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       # taz.de -- Streit um „Prüffall“-Bezeichnung: AfD verklagt Verfassungsschutz
       
       > Die Partei will untersagen lassen, dass die Behörde sie öffentlich
       > „Prüffall“ nennen darf. Der Verfassungsschutz kommentiert das Vorgehen
       > nicht.
       
   IMG Bild: Mitte Januar hatte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang die Partei zum „Prüffall“ erklärt
       
       Berlin taz | Was die AfD umgehend nach der Entscheidung des
       Verfassungsschutzes angekündigt hat, hat sie nun auch in die Tat umgesetzt.
       Sie hat das Bundesamt für Verfassungsschutz verklagt. „Es geht um die
       Unterlassung der Aussage, dass die AfD ein Prüffall sei“, sagte eine
       Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln am Mittwochabend der
       Nachrichtenagentur dpa. Ein entsprechender Eilantrag sei am Montag
       eingegangen. Wann darüber entschieden wird, dazu könnten noch keine Angaben
       gemacht werden.
       
       „Das Vorgehen des Bundesamtes ist absolut rechtswidrig“, so hatte Roland
       Hartwig, der Chef der AfD-internen Arbeitsgruppe zum Thema
       Verfassungsschutz, die Vorbereitung der Klage jüngst [1][gegenüber der taz]
       begründet. Das Bundesamt dürfe natürlich prüfen, dies aber nicht öffentlich
       machen. Denn das, so die Argumentation der AfD, bedeute eine
       Stigmatisierung der Partei und sei deshalb eine unzulässige Benachteiligung
       im Parteienwettbewerb.
       
       Im Verfassungsschutz gibt man sich „gelassen“, offiziell aber wird die
       Klage nicht kommentiert. „Mit Rücksicht auf ein laufendes Gerichtsverfahren
       äußern wir uns derzeit zur Gesamtpartei AfD nicht“, sagte eine Sprecherin
       des Bundesamtes.
       
       Der Verfassungsschutz hatte die AfD als Gesamtpartei zum „Prüffall“
       erklärt, weil die Behörden Anzeichen für extremistische Bestrebungen sehen.
       Eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln wie V-Leuten ist dabei
       nicht erlaubt. Den „Flügel“, die Parteiströmung um den Thüringer
       AfD-Rechtsaußen Björn Höcke, und die Nachwuchsorganisation „Junge
       Alternative“ hatte der Verfassungsschutz sogar zum „Verdachtsfall“ erklärt.
       Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang hatte dies am 15. Januar in einer
       Pressekonferenz [2][öffentlich gemacht].
       
       Wie aus der AfD-Spitze zu hören ist, bereitet die Partei auch eine auch
       eine Anzeige gegen Haldenwang wegen „Verletzung des Dienstgeheimnisses“
       vor, weil das vertrauliche Prüfgutachten des Bundesamtes bei einzelnen
       Medien landete und diese daraus zitierten. Schließlich hatte
       [3][netzpolitik.org] es in Gänze veröffentlicht. Gegen die Einstufung von
       „Flügel“ und „Junger Alternative“ sind laut AfD-Spitze keine Klagen
       geplant.
       
       Die Bekanntgabe, dass die AfD als Gesamtpartei ein Prüffall sei, ist
       tatsächlich strittig. Dieser Status wird vom Verfassungsschutz in der Regel
       nicht öffentlich gemacht, in einigen Landesämtern gibt es ihn gar nicht.
       Haldenwang hatte betont, die Prüfung sei „ergebnisoffen“.
       
       Die Düsseldorfer Parteienrechtlerin Sophie Schönberger hält einen Erfolg
       der AfD „für nicht sehr wahrscheinlich, wenn auch nicht völlig abwegig“:
       „Was der Verfassungsschutz in seiner Öffentlichkeitsarbeit machen darf, ist
       im Einzelnen juristisch umstritten“, [4][sagte Schönberger der Tagesschau].
       „Tatsächlich hat der Verfassungsschutz mit der Pressekonferenz Neuland
       betreten.“
       
       7 Feb 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Partei-verklagt-den-Verfassungsschutz/!5565578
   DIR [2] /AfD-im-Blick-des-Verfassungsschutzes/!5565986
   DIR [3] https://netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-das-verfassungsschutz-gutachten-zur-afd/
   DIR [4] https://www.tagesschau.de/inland/afd-551.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Sabine am Orde
       
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