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       # taz.de -- Prozess um Kölner Archiveinsturz: Bewährungsstrafe für Oberbauleiter
       
       > Vor knapp zehn Jahren stürzte das Kölner Stadtarchiv ein. Gerade
       > rechtzeitig fiel jetzt das Urteil – dreieinhalb Wochen vor der
       > Verjährung.
       
   IMG Bild: Vor knapp zehn Jahren lagen Trümmer in Köln an der Stelle des eingestürzten Stadtarchivs
       
       Köln afp | Zwei Menschen starben vor knapp zehn Jahren, als das [1][Kölner
       Stadtarchiv einstürzte]. Nun fiel am Donnerstag im zweiten Prozess das
       Urteil – nur dreieinhalb Wochen vor der Verjährung. Das Landgericht Köln
       hat einen Oberbauleiter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf
       Bewährung verurteilt. Die Richter folgten damit dem Strafmaßantrag der
       Staatsanwaltschaft. Sie hatte auf eine einjährige Bewährungsstrafe wegen
       fahrlässiger Tötung plädiert, weil der Angeklagte seine Pflichten verletzt
       habe.
       
       Der [2][Hauptprozess um den Archiveinsturz] gegen vier Angeklagte war
       bereits im vergangenen Oktober zu Ende gefangen. Drei Angeklagte wurden
       damals freigesprochen und ein Angeklagter wegen fahrlässiger Tötung zu acht
       Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der zweite Strafprozess war durch
       Aussagen eines Angeklagten aus dem ersten Prozess ins Rollen gekommen.
       
       Das Gebäude des Kölner Stadtarchivs, eines der bedeutendsten
       Kommunalarchive Europas, war am frühen Nachmittag des 3. März 2009 bei
       U-Bahnbauarbeiten in der Kölner Südstadt eingestürzt und hatte zwei
       Nachbarhäuser mit in die Tiefe gerissen. In einem dieser Häuser kamen zwei
       junge Männer ums Leben.
       
       Bei dem Einsturz entstand ein Schaden in Milliardenhöhe, große Mengen
       Archivalien wurden verschüttet. Die beteiligten Baufirmen bestreiten, dass
       ein Baufehler Ursache der Katastrophe war.
       
       Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Katastrophe hatte die Justiz
       unter Zeitdruck gestanden: Erst vor einem Jahr begann der Prozess, zehn
       Jahre nach dem Einsturz – also in dreieinhalb Wochen – wäre die sogenannte
       absolute Verjährung eingetreten. Ab diesem Zeitpunkt kann niemand mehr für
       den Archiveinsturz strafrechtlich belangt werden. Auch ein noch laufender
       Strafprozess hätte dann beendet werden müssen.
       
       7 Feb 2019
       
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