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       # taz.de -- Partei verklagt den Verfassungsschutz: AfD versucht den Gegenangriff
       
       > Die AfD verklagt den Verfassungsschutz, weil dieser die
       > rechtspopulistische Partei zum „Prüffall“ erklärt. Dort gibt man sich
       > gelassen.
       
   IMG Bild: Roland Hartwig (AfD) ist sauer. Die Partei will klagen, aber nicht wegen inhaltlicher Vorwürfe
       
       Berlin taz | Roland Hartwig ist noch immer sauer. „Das Vorgehen ist absolut
       rechtswidrig“, sagte der Chef der AfD-internen Arbeitsgruppe zum Thema
       Verfassungsschutz am Sonntag zur taz. Kürzlich hatte der Geheimdienstchef
       Thomas Haldenwang die [1][Partei zum „Prüffall“ erklärt], die Parteijugend
       „Junge Alternative“ (JA) und das Rechtsaußen-Sammelbecken „Der Flügel“ gar
       zum „Verdachtsfall“. Nun wehrt sich die AfD juristisch.
       
       Die Partei habe vom Bundesamt für Verfassungsschutz eine
       Unterlassungserklärung verlangt, sagte Hartwig. Damit soll der Behörde
       verboten werden, die AfD weiter als „Prüffall“ zu bezeichnen.
       „Diskreditierung“ und einen „massiven Eingriff“ in die Parteienfreiheit
       nennt das Hartwig. Bis Freitag habe das Bundesamt Zeit zu reagieren. Tut es
       das nicht, will die AfD mit einer Feststellungsklage vor ein
       Verwaltungsgericht ziehen.
       
       Die Partei bereitet zudem eine Anzeige gegen [2][Verfassungsschutzchef
       Haldenwang] wegen „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ vor, weil das
       vertrauliche Prüfgutachten seines Amts über die AfD einzelne Medien
       erreichte. Seine Partei habe das Gutachten indes bis heute nicht, sagte
       Hartwig. Deshalb habe man auch einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt.
       
       Gegen die inhaltlichen Vorwürfe klagt die AfD bisher nicht. Vorerst wolle
       man das Gutachten einsehen, erklärte Hartwig. „Wo dies nachvollziehbar
       ist, werden wir die Dinge abstellen. Wo nicht, werden wir auch dagegen
       klagen.“ Aber: Hier dürfte es für die Partei schwierig werden. Über Wochen
       hatte der Verfassungsschutz öffentliches Material über die AfD
       zusammengetragen.
       
       ## Verfassungsschutz hatte mit Klage gerechnet
       
       Heraus kam das 436-seitige Gutachten, das die Partei schwer belastet: Vor
       allem Geflüchtete und Muslime würden in der Partei pauschal abgewertet, mit
       der Garantie der Menschenwürde sei dies „unvereinbar“. Zitiert werden
       Äußerungen bis hoch in die Parteispitze. Verwiesen wird auch auf das
       NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Das erklärte die Partei genau
       deshalb für verfassungsfeindlich, weil ihr Konzept die Menschenwürde
       missachte.
       
       Im Verfassungsschutz gibt man sich denn auch „gelassen“. Dort hatte man mit
       Klagen der AfD gerechnet. Erst am Mittwoch hatte sich Haldenwang mit den
       Chefs der Landesämter zum Thema AfD in Köln getroffen. Nach
       taz-Informationen lobten selbst zuvor kritische Amtsleiter das Gutachten.
       
       Die Ernennung der AfD zum Prüffall aber ist tatsächlich strittig. Dieser
       Status wird vom Verfassungsschutz in der Regel nicht öffentlich gemacht, in
       einigen Landesämtern existiert er gar nicht. Auch ist juristisch unklar, ob
       damit nicht tatsächlich eine Stigmatisierung einhergeht – obwohl die
       Prüfung ja „ergebnisoffen“ sei, wie auch Haldenwang betont. Im Fall AfD
       aber habe das öffentliche Interesse überwogen, heißt es im Amt. Deshalb die
       Verkündung des Prüffalls.
       
       ## AfD ernennt einen Obmann
       
       Für die AfD ist die Situation heikel. Beim „Flügel“ und der [3][„Jungen
       Alternative“] kann der Verfassungsschutz nun V-Leute und Observationen
       einsetzen. Zudem sind nun die Beamten in der Partei in Bedrängnis,
       insbesondere Polizisten, die zur Verfassungstreue verpflichtet sind. Wer
       hier zum „Flügel“ oder der JA gehört, die nun als extremistisch eingestuft
       sind, riskiert im Einzelfall seinen Job.
       
       Die AfD-Parteispitze kritisiert das Vorgehen des Verfassungsschutzes als
       politisch motiviert. Rechtsaußen Björn Höcke sagte auf einem
       „Flügel“-Treffen vergangene Woche in Sachsen: „Wir bleiben standfest.“ Die
       AfD dürfe keine politischen Zugeständnisse machen. Der „Flügel“ setzte
       bereits ein Zeichen: Er ernannte Jens Maier zum „Obmann“ in Sachsen.
       
       Der Bundestagsabgeordnete gilt als einer der Radikalsten der Partei. Er
       wird auch im Verfassungsschutzgutachten zitiert: Mit seiner Warnung vor
       „Mischvölkern“ offenbare er ein „völkisches Grundverständnis“.
       
       27 Jan 2019
       
       ## LINKS
       
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