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       # taz.de -- Mc Donald's verliert Markenstreit: Big Mac für alle
       
       > Verlorener Markenstreit: Nicht nur der Doppelburger von McDonald's ist
       > ein echter Big Mac. Wie die Richter argumentieren.
       
   IMG Bild: Könnten Buletten werden. Oder Frikadellen. Oder Fleischbällchen. Oder Fleischpflanzerl. Oder Köfte. Aber eben auch Big Macs
       
       Dublin taz | Ab sofort darf jede Imbissbude ihren Fleischklops „Big Mac“
       nennen, falls die Entscheidung rechtskräftig wird. Die EU-Behörde für
       geistiges Eigentum (EUIPO) hat entschieden, dass der Name des Burgers nicht
       mehr exklusiv von McDonald's genutzt werden könne.
       
       Anlass für die Entscheidung war ein Antrag der irischen
       Schnellrestaurantkette Supermac’s beim EUIPO gewesen. 1996 hatten die
       US-amerikanischen Fleischbrötchenmonteure den Namen „Big Mac“ in Europa
       1996 sowohl für Burger, als auch für Restaurants schützen lassen. Danach
       hätten sie ihre eigenen Fast-Food-Etablissements „Big Mac“ nennen dürfen.
       
       Supermac's forderte, den Schutz des Markennamens aufzuheben. Gegen den
       Einwand von McDonald's, wenn Supermac's „Supermac's“ oder gar „Big Mac“
       heiße, könne das zu Verwechslungen führen, gab die Behörde dem Antrag
       statt.
       
       Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass McDonald’s den Markennamen gar
       nicht für alle Waren und Dienstleistungen benutzt habe, für die er
       registriert wurde. Das US-Amerikaner hatten „Big Mac“ nämlich auch für
       Brot, Tee, Kekse, Kuchen und Schokolade angemeldet.
       
       ## McDonald's muss sogar zahlen
       
       McDonald's hatte eidesstattliche Erklärungen von Filialen in Frankreich,
       Großbritannien und Deutschland eingereicht, um die Bedeutung der Marke für
       das Unternehmen zu belegen. Die doppelstöckige Bulette sei seit ihrer
       Einführung 1968 ein Bestseller, argumentierte man. Selbst der
       Wikipedia-Artikel wurde als Beweis eingereicht. Es gibt sogar den
       Big-Mac-Index, der die Kaufkraft verschiedener Länder anhand des Preises
       für den Burger vergleicht.
       
       In der Urteilsbegründung der EU-Behörde heißt es jedoch: „Das bloße
       Vorhandensein einer Marke auf einer Internetseite reicht nicht aus, um die
       ernsthafte Benutzung nachzuweisen.“ McDonald’s wurde dazu verurteilt, die
       Kosten des Verfahrens zu tragen
       
       „Wir wussten, dass es ein Kampf von David gegen Goliath sein würde“, sagte
       Supermac's-Firmengründer Pat McDonagh, dessen Spitzname zu Studienzeiten
       „Supermac“ war. Das Urteil sei ein Sieg für kleine Unternehmen in der
       ganzen Welt. Dank des Urteils könne man nun Filialen im Vereinigten
       Königreich und in Europa eröffnen, freute er sich. Die seit 1978 bestehende
       Imbisskette aus dem westirischen Galway hatte zwar den Markennamen in
       Irland gleich zu Beginn schützen lassen, aber McDonald’s hatte dann später
       die Expansion in andere Länder verhindert.
       
       McDonald’s hat angekündigt, bei der Beschwerdekammer der EUIPO Berufung
       gegen das Urteil einzulegen. Ein Sprecher des Unternehmens behauptete, man
       besitze trotz der EU-Entscheidung weiterhin die vollen und durchsetzbaren
       Rechte für die Marke „Big Mac“ in ganz Europa.
       
       18 Jan 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Ralf Sotscheck
       
       ## TAGS
       
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