# taz.de -- Bausenatorin über Mietendeckel in Berlin: „Jeder Vorschlag wird geprüft“
> Kann das Land Berlin sein Mietrecht selbst bestimmen? Die Bausenatorin
> Katrin Lompscher (Linke) dämpft die Erwartungen.
IMG Bild: Höher und höher: die Mieten in Berlin
taz: Frau Lompscher, seit der Veröffentlichung eines Beitrags in einer
juristischen Fachzeitschrift steht die Behauptung im Raum, Berlin könne als
Bundesland selbst seine Mieten begrenzen und müsse nicht auf eine
Gesetzgebung aus dem Bund hoffen. Hat sie das überrascht?
Katrin Lompscher: In dem Beitrag wird argumentiert, dass die
gesetzgeberische Kompetenz seit der Föderalismusreform 2006 bei den Ländern
liegt. Das hat mich tatsächlich überrascht. Die Föderalismusreform war zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung im November zwölf Jahre her. Schwer
vorstellbar, dass das keinem aufgefallen ist.
Seit der [1][Vorschlag eines Mietendeckels] publik ist, prüft Ihre
Verwaltung. Gibt es erste Ergebnisse?
Ich habe meine Verwaltung gleich um eine Stellungnahme gebeten. Erste
Signale gehen in die Richtung, dass die kompetenzrechtliche Herleitung in
dem Fachartikel nicht überzeugend gelungen sei.
Also spricht doch mehr dafür, dass der Bund und nicht die Länder für das
Mietrecht zuständig sind?
Vielleicht ist hier auch der nachvollziehbare Wunsch der Vater des
Gedankens. Wir müssen jedenfalls ganz genau schauen, ob wir als Land
tatsächlich dazu befugt sind. Das tun wir aktuell, auch mit externer
Expertise.
Wenn es so wäre, wie würde ein Mietendeckel aussehen? Würde er auch für
Neuvermietungen gelten?
Die Wiedervermietung wird nicht unser Thema sein können. Eine Verschärfung
der Mietpreisbremse gemäß BGB wird uns niemand erlauben. Das ist klar
Bundesrecht. Wenn es zusätzliche Landesmöglichkeiten geben sollte, dann
möglicherweise bei der Begrenzung der Bestandsmieten, eventuell in Form von
Mietobergrenzen.
Wie hoch wäre eine solche Mietobergrenze?
Diese Frage kann erst nach eingehender Prüfung beantwortet werden.
Wann ist mit einem Ergebnis der Prüfung zu rechnen?
Wir wollen sehr schnell prüfen und hoffen, dass wir bis Ende Februar
wissen, ob wir tatsächlich die rechtliche Kompetenz für die Einführung
eines Mietendeckels haben.
Gibt es auch andere Verwaltungen des Senats, die prüfen?
Wir haben die Senatsverwaltung für Justiz einbezogen, weil auch
verfassungsrechtliche Themen berührt werden. Aber die Federführung liegt
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
Eva Högl hat als Bundestagsabgeordnete den Fachaufsatz aufgegriffen und die
Politik zum Handeln aufgefordert. Sind sie froh drüber, dass nicht Ihre
Partei, die Linke, sondern [2][die SPD] den geballten Ärger der
Wohnungswirtschaft abbekommt?
Ich hätte es besser gefunden, erst rechtlich zu prüfen und dann den
Vorschlag zu veröffentlichen.
Weil so nun große Hoffnungen geweckt werden, die am Ende vielleicht
enttäuscht werden?
Andersherum hätte es diese Gefahr jedenfalls nicht so sehr gegeben.
Bislang ist die Politik den Mietsteigerungen immer hinterhergelaufen. Haben
Sie die Hoffnung, dass sich das mit dem Mietendeckel und dem Volksentscheid
zur Deutschen Wohnen ändern könnte?
Es liegt auf der Hand, dass wir mehr Handhabe gegen die anhaltende
Mietpreisspirale brauchen. Jeder Vorschlag ist willkommen und wird
ernsthaft geprüft.
29 Jan 2019
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