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       # taz.de -- G20: Urteil im Berufungsverfahren: Strafbare Embryonalhaltung
       
       > Peike S. erhält wegen Flaschenwürfen beim G20-Gipfel eine
       > Bewährungsstrafe. Erstinstanzlich war er zu zwei Jahren und sieben
       > Monaten Haft verurteilt worden.
       
   IMG Bild: Das erste G20-Verfahren: Peike S. am 28.8.2017 im Strafjustizgebäude in Hamburg
       
       Hamburg taz | Am Dienstag hat das Hamburger Landesgericht das Urteil im
       Berufungsverfahren gegen den 23-jährigen Peike S. gefällt. Der Niederländer
       wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
       
       Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts sorgte bundesweit für
       Aufsehen. S. war der Erste, der sich wegen der Auseinandersetzungen rund um
       den G20-Gipfel vor Gericht verantworten musste. Die Staatsanwältin forderte
       damals, beim Urteil einen generalpräventiven Aspekt zu bedenken. Nachahmer
       sollten durch ein beispielhaftes Urteil abgeschreckt werden. Der Richter
       verurteilte den nicht vorbestraften S. zu zwei Jahren und sieben Monaten
       Haft – mehr als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
       
       S. wurde vorgeworfen, am Abend des sechsten Juli 2017 zwei leere Flaschen
       auf einen Polizisten geworfen und ihn an Kopf und Bein getroffen zu haben.
       Der Beamte erlitt nach eigenen Angaben einen kurzen Nackenschmerz. Bei
       seiner Festnahme soll S. die Embryonalhaltung eingenommen haben. Die
       Anklage lautete Widerstand, schwerer Landfriedensbruch, gefährliche
       Körperverletzung und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte.
       
       Ein Jahr lang saß S. deshalb in Untersuchungshaft. Im Juli 2018 wurde er
       überraschend unter Auflagen von der Haft verschont. Im Verfahren erzählte
       S., wie er seitdem versucht, sein Leben wieder aufzubauen.
       
       Die Verteidigung forderte im Berufungsverfahren einen Freispruch,
       ersatzweise eine Bewährungsstrafe. Die Flaschenwürfe seien S. nicht
       nachzuweisen, vor allem weil die Zeugenaussagen widersprüchlich seien,
       sagte Anwalt Alexander Kienzle. Der Staatsanwalt hingegen forderte dieselbe
       Strafe wie in erster Instanz: Ein Jahr und neun Monate Haft.
       
       Das Gericht erließ diese Freiheitsstrafe, setzte sie aber zur Bewährung
       aus. Es gebe keinen Grund an den Schilderungen der beiden
       Hauptbelastungszeugen der Polizei zu zweifeln, so die Richterin. Die
       Embryonalhaltung und das Sich-schwer-machen seien als Widerstand zu werten.
       
       Zum generalpräventiven Aspekt sagte sie, dass ,wer aus einer Menschenmenge
       Flaschen werfe, damit rechnen müsse, dass es Nachahmer gebe. Weil sich S.
       aber von seiner langen Untersuchungshaft beeindruckt gezeigt und eine
       positive Sozialprognose habe, habe sich die Kammer gegen eine Haftstrafe
       entschieden. S. nahm das Urteil ruhig entgegen, Verteidigung und
       Zuschauer*innen wirkten enttäuscht. Das Urteil ist noch nicht
       rechtskräftig,
       
       22 Jan 2019
       
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