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       # taz.de -- EGMR-Urteil zu Holocaust-Leugner: Holocaust-Leugnung bleibt Straftat
       
       > Richard Williamson wurde für Aussagen im schwedischen Fernsehen
       > verurteilt. Der Europäische Gerichtshof hat seine Beschwerde abgelehnt.
       
   IMG Bild: Der ehemalige Pius-Bischof Richard Williamson ist ein bekannter Holocaust-Leugner
       
       Strassburg taz | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
       bestätigt die Verurteilung des [1][Holocaust-Leugners Richard Williamson].
       Auch ein Interview mit dem schwedischen Fernsehen könne in Deutschland als
       Volksverhetzung bestraft werden.
       
       Der Brite Williamson war von 1989 bis 2012 Bischof der umstritttenen
       erzkonservativen Bruderschaft St. Pius. 2008 besuchte Williamson das
       Seminar der Pius-Bruderschaft im bayerischen Zaitzkofen. Dort gab er dem
       [2][schwedischen Fernsehen ein Interview], in dem er die Existenz von
       Gaskammern in Konzentrationslagern leugnete. Er glaube, dass kein einziger
       Jude von den Nazis vergast wurde.
       
       Williamson war vorher schon als Holocaust-Leugner bekannt. Seine Aussagen
       in Deutschland sorgten jedoch für großes Aufsehen, weil der damalige
       deutsche Papst Benedikt XVI. wenige Tage später die [3][Pius-Bruderschaft]
       wieder in die katholische Kirche aufnahm.
       
       Nach einigem Hin und Her verurteilte das Landgericht Regengsburg Williamson
       2012 zu einer Geldstrafe von 1800 Euro wegen Volksverhetzung. Gegen diese
       Verurteilung rief Williamson den Europäischen Gerichtshof für
       Menschenrechte an. Er sei davon ausgegangen, dass seine Äußerungen nur in
       Schweden ausgestrahlt werden und er sich deshalb in Deutschland nicht
       strafbar mache.
       
       ## Richter bestätigen Williamsons Verurteilung
       
       Der EGMR lehnte Williamsons Beschwerde nun aber als offensichtlich
       unbegründet ab. Die Verurteilung in Deutschland habe nicht seine
       Meinungsfreiheit verletzt. Ihm sei klar gewesen, dass seine Äußerungen
       weltweit, insbesondere in Deutschland Aufmerksamkeit erregen würden.
       
       Das spezifische deutsche Interesse sei aus drei Gründen ersichtlich
       gewesen: wegen der deutschen Geschichte, weil das Interview in Deutschland
       geführt wurde und weil auch der damalige Papst ein Deutscher war.
       Williamson habe darauf verzichtet, das schwedische Fernsehen zu
       verpflichten, diesen Teil des Interviews nicht auszustrahlen.
       
       Die Richter wiederholten ihre Rechtsprechung, dass Staaten, die die
       Nazi-Schrecken erlebt hatten, eine besondere moralische Verantwortung
       haben, sich strafrechtlich von den Nazi-Verbrechen zu distanzieren. Die
       Äußerungen Williamsons seien auch mit dem Geist der Europäischen
       Menschenrechtskonvention, über deren Einhaltung der EGMR wacht, nicht
       vereinbar.
       
       Williamson war 2012 von der Pius-Bruderschaft wegen Ungehorsams
       ausgeschlossen worden, weil er ein ihm auferlegtes Äußerungsverbot mehrfach
       gebrochen hatte.
       
       31 Jan 2019
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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