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       # taz.de -- Kommentar Sanktionen für IS-Kämpfer: Ausbürgerung taugt nicht als Strafe
       
       > IS-Kämpfer sollen laut geplanter Regelung ihre deutsche
       > Staatsbürgerschaft verlieren. Mit dieser Art der Strafe sollten wir erst
       > gar nicht anfangen.
       
   IMG Bild: Dieser Pass ist offenbar ungültig
       
       Die geplante Regelung [1][über den Verlust der deutschen
       Staatsbürgerschaft] für Kämpfer des „Islamischen Staates“ (IS) ist
       gefährlich. Sie wäre der Einstieg in ein allgemeines Ausbürgerungsrecht,
       wie man es eher aus diktatorischen Staaten kennt.
       
       Die geplante Neuregelung soll so wirken, als ginge es nur um die Schließung
       einer kleinen Lücke. Schon bisher können Doppelstaatler die deutsche
       Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie ohne Genehmigung in fremde
       Streitkräfte eintreten.
       
       Für Kämpfer in Milizen wie dem IS gilt diese Regelung nach gängiger
       Rechtsauffassung nicht, weil die Dschihadistenmiliz trotz ihres Namens
       keine „Staatsqualität“ hat. Deshalb die Ergänzung um Kampfhandlungen für
       eine Terrormiliz. Ist doch fast das Gleiche, sollen wir denken. Heißt IS
       nicht sogar „Islamischer Staat“?
       
       Aber es ist eben nicht ganz ähnlich. Die bisherige Regelung greift nämlich
       nur, wenn zum Beispiel ein Deutschnordkoreaner ohne Genehmigung Teil der
       nordkoreanischen Armee wird. Dann liegt in dieser Hinwendung zum zweiten
       Heimatland eine Abwendung von Deutschland, so die bisherige Gesetzeslogik.
       
       ## Kein Heimatland, sondern Terrororganisation
       
       Wenn aber ein Deutschtunesier [2][für den IS kämpft], ist der IS eben nicht
       das zweite Heimatland, sondern eine Terrororganisation. Der Kampf für den
       IS wird mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit sanktioniert, weil er eine
       verbrecherische Handlung ist, die als Abkehr von den Werten der
       Bundesrepublik angesehen wird. Mit Tunesien hat das gar nichts zu tun. Die
       zweite Staatsbürgerschaft ist nur relevant, weil sie die Sanktion überhaupt
       ermöglicht, denn dann wird der Islamist nicht staatenlos.
       
       Wer dieses Muster einmal akzeptiert, wird schnell noch viele andere
       Handlungen finden, die man als Abkehr von den Werten der Bundesrepublik
       einstufen könnte: etwa Mord oder Konsum von Kinderpornografie. Bei
       Doppelstaatlern könnte dann jeweils der Verlust der deutschen
       Staatsbürgerschaft festgestellt werden. Die Ausbürgerung würde zur
       zusätzlichen Strafe. Damit sollten wir erst gar nicht anfangen. Auch nicht
       bei Dschihadisten des IS.
       
       4 Mar 2019
       
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