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       # taz.de -- Blockiertes Rettungsschiff vor Italien: Sea-Watch schaltet Straßburg ein
       
       > Ein Schiff der Hilfsorganisation harrt seit Tagen vor der sizilianischen
       > Küste aus. Nun wendet sich Sea-Watch an den Europäischen Gerichtshof für
       > Menschenrechte.
       
   IMG Bild: Italien verweigert dem Schiff, anzulegen
       
       Rom dpa | [1][Die deutsche Hilfsorganisation Sea-Watch] hat wegen ihres
       blockierten Rettungsschiffes mit Migranten an Bord den Europäischen
       Gerichtshof für Menschenrechte eingeschaltet. „Wir haben im Namen der Crew
       und eines Geretteten (…) ein Eilverfahren gestartet“, erklärte Sprecher
       Ruben Neugebauer am Montagabend.
       
       Die „Sea-Watch 3“ hatte vor rund zehn Tagen 47 Migranten vor Libyen
       geborgen und [2][harrt nun vor der sizilianischen Küste der Dinge]. Italien
       verweigert dem Schiff, anzulegen.
       
       „Wir können nicht länger hinnehmen, dass die europäischen Staaten
       gemeinschaftlich das Seerecht brechen und wir können nicht akzeptieren,
       dass Seenotrettung von EU-Verhandlungen abhängig gemacht wird“, so
       Neugebauer zur Deutschen Presse-Agentur. Nähere Details zu dem Verfahren
       beim Gerichtshof sollten am Dienstag bekanntgegeben werden.
       
       Die italienische Regierung erklärte wiederum, die Gerichtsbarkeit liege bei
       Holland, da das Schiff unter niederländischer Flagge fahre. Man biete einen
       „humanitären Korridor“ an, um die Migranten in die Niederlande zu bringen,
       hieß es in einer Mitteilung. Die „Sea-Watch 3“ habe nach der Aufnahme der
       Migranten nicht Tunesien als „sicheren Hafen“ angesteuert, sondern habe
       eine „hunderte Meilen lange Fahrt gewagt“ in Richtung Italien und so die
       Menschen an Bord in Gefahr gebracht. „Es bleibt eine abschließende Frage:
       War das Ziel der Sea-Watch, die Migranten zu retten und ihnen im ersten
       sicheren Hafen (Tunesien) schnell Schutz zu bieten oder einen
       internationalen Fall zu schaffen, um die Aufmerksamkeit der Massenmedien
       auf sich zu ziehen?“, hieß es weiter.
       
       Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde 1959 in
       Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die
       Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen.
       
       Die EU-Staaten können sich seit Jahren nicht auf eine Verteilung von
       Bootsflüchtlingen einigen. Seit Italien Rettungsschiffen die Einfahrt
       verwehrt, wurden mehrere Boote teils wochenlang auf dem Meer blockiert.
       
       29 Jan 2019
       
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