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       # taz.de -- EuGH-Generalanwalt zur PKW-Maut: Erstes Signal gegen Österreich
       
       > Der Alpenstaat hat gegen das deutsche Maut-Gesetz geklagt. Doch der
       > Generalanwalt kann keine Diskriminierung erkennen.
       
   IMG Bild: Immer wieder Gegenstand emotionaler Debatten: die deutsche Autobahn
       
       Luxemburg taz | Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Nils
       Wahl, hält die [1][Klage Österreichs] gegen die Einführung der Pkw-Maut in
       Deutschland für unbegründet. Die Halter ausländischer Fahrzeuge würden
       dabei nicht diskriminiert. Im Bundestagswahlkampf 2013 hatte die CSU für
       die Einführung einer „Ausländer-Maut“ geworben. Der damalige CSU-Chef Horst
       Seehofer sagte: „Die Deutschen zahlen in den meisten europäischen Ländern.
       Daher sollten die Ausländer jetzt auch in Deutschland zahlen.“
       
       Der Bundestag beschloss 2015 jedoch ein anderes Konzept: Danach müssen
       künftig alle Autofahrer (nicht nur Ausländer) eine Vignette kaufen. Diese
       kostet je nach Motortyp, Schadstoffausstoß und Hubraum maximal 130 Euro pro
       Jahr. Die Halter von Fahrzeugen, die in Deutschland zugelassen sind,
       erhalten den Maut-Bescheid automatisch zugesandt.
       
       Für sie sollen sich aber keine Mehrkosten ergeben, weil die Kfz-Steuer im
       jeweils gleichen Maße reduziert wird. Der Verkauf von Vignetten an
       Ausländer soll unter dem Strich für Mehreinnahmen von rund 600 Millionen
       Euro sorgen. [2][Das System soll im Oktober 2020 starten].
       
       Die EU-Kommission stellte ein Vertragsverletzungsverfahren ein, nachdem
       Deutschland den Preis für Kurzzeitvignetten im März 2017 gesenkt hatte.
       Kurzzeitvignetten für zehn Tage gibt es nun schon ab 2,50 Euro. Stattdessen
       klagte Österreich, unterstützt von den Niederlanden, beim EuGH gegen
       Deutschland. Die deutsche Pkw-Maut sei eine Diskriminierung. Die
       Begründung: Letztlich zahlten nur Österreicher und andere Ausländer die
       Maut, weil diese bei deutschen Fahrzeugen über die Senkung der Kfz-Steuer
       faktisch zurückerstattet werde.
       
       ## „Wir waren uns unserer Sache immer sicher“
       
       Diese Argumentation wies der unabhängige Generalanwalt Nils Wahl, ein
       Schwede, nun zurück. In seinen Schlussanträgen, einer Art Gutachten,
       schlägt er vor, die Klage Österreichs abzuweisen. Die Halter ausländischer
       Pkws würden gar nicht diskriminiert, so Wahl. Denn unter dem Strich zahlten
       Ausländer auch in Zukunft immer weniger als Deutsche.
       
       Die Halter deutscher Pkws müssten, um in Deutschland fahren zu dürfen, die
       Kfz-Steuer und eine Jahresvignette bezahlen. Die Halter von Pkws, die im
       Ausland zugelassen sind, müssten dagegen nur eine Vignette bezahlen. Sie
       könnten sogar eine Kurzzeitvignette kaufen, was den Halter von deutschen
       Pkws nicht möglich sei.
       
       Die Meinung des Generalanwalts bindet den in Luxemburg ansässigen EuGH
       nicht. Der EuGH folgten den Schlussanträgen aber in der Regel – außer in
       hochpolitischen Fällen wie hier. Die Entscheidung wird in einigen Wochen
       erwartet.
       
       Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zeigte sich am Mittwoch
       „erleichtert“, sagte aber auch: „Wir waren uns unserer Sache immer sicher.“
       Der österreichische Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) hofft noch: „Die
       Letztentscheidung liegt bei den Richtern.“
       
       6 Feb 2019
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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