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       # taz.de -- Kommentar Kompromiss zu 219a: Die Kriminalisierung bleibt
       
       > Der Kompromiss zum Werbeverbot für Abtreibungen ist unzureichend. Wenn es
       > um Grundrechte geht, sind Tippelschritte nicht akzeptabel.
       
   IMG Bild: SPD und Union wollten das Thema 219a am Ende schnell hinter sich bringen
       
       Nehmen wir mal den folgenden Halbsatz: „Schwangerschaftsabbruch, operativ
       oder medikamentös mit Mifegyne“. Wegen dieses Halbsatzes müssen sich die
       Kasseler Frauenärztinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus vor Gericht
       verantworten. Daran ändert der Beschluss, [1][den der Deutsche Bundestag
       gerade in Sachen Paragraf 219a gefasst hat]: Nichts. Nicht die Bohne. Denn
       dieser Satz bleibt auf der Webseite der Ärztinnen weiterhin strafbar.
       
       Gleichzeitig ist die Bundesärztekammer künftig angehalten, genau diese
       Information öffentlich bereit zu stellen. Ein und derselbe Satz, der auf
       der einen Webseite Pflicht ist, soll auf der anderen strafrechtlich
       verfolgt werden.
       
       Was für jeden vernünftig denkenden Menschen nur bizarr sein kann, hat die
       Große Koalition am Donnerstag besiegelt. SPD und Union wollten das Thema
       219a am Ende schnell hinter sich bringen – CDU und CSU wollten es ohnehin
       nie anfassen, und der SPD war die Debatte zuletzt ein lästiger Klotz am
       Bein, der nicht gerade vorteilhaft auf ihr Image ausstrahlte.
       
       Allein: Dieser Klotz sollte Deutschland dringend erhalten bleiben. Der
       Kompromiss beim Paragrafen 219a ist nicht nur für sich völlig unzureichend;
       er zeigt auch, in welche Richtung Deutschland international in der Debatte
       über körperliche Selbstbestimmung tendiert. Und da gilt es gegenzuhalten.
       
       ## Irland macht vor, wie es gehen könnte
       
       Restriktive Abtreibungsgesetze jeder Art (von denen die WHO übrigens
       entschieden abrät) sind das Feld rechter Regierungen wie der in Ungarn oder
       in Polen. Auch in Deutschland ist mit dem Paragrafen 218 Abtreibung eine
       Straftat – in bestimmten Fällen aber straffrei. Wie man auf diesem Feld
       hingegen fortschrittliche Politik macht, hat erst im vergangenen Jahr
       Irland bewiesen.
       
       Dort starben noch vor wenigen Jahren Frauen, weil man ihnen eine Abtreibung
       verweigerte. Doch nun hat das Land Schwangerschaftsabbrüche legalisiert, es
       gilt – wie in vielen anderen europäischen Ländern – eine Fristenlösung.
       Deutschland ist [2][nicht mal in der Lage], die vollumfängliche Information
       über das Wer, Wo und Wie von Abbrüchen nicht länger zu kriminalisieren,
       geschweige denn den Eingriff selbst. In Irland übernimmt künftig die
       Krankenkasse die Kosten dafür.
       
       Die Forderung nach der Abschaffung von 219a allein war schon ein
       Kompromissangebot von progressiver Seite an die Konservativen; es ging
       lediglich um Information, nicht um Abtreibungen selbst. Sie haben es
       ausgeschlagen. Somit ist klarer denn je: Wenn es um die Einhaltung von
       Grundrechten geht, sind Tippelschritte nicht akzeptabel.
       
       Schluss mit der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen: My body, my
       choice.
       
       22 Feb 2019
       
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