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       # taz.de -- Neue Kindergeld-Regeln in Österreich: Brüssel leitet Verfahren ein
       
       > Die EU-Kommission greift durch. Das Land hatte eingeführt, dass das
       > Kindergeld an Lebenshaltungskosten angepasst wird.
       
   IMG Bild: Österreich will nicht allen Arbeitnehmern im Land denselben Satz für Kindergeld zahlen
       
       Brüssel dpa | Die neuen österreichischen Kindergeld-Regeln für EU-Bürger
       verstoßen nach Auffassung der EU-Kommission gegen europäisches Recht. Die
       Brüsseler Behörde leitete deswegen am Donnerstag ein
       Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein, das Kindergeldzahlungen
       an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes anpasst.
       
       Die sogenannte Indexierung der Familienbeihilfe war im vergangenen Oktober
       vom österreichischen Parlament beschlossen worden. Damit werden
       ausländische Familien, deren Kinder in der Heimat leben, nur noch
       Kindergeld angepasst an die dort üblichen Lebenshaltungskosten bekommen.
       Dies hat deutliche Kürzungen zum Beispiel für Ungarn und Slowaken zur
       Folge.
       
       In Deutschland war ein solches Vorgehen ebenfalls mehrfach diskutiert
       worden. Die deutschen Behörden zahlten im vergangenen Jahr Kindergeld in
       Höhe von rund 402 Millionen Euro ins Ausland. Unter den knapp 252.000
       Kindern, für die Kindergeld in europäische Staaten oder die Türkei
       überwiesen wurde, bildeten die polnischen Kinder (123.855) die größte
       Gruppe.
       
       Die Überweisungen sind in den vergangenen fünf Jahren stark gestiegen. 2012
       war nach Angaben der Bundesregierung Kindergeld in Höhe von rund 75
       Millionen Euro ins Ausland gegangen.
       
       Die CSU hatte im Juni im Bundesrat einen Antrag zur Anpassung der Höhe des
       Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten in dem Land, in dem das Kind lebt,
       vorgestellt. Der Finanzausschuss entschied jedoch, seine Beratungen zu der
       Initiative auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Als ein Grund gelten die
       Bedenken der EU-Kommission.
       
       Die Brüsseler Behörde argumentiert mit der Logik, das gleiche Beiträge auch
       zu den gleichen Vorteilen führen sollten. Damit wird in der EU-Kommission
       darauf Bezug genommen, dass Kindergeld und andere Familienleistungen in
       Ländern wie Österreich und Deutschland nur an diejenigen EU-Ausländer
       gezahlt werden, die auch in das jeweilige Sozialversicherungssystem
       einzahlen.
       
       24 Jan 2019
       
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