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       # taz.de -- Gastkommentar Kindergrundsicherung: Teuer und unsinnig
       
       > Die Armut von Kindern lässt sich nicht von der ihrer Eltern trennen. Wer
       > ihnen helfen will, muss Eltern helfen – und nicht pauschal allen Kindern.
       
   IMG Bild: Die SPD irrt, wenn sie glaubt, eine Kindergrundsicherung könnte irgendein Problem lösen
       
       Wenig Kritik am SPD-Konzept „Sozialstaat 2025“ trifft die
       [1][Kindergrundsicherung] (KGS), deren Ausgestaltung Parteichefin Andrea
       Nahles bis zum Jahresende präzisieren will. Was soll man denn auch gegen
       einen Vorschlag haben, den so honorige Organisationen wie die AWO, der
       Kinderschutzbund, das Kinderhilfswerk, die Gewerkschaft Erziehung und
       Wissenschaft (GEW), Pro Familia und der Paritätische vertreten? Widerspruch
       fällt schwer, ist aber notwendig, denn es handelt sich um eine breit
       streuende, sehr teure Maßnahme zur Bekämpfung der Kinderarmut.
       
       Allen hierzulande lebenden Kindern will das Bündnis Kindergrundsicherung
       die Steuerfreibeträge von 415 Euro pro Monat für das „sächliche
       Existenzminimum“ sowie von 220 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- oder
       Ausbildungsbedarf (bis der Staat diese Leistungen gebührenfrei erbringt)
       als Pauschalbetrag ausgezahlt werden. Derzeit bekäme jedes Kind monatlich
       635 Euro. Im Gegenzug würden alle kindbezogenen Transferleistungen –
       Kindergeld, Kinderzuschlag, Sozialgeld beziehungsweise Arbeitslosengeld II,
       Bildungs- und Teilhabepaket sowie [2][Unterhaltsvorschuss] – entfallen.
       
       Mit der Kindergrundsicherung hoffen Befürworter*innen des bedingungslosen
       Grundeinkommens ihr Projekt einer pauschalen Universalleistung im
       Kleinformat zu realisieren. In beiden Fällen würden sämtliche
       Leistungsbezieher*innen über einen Kamm geschoren, unabhängig davon, wo und
       in welchen Haushaltskonstellationen sie leben, wie alt und ob sie sozial
       benachteiligt sind oder nicht. Selbst ein riesiges Vermögen (etwa aus einer
       Erbschaft) wäre kein Hindernis. Doch es müsste gerade darum gehen, jene
       Menschen zu fördern, die zu wenig Entwicklungsmöglichkeiten haben.
       
       Die Modelle zur Kindergrundsicherung suggerieren, dass man Kinder
       unabhängig von der sozialen Lage ihrer Eltern aus der Armut befreien kann.
       Minderjährige sind jedoch arm, weil ihre Eltern arm sind. Deshalb muss, wer
       [3][Kinderarmut] wirksam bekämpfen will, etwas für die Eltern der
       betroffenen Kinder tun, statt diese aus dem Familienverband herauszulösen.
       
       11 Feb 2019
       
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