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       # taz.de -- Urteil zu rituellen Schlachtungen: Schmerzhaft sterben ist nicht bio
       
       > Wenn Tiere nach religiösen Riten ohne Betäubung geschlachtet werden, dann
       > ist das Fleisch nicht bio. Das urteilte jetzt der Europäische
       > Gerichtshof.
       
   IMG Bild: Chainsaw massacre: Das Fleisch aus einer polnischen Schlachterei soll koscher und halal sein
       
       Luxemburg dpa | Fleisch von Tieren, die ohne vorherige Betäubung rituell
       geschlachtet wurden, darf nach einem Urteil des obersten EU-Gerichts nicht
       mit dem EU-Bio-Gütesiegel gekennzeichnet werden. Eine solche
       Schlachtmethode erfülle nicht die höchsten Tierschutzstandards, erklärte
       der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.Hintergrund war
       ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort wollte eine Tierschutzorganisation
       erreichen, dass als halal gekennzeichnete Hacksteaks nicht mehr damit
       beworben werden dürfen, dass sie aus „ökologischem/biologischem Landbau“
       stammen. Das zuständige Verwaltungsgericht bat den Europäischen Gerichtshof
       um Rat bei der Auslegung von europäischem Recht.
       
       Die Luxemburger Richter befanden nun, dass in den betreffenden
       EU-Verordnungen mehrfach betont werde, dass bei Bio-Fleisch das Tierwohl
       eine zentrale Rolle spiele. Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass
       die Betäubung die Technik sei, die das Tierwohl zum Zeitpunkt der
       Schlachtung am wenigsten beeinträchtige. Das Leiden werde erheblich
       verringert. Die von religiösen Riten vorgeschriebenen Schlachtmethoden ohne
       Betäubung erfüllten diese Kriterien aber nicht.
       
       In der entsprechenden EU-Bio-Verordnung ist vorgeschrieben, dass die Tiere
       bei der Schlachtung so wenig wie möglich leiden sollen. Produzenten von
       koscheren oder Halal-Produkten wollen teilweise ebenfalls mit dem
       Gütezeichen werben, verzichten aber manchmal auf eine Betäubung der Tiere
       vor dem Schlachten.
       
       „Es gibt erfreulicherweise eine sehr große Anzahl von muslimischen
       Glaubensgemeinschaften, für die eine Schlachtung mit Betäubung und halal
       kein Widerspruch sind“, sagt der Deutsche Tierschutzbund vor der
       Urteilsverkündung. Stattdessen werde Wert auf andere Vorschriften gelegt,
       etwa die Ausrichtung der Tiere nach Osten oder das Schlachten durch einen
       muslimischen Schlachter. Im Koran stehe zudem, dass die Tiere schonend
       behandelt werden müssen. Ein Betäubungsverbot gebe es nicht.
       
       Der deutsche Bio-Spitzenverband begrüßte zuvor, dass das EuGH-Urteil nun
       europaweit Klarheit schaffen dürfte. „Bio-Bauern engagieren sich für
       stressarme Methoden wie etwa die Weideschlachtung“, sagte eine Sprecherin
       des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft zudem.
       
       26 Feb 2019
       
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