei nicht Teil der „Bande“
gewesen. Zwei weitere Angeklagte seien bewusst von Informationen zu dem
Deal ausgeschlossen worden – und daher unschuldig.
Auch das Unternehmen selbst soll nach dem Willen der Ankläger belangt
werden: 4,1 Millionen Euro sollen Heckler & Koch entzogen werden. Das
entspricht nicht nur dem Gewinn, sondern dem Gesamtvolumen der fast 5.000
Gewehre, die in die verbotenen Provinzen geliefert worden waren. Am 21.
Februar soll das Urteil fallen.
24 Jan 2019
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## AUTOREN
DIR Benno Stieber
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