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       # taz.de -- Landesminister*innen gegen §219a: Empfehlung „ersatzlos streichen“
       
       > Zwei Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, Einwände gegen den
       > Regierungsvorschlag zur Reform von Paragraf 219a zu erheben.
       
   IMG Bild: Im Plenum des Bundesrats hat die Empfehlung der beiden Ausschüsse wohl keine Chance
       
       Berlin taz | Mehrere Landesminister*innen von SPD, Linken und Grünen hatten
       in der vergangenen Woche Anträge zum Gesetzentwurf für den Paragrafen 219a
       der Bundesregierung im Bundesrat eingebracht. Nun steht fest: [1][In zwei
       von drei Ausschüssen konnten sie sich damit durchsetzen].
       
       In den Anträgen ging es um die Frage, wie der Bundesrat Stellung zum
       [2][Referentenentwurf der Großen Koalition] nehmen soll. Dieser sieht eine
       Lockerung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche vor.
       Bislang ist es Ärzt*innen verboten, öffentlich darüber zu informieren, dass
       sie Abtreibungen durchführen. Künftig soll dies erlaubt sein, für jede
       weiterführende Information – wie etwa über die angewandten Methoden –
       sollen sie aber auf die Webseiten „neutraler Stellen“ verweisen müssen.
       
       Im Gesundheitsausschuss sowie im Ausschuss für Frauen und Jugend stimmte
       nun eine Mehrheit für die Anträge der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen,
       Hamburg und Rheinland-Pfalz. In der Empfehlung dieser Ausschüsse, die der
       taz vorliegt, heißt es: Der Bundesrat möge zwar den Versuch begrüßen, die
       Information für Frauen und die Rechtssicherheit für Ärzt*innen zu
       verbessern – zugleich aber klarstellen, dass die von der Koalition
       vorgeschlagene Regelung „nicht weitreichend genug“ sei.
       
       „Der Gesetzentwurf spaltet die grundlegenden Informationen über das ‚Ob‘
       und ‚Wie‘ eines Schwangerschaftsabbruchs unnötig auf“, heißt es in dem
       Antrag. Dadurch schaffe er „neue Hürden für betroffene Frauen und
       diejenigen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber
       informieren wollen“. „Vorzugswürdig“ sei es, Paragraf 219a Strafgesetzbuch
       „ersatzlos zu streichen“.
       
       ## Vor allem symbolisch
       
       Auch im Rechtsausschuss hatten Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen und
       Hamburg einen solchen Antrag gestellt. Dort wurde er abgelehnt, der
       Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf der Großen
       Koalition „keine Einwendungen zu erheben“.
       
       Bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung hat der Bundesrat das Recht, noch
       vor der ersten Beratung des Parlaments zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.
       Zu dieser Stellungnahme kann die Bundesregierung eine Gegenäußerung
       abgeben. Dann geht alles in den Bundestag, wo das parlamentarische
       Verfahren beginnt.
       
       Das Votum in den Ausschüssen hat vor allem symbolische Bedeutung.
       Abstimmungserfolge in einzelnen Ausschüssen der Länderkammer sind möglich,
       weil hier die jeweiligen Fachminister*innen in eigener Verantwortung
       abstimmen können. Maßgeblich ist aber die Abstimmung im Plenum des
       Bundesrats – und da kommt es auf die Position der Landesregierung insgesamt
       an.
       
       Wenn Koalitionsregierungen keine einheitliche Meinung haben, enthalten sie
       sich in der Regel. Da die Union in zehn Ländern mitregiert, ist es sehr
       unwahrscheinlich, dass sich der Bundesrat letztlich gegen den Kompromiss
       der Bundesregierung positionieren wird.
       
       11 Feb 2019
       
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