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       # taz.de -- Bausenatorin über Mietendeckel in Berlin: „Jeder Vorschlag wird geprüft“
       
       > Kann das Land Berlin sein Mietrecht selbst bestimmen? Die Bausenatorin
       > Katrin Lompscher (Linke) dämpft die Erwartungen.
       
   IMG Bild: Höher und höher: die Mieten in Berlin
       
       taz: Frau Lompscher, seit der Veröffentlichung eines Beitrags in einer
       juristischen Fachzeitschrift steht die Behauptung im Raum, Berlin könne als
       Bundesland selbst seine Mieten begrenzen und müsse nicht auf eine
       Gesetzgebung aus dem Bund hoffen. Hat sie das überrascht? 
       
       Katrin Lompscher: In dem Beitrag wird argumentiert, dass die
       gesetzgeberische Kompetenz seit der Föderalismusreform 2006 bei den Ländern
       liegt. Das hat mich tatsächlich überrascht. Die Föderalismusreform war zum
       Zeitpunkt der Veröffentlichung im November zwölf Jahre her. Schwer
       vorstellbar, dass das keinem aufgefallen ist.
       
       Seit der [1][Vorschlag eines Mietendeckels] publik ist, prüft Ihre
       Verwaltung. Gibt es erste Ergebnisse? 
       
       Ich habe meine Verwaltung gleich um eine Stellungnahme gebeten. Erste
       Signale gehen in die Richtung, dass die kompetenzrechtliche Herleitung in
       dem Fachartikel nicht überzeugend gelungen sei.
       
       Also spricht doch mehr dafür, dass der Bund und nicht die Länder für das
       Mietrecht zuständig sind? 
       
       Vielleicht ist hier auch der nachvollziehbare Wunsch der Vater des
       Gedankens. Wir müssen jedenfalls ganz genau schauen, ob wir als Land
       tatsächlich dazu befugt sind. Das tun wir aktuell, auch mit externer
       Expertise.
       
       Wenn es so wäre, wie würde ein Mietendeckel aussehen? Würde er auch für
       Neuvermietungen gelten? 
       
       Die Wiedervermietung wird nicht unser Thema sein können. Eine Verschärfung
       der Mietpreisbremse gemäß BGB wird uns niemand erlauben. Das ist klar
       Bundesrecht. Wenn es zusätzliche Landesmöglichkeiten geben sollte, dann
       möglicherweise bei der Begrenzung der Bestandsmieten, eventuell in Form von
       Mietobergrenzen.
       
       Wie hoch wäre eine solche Mietobergrenze? 
       
       Diese Frage kann erst nach eingehender Prüfung beantwortet werden.
       
       Wann ist mit einem Ergebnis der Prüfung zu rechnen? 
       
       Wir wollen sehr schnell prüfen und hoffen, dass wir bis Ende Februar
       wissen, ob wir tatsächlich die rechtliche Kompetenz für die Einführung
       eines Mietendeckels haben.
       
       Gibt es auch andere Verwaltungen des Senats, die prüfen? 
       
       Wir haben die Senatsverwaltung für Justiz einbezogen, weil auch
       verfassungsrechtliche Themen berührt werden. Aber die Federführung liegt
       bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
       
       Eva Högl hat als Bundestagsabgeordnete den Fachaufsatz aufgegriffen und die
       Politik zum Handeln aufgefordert. Sind sie froh drüber, dass nicht Ihre
       Partei, die Linke, sondern [2][die SPD] den geballten Ärger der
       Wohnungswirtschaft abbekommt? 
       
       Ich hätte es besser gefunden, erst rechtlich zu prüfen und dann den
       Vorschlag zu veröffentlichen.
       
       Weil so nun große Hoffnungen geweckt werden, die am Ende vielleicht
       enttäuscht werden? 
       
       Andersherum hätte es diese Gefahr jedenfalls nicht so sehr gegeben.
       
       Bislang ist die Politik den Mietsteigerungen immer hinterhergelaufen. Haben
       Sie die Hoffnung, dass sich das mit dem Mietendeckel und dem Volksentscheid
       zur Deutschen Wohnen ändern könnte? 
       
       Es liegt auf der Hand, dass wir mehr Handhabe gegen die anhaltende
       Mietpreisspirale brauchen. Jeder Vorschlag ist willkommen und wird
       ernsthaft geprüft.
       
       29 Jan 2019
       
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