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       # taz.de -- Reform der Grundsteuer: Für Mieter ist noch alles offen
       
       > Bayern blockiert noch immer die Neuregelung der Grundsteuer. Ebenso
       > ungeklärt: Zahlen Mieter oder Vermieter die höhere Grundsteuer?
       
   IMG Bild: Wohnungen in Offenbach. Die klamme Stadt hat vor kurzem ihre Grundsteuer auf den Höchstsatz erhöht
       
       Berlin taz | Auch nach dem Treffen der Finanzminister von Bund und Ländern
       zur Grundsteuer am Donnerstag ist eine der wichtigsten Fragen noch immer
       offen: Darf die Grundsteuer, die vor allem in Innenstadtgebieten deutlich
       höher ausfallen könnte, weiterhin auf die Mieter umgelegt werden? Die SPD
       hatte sich zuletzt dagegen ausgesprochen, die Union zeigte sich aber
       skeptisch gegen eine solche Neuregelung.
       
       Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der nach dem Treffen ankündigte,
       einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, will darin zumindest einen Teil der
       Mieter von einer höheren Grundsteuer ausnehmen. Für Wohnungen im sozialen
       Wohnungsbau, bei gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften,
       Wohnungsgesellschaften in der Hand von Gebietskörperschaften und
       Wohnungsgenossenschaften ist ein Abschlag in der sogenannten Steuermesszahl
       vorgesehen.
       
       Unklar ist aber, was mit Wohnungen bei privaten Wohnungskonzernen oder
       anderen Privatvermietern geschieht. Ein Verbot der Umlage könnte über eine
       Änderung der Betriebskostenverordnung geregelt werden. Für die Ausarbeitung
       eines solchen Gesetzentwurfs wäre das Bundesjustizministerium unter
       Katarina Barley (SPD) zuständig.
       
       Die Reform der Grundsteuer wurde aber bislang in einem zweistufigen
       Verfahren, nicht als Paketlösung verhandelt. Zunächst verhandelt Olaf
       Scholz mit den Finanzministern die Grundsteuer, erst danach steht eine
       Einigung in der Umlagefrage an. So könnte es also dazu kommen, dass
       zunächst eine Einigung über die Grundsteuer zustandekommt, eine
       anschließende Einigung mit der Union über die Umlagefähigkeit auf die
       Mieter aber scheitert.
       
       Barley hatte bereits im Dezember gesagt, es sei „eine sehr gute
       Überlegung“, dass die Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Mieter
       umgelegt werden könne. An einem konkreten Gesetzentwurf arbeitet ihr
       Ministerium aber noch nicht nicht. Inwiefern Änderungsbedarf bestehe,
       entscheide man, sobald ein Gesetzentwurf zur Grundsteuer vorliege, sagte
       ein Ministeriumssprecher gegenüber der taz.
       
       ## Widerstand der CSU
       
       Bislang scheitert eine Einigung in der Grundsteuerfrage am hartnäckigen
       Widerstand der CSU. Bayern favorisiert ein sogenanntes Flächenmodell zur
       Grundsteuerberechnung. Damit würden Sozialwohnungen in der Oberpfalz
       genauso hoch besteuert wie Eigentumswohnungen in der Münchner Innenstadt.
       
       Bundesfinanzminister Scholz bevorzugt dagegen ein Modell, bei dem der Wert
       der Immobilien berücksichtigt wird. Umstritten ist zwischen ihm und seinen
       Länderkollegen, wie tief man in die Berechnung der Immobilien einsteigt. Je
       präziser die Berechnung, desto höher ist der Bürokratieaufwand.
       
       Offen ist bisher, wo ein möglicher Kompromiss mit Bayern liegen könnte.
       Neben einem Entgegenkommen in Detailfragen zur Berechnung bietet sich auch
       eine regionale Öffnungsklausel für die Grundsteuerberechnung an. Eine
       solche schlägt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vor.
       
       Nach dem Koalitionsausschuss, der ebenfalls am Donnerstag tagte, forderte
       Bayerns Ministerpräsident eine Arbeitsgruppe der Koalition, um eine
       gemeinsame Lösung zu finden. Scholz, der bisher eine Lösung über die
       Ministerebene versucht hatte, wäre damit ein Stück weit entmachtet.
       
       15 Mar 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Martin Reeh
       
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