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       # taz.de -- Berateraffäre Verteidigungsministerium: Ausschuss legt los
       
       > Der Untersuchungsausschuss zu Beraterverträgen im Ministerium von Ursula
       > von der Leyen nimmt die Arbeit auf. Die Opposition übt scharfe Kritik an
       > der Ministerin.
       
   IMG Bild: Für Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen könnte es ungemütlich werden
       
       Berlin dpa | Bei der Aufklärung der [1][Berater-Affäre] im
       Verteidigungsministerium hat nun die praktische Arbeit des
       Untersuchungsausschusses begonnen. Am Donnerstag konstituierte sich ein
       Unterausschuss, der Vorwürfe von unkorrekter Auftragsvergabe bis hin zu
       Vetternwirtschaft aufarbeiten soll, wie der Bundestag bestätigte. Der
       [2][Bundesrechnungshof] hatte Ende Oktober die Praxis des Ministeriums beim
       Einsatz von Beratern scharf kritisiert, weil teilweise gegen
       Vergabe-Richtlinien verstoßen worden sei.
       
       Der sicherheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Matthias Höhn,
       kritisierte zum Auftakt des Gremiums: „Die desaströsen Prüfergebnisse des
       Bundesrechnungshofes waren eigentlich schon Grund genug für einen Rücktritt
       von Ursula von der Leyen.“ Nun müsse geklärt werden, ob die Ministerin ein
       „Go“ für die Praxis rund um die Berater gegeben oder die Kontrolle und den
       Überblick verloren habe.
       
       Von FDP-Verteidigungspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann hieß es:
       „Ich hoffe sehr, dass die CDU/CSU und die SPD keine weiteren
       Verhinderungsspielchen betreiben.“ Der AfD-Politiker Rüdiger Lucassen
       forderte: Das Ministerium müsste „in der Lage sein, mit eigener Expertise
       die entsprechende Beratung für die Entscheidungsträger durchzuführen.“
       Lediglich eine zeitlich begrenzte externe Beratung sei bei komplexen
       Aufgaben sinnvoll.
       
       Die Bundesregierung insgesamt hat seit 2006 mindestens 1,2 Milliarden Euro
       für mehr als 6.000 Verträge mit externen Beratern ausgegeben. Das sind
       offizielle, aber nur unvollständige Zahlen. Der Hauptgrund für die
       Unvollständigkeit ist laut Finanz-Staatssekretärin Bettina Hagedorn, dass
       die maßgeblichen Akten nur fünf Jahre aufbewahrt werden müssen.
       
       14 Feb 2019
       
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