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       # taz.de -- Berliner Mietmarkt: Mieten macht mächtig
       
       > In Berlin sollen große Immobilienfirmen enteignet werden, so wollen es
       > MietaktivistInnen. Sie initiieren ein Volksbegehren. Haben sie eine
       > Chance?
       
   IMG Bild: Die Mehrheit der Berliner befürwortet eine Enteignung großer Immobilienunternehmen
       
       Von der Frühlingssonne bekommt man an diesem Samstag im März im
       Gemeindesaal der St.-Jacobi-Kirche in Kreuzberg nur mit, was durch die
       Spitzengardinen auf angestaubte Topfpflanzen fällt. Holzfußboden,
       beigefarbene Wände, auf einem Tisch im Nebenraum ein Buffet mit selbst
       gebackenem Kuchen und geschnittenem Obst. In der Mitte steht ein Strauß
       gelber Tulpen.
       
       Auch wenn es nicht so aussieht, man könnte sagen: Hier wird heute
       Nachmittag die Revolution geplant.
       
       Rund 50 Menschen sitzen auf Holzstühlen im Kreis, einige sind jung, viele
       haben das Rentenalter schon erreicht. Ganz vorn sitzt Ingrid Hoffmann, gut
       zu erkennen an einem orangefarbenen Fleecepullover. Hoffmann, eine
       zierliche Frau mit viel Energie, ist 69 Jahre alt, sie sieht jünger aus.
       Sie ist Mitglied in einem Senioren-Inlineskatingverein und unternimmt gern
       ausgedehnte Radtouren.
       
       Seit ein paar Monaten hat die Rentnerin noch ein neues Hobby: Ingrid
       Hoffmann will die Deutsche Wohnen enteignen, den größten Immobilienkonzern
       auf dem Berliner Markt, und eine ganze Reihe anderer Unternehmen gleich
       mit.
       
       ## Heizungsausfälle, Schimmel und Mieterhöhung
       
       Hoffmann heißt anders. Aber weil sie selbst Mieterin der Deutschen Wohnen
       ist, will sie nicht unter ihrem richtigen Namen in der Zeitung auftreten:
       Sie fürchtet, dass sie sonst Probleme mit ihrer Wohnung bekommen könnte.
       
       Die anderen Leute im Gemeindesaal sind sich mit Hoffmann weitgehend einig.
       Und die Gruppe ist damit [1][in Berlin nicht allein]. Fast alle, die an
       diesem Samstag hier sitzen, haben eins gemeinsam: Sie wohnen in einer der
       rund 111.000 Wohnungen, die die Deutsche Wohnen mittlerweile in Berlin
       besitzt. Viele sind Abgesandte ihrer Mieterinitiativen, die ebenso über die
       ganze Stadt verteilt sind wie die Bestände der Deutschen Wohnen: An mehr
       als zwanzig Orten haben sich Deutsche-Wohnen-Mieter zusammengetan. An
       diesem Nachmittag findet ihr Vernetzungstreffen statt.
       
       Fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen, keine Ansprechpartner,
       Heizungsausfälle, Schimmel. Monatelange Sanierungsarbeiten, deren Sinn sich
       nicht erschließt, anschließend Mieterhöhung. Die Liste der Vorwürfe gegen
       die Deutsche Wohnen ist lang.
       
       In Kleingruppen soll in dem Gemeindesaal diskutiert werden, welche Ziele
       man sich für die nächste Zeit vornimmt. Später stellen die Gruppen ihre
       Ergebnisse vor, gelbe, grüne, blaue und rote Karten werden an die Wand
       gehängt, eine Farbe pro Gruppe. 66 Karten sind es am Ende. Ein Ziel findet
       sich in jeder Gruppe: Enteignung.
       
       ## Selbst unter FDP- und CDU-Anhängern gibt es Befürworter
       
       Per Volksentscheid soll der Berliner Senat gezwungen werden, ein Gesetz zu
       erarbeiten, mit dem alle Unternehmen enteignet werden, die in Berlin mehr
       als 3.000 Wohnungen besitzen. Gegen Entschädigung zwar, aber danach sollen
       die Wohnungen nicht mehr den Aktionären, sondern dem Land Berlin gehören,
       für die Mieter sollen Mitbestimmungsrechte gelten.
       
       Um mehr als 200.000 Wohnungen geht es insgesamt. „Deutsche Wohnen & Co
       enteignen“ heißt dieses Vorhaben. Deutsche Wohnen, dieser Name hat in
       Berlin mittlerweile einen so schlechten Klang, dass sich das Bündnis etwas
       davon verspricht, gerade dieses Unternehmen im Titel zu benennen.
       
       Wäre es nur eine Hand voll Leute, die diese Forderung aufstellten, die
       Deutsche Wohnen hätte wenig zu befürchten. Aber das Vorhaben ist nicht nur
       seit Monaten Stadtgespräch – noch bevor die Initiative mit dem Sammeln der
       erforderlichen Unterschriften überhaupt begonnen hat. Die Linke, eine der
       drei Berliner Regierungsparteien, hat auch ganz offiziell ihre
       Unterstützung für das Volksbegehren beschlossen. Und laut Umfragen
       unterstützt eine Mehrheit der Berliner das Anliegen, selbst unter FDP- und
       CDU-Anhängern finden es mehr als ein Drittel richtig.
       
       Dass ein eigentlich so verpönter Begriff wie Enteignung so viel Anklang
       findet, sagt einiges über den Berliner Wohnungsmarkt. Und die Fragen, um
       die es hier geht, betreffen längst nicht nur die Hauptstadt. Wie wird das
       Menschenrecht auf angemessenen Wohnraum durchgesetzt? Sind
       Immobilienkonzerne verpflichtet, zur Verwirklichung dieses Rechts
       beizutragen, auch wenn das ihre Renditeerwartung schmälert? Können
       privatwirtschaftliche Unternehmen das überhaupt? Oder darf Wohnraum erst
       gar nicht zur Ware werden?
       
       ## Die Hürden sind hoch, aber das Vorhaben nicht unmöglich
       
       Damit es überhaupt zu einem Volksentscheid kommt, muss das Bündnis in zwei
       Stufen fast 200.000 Unterschriften sammeln. Bei der eigentlichen Abstimmung
       muss dann eine Mehrheit und zugleich mindestens ein Viertel der
       wahlberechtigten Berliner für den Vorschlag stimmen. Diese Hürden sind
       hoch. Dass das Bündnis sie nimmt, ist nicht ausgemacht. Aber unmöglich ist
       es auch nicht.
       
       An diesem Samstag beginnt die Unterschriftensammlung. Nicht zufällig, denn
       unter dem Titel #Mietenwahnsinn findet ein europaweiter Aktionstag statt.
       In Berlin ist eine [2][Großdemo geplant]. Es kann sein, dass viele der
       20.000 in der ersten Stufe erforderlichen Unterschriften [3][schon hier
       zusammenkommen].
       
       „Ding-Dong“, sagt Ingrid Hoffmann, als im Stuhlkreis alle durcheinander
       reden, und sofort wird es still. Die zierliche Frau moderiert das Treffen;
       freundlich, aber bestimmt leitet sie die Diskussion, behält den Überblick.
       
       Seit 2001 wohnt Hoffmann in einem DDR-Plattenbau genau an der Grenze
       zwischen Mitte und Prenzlauer Berg. Als sie einzog, gehörte das Gebäude
       einer Genossenschaft, die Schwierigkeiten hatte, die Wohnungen zu
       vermieten. Denn von ihrem Balkon aus schaut Hoffmann zwar auf den
       Fernsehturm, darunter kreuzen sich aber auch zwei Hauptverkehrsstraßen plus
       Straßenbahnlinien. Wenn sie die Balkontür öffnet, hört man, was das
       bedeutet.
       
       ## Plötzlich zahlt Hoffmann 115 Euro mehr im Monat
       
       Um die Wohnungen vermietet zu bekommen, bot die Genossenschaft damals an,
       die Grundrisse nach Wünschen der Mieter zu verändern. Hoffmann ließ die
       Wohnung also umgestalten. 65 Quadratmeter, 480 Euro warm kostete sie bei
       Einzug, es war damit die teuerste im ganzen Haus, sagt Hoffmann. Aber es
       fühlte sich an wie ihre Wohnung: „Hier gehe ich nie wieder weg, habe ich
       mir gesagt.“ Auf ihrer Küchenanrichte steht ein Strauß Blumen, über dem
       Sofa hängt ein modernes, sehr buntes Gemälde.
       
       Drei Jahre nach Hoffmanns Einzug ging die Genossenschaft pleite. Die Häuser
       kamen in den Besitz der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft GSW. Diese
       wurde kurz darauf privatisiert, ausgerechnet unter einer rot-roten
       Landesregierung. 2013 schließlich landeten die Wohnungen bei der Deutsche
       Wohnen.
       
       „Sofort im ersten Jahr hat die Deutsche Wohnen die kalten Betriebskosten
       verdoppelt“, erzählt sie und breitet die entsprechenden Papiere vor sich
       auf dem Holztisch aus. Bis November 2017 machte sie sich dennoch wenig
       Sorgen. Dann, im November 2017, kam die Mieterhöhung. Die Nettokaltmiete
       wurde um 41 Euro erhöht, zusammen mit den gestiegenen Betriebskosten zahlt
       Hoffmann jetzt 115 Euro mehr im Monat.
       
       „Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Land fördert die
       Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum, insbesondere für
       Menschen mit geringem Einkommen.“ So steht es in der Berliner Verfassung,
       Artikel 28.
       
       ## Goldene Zeiten für die Immobilienbranche
       
       Binnen eines Jahrzehnts haben sich die Mieten in Berlin mehr als
       verdoppelt. 2008 kostete der Quadratmeter im Durchschnitt 5,60 Euro pro
       Quadratmeter. Jetzt sind es fast 11 Euro. 46 Prozent ihres Einkommens geben
       die Berliner heute laut Studie von Immoscout im Schnitt für ihre Miete aus.
       Nur noch drei Prozent der Wohnungen werden für weniger als sechs Euro pro
       Quadratmeter vermietet.
       
       Seit 2006 ist die Deutsche Wohnen an der Börse notiert, genauso wie die
       anderen großen privaten Wohnungsunternehmen auf dem Berliner Markt. Für die
       Aktionäre ist die Mietenexplosion eine gute Nachricht: „Erst steigen die
       Mieten, dann die Dividenden“, brachte es vor wenigen Tagen ein
       Branchenblatt auf den Punkt. Goldene Zeiten für die Immobilienbranche.
       
       1,9 Milliarden Euro Gewinn hat etwa die Deutsche Wohnen 2018 gemacht, sechs
       Prozent mehr als im Vorjahr. Der Vorstandsvorsitzende heißt Michael Zahn,
       ein eher unscheinbarer, freundlich aussehender Mann mit Halbglatze und
       eckiger Brille. 4,3 Millionen Euro hat er im letzten Jahr verdient. Zahn
       sagt von sich selbst, er sei kein Mann der Bühne. Doch seit das
       Enteignungs-Bündnis so viel Wirbel verursacht, scheint er keine Wahl mehr
       zu haben: Er gibt jetzt Interviews, und für nächste Woche ist bei einer
       Podiumsdiskussion das erste öffentliche Aufeinandertreffen zwischen ihm und
       Verfechtern der Enteignungs-Idee geplant.
       
       Michael Zahn sagt, er verstehe nicht, was diese Enteignungspläne sollen:
       „Ich kann auch bei viel Fantasie keinen Grund für Enteignungen sehen bei
       einem Unternehmen, dessen Wohnungen im Schnitt 60 Quadratmeter groß sind
       und für 580 Euro warm vermietet werden.“
       
       In ziemlich genau so einer Wohnung wohnt Ingrid Hoffmann. 595 Euro warm für
       65 Quadratmeter – man kann in Berlin auch deutlich mehr zahlen. Hoffmann,
       die 1.100 Euro Rente bekommt, nützt das wenig. „Als die Erhöhung kam, habe
       ich mir sofort einen Minijob gesucht und zum Glück auch gefunden“, sagt
       sie. Für die Post tippt sie seitdem handschriftlich ausgefüllte
       Überweisungsformulare ab, 12 Stunden die Woche, zum Mindestlohn.
       
       In der DDR machte Hoffmann Karreiere als Übersetzerin. Nach der Wende wurde
       sie arbeitslos, schlug sich mit Jobs durch. Als sie 2015 in Rente ging, war
       sie froh, dass das vorbei war. Jetzt also der Minijob bei der Post –
       vorgestellt habe sie sich ihre Rente so nicht, aber noch sei die Situation
       tragbar, sagt sie. Das eigentliche Problem ist die Angst: „Was mache ich
       denn, wenn die nächste Erhöhung kommt?“, sagt sie.
       
       Bei der Mieterversammlung im Kreuzberger Gemeindesaal ein paar Tage zuvor
       sitzt auch Rouzbeh Taheri im Stuhlkreis. Zumindest die ersten zwei Stunden,
       dann muss er los. Taheri ist einer der Sprecher des
       Enteigungs-Volksbegehrens, ein Job, der in den letzten Wochen zur
       unbezahlten Vollzeitstelle geworden ist, wie er später in einem Kreuzberger
       Café erzählt.
       
       „‚Deutsche Wohnen enteignen‘, das war am Anfang eine Demoparole, ein
       knackiger Spruch auf Transparenten, den niemand wörtlich genommen hat“,
       sagt Taheri. „Aber wir haben dann angefangen zu überlegen: Könnte das
       wirklich gehen?“ Die Aktivisten hätten Gesetzestexte gewälzt und seien
       schließlich auf Artikel 15 des Grundgesetzes gestoßen: „Grund und Boden,
       Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung
       durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in
       Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt
       werden.“
       
       ## Es begann mit Kotti&Co.
       
       „Da wussten wir, die Idee kann viel mehr sein als nur eine Parole“, sagt
       Taheri. Politisch umtriebig ist er seit seiner Jugend, auch bei
       verschiedenen Berliner Volksbegehren hat er schon mitgemischt. 2011 bekommt
       er für seine eigene Wohnung eine Modernisierungsankündigung, er sagt, das
       sei der Auslöser für ihn gewesen, sich mit Wohnungspolitik zu beschäftigen.
       
       Es ist die Zeit, in der die stadtpolitische Bewegung in Berlin langsam an
       Fahrt aufnimmt. 2012 gründen Mieter des ehemaligen sozialen Wohnungsbaus am
       Kottbusser Tor die Initiative Kotti&Co, die zum Vorbild für weitere
       Mieterinitiativen wird. Ein erstes Mietenvolksbegehren, das 2015 vor allem
       auf die landeseigenen Wohnungsunternehmen zielt, endet mit einer Einigung
       mit dem Senat, bevor es zum Volksentscheid kommt. Ein erster Erfolg, doch
       schon damals ist klar: Die Mieterbewegung plant ein weiteres Volksbegehren,
       und dieses Mal wird es um die privaten Unternehmen gehen.
       
       In der Zeitung las Ingrid Hoffmann vor einem Jahr von einem Treffen einer
       Kreuzberger Deutsche-Wohnen-Mieterinitiative. Aus Neugier ging sie hin,
       nicht als Delegierte einer Initiative, sondern allein. „Bei mir im Haus
       gibt es viel Fluktuation, das macht es schwieriger, sich gemeinsam zu
       organisieren“, sagt sie.
       
       Auf dem Treffen erfuhr sie von der berlinweiten Mietervernetzung, ging auch
       dorthin. Als nach zwei Treffen eine Moderatorin für das nächste gesucht
       wurde, meldete sie sich. Seitdem ist das ihre feste Aufgabe, der Rest will
       das so.
       
       ## Die Wut richtet sich gegen viele
       
       Außerdem ist sie Mitglied der Arbeitsgruppe Starthilfe, die
       Mieterinitiativen Hilfestellung gibt. Dort seien außer ihr vor allem junge
       Leute, sagt Hoffmann. „Das ist toll, da lerne ich sogar ganz neue Wörter“,
       sagt sie und kichert: „Laberflash, das hatte ich früher noch nie gehört.“
       
       Auch wenn kein anderes Unternehmen so im Fokus steht: Die Wut der Berliner
       Mieter richtet sich längst nicht nur gegen die Deutsche Wohnen. Am Tag nach
       dem Mietertreffen im Gemeindesaal gibt es einen Kilometer entfernt am
       Kottbusser Tor eine ganz ähnliche Veranstaltung, nur dass es hier Mieter
       des schwedischen Akelius-Konzerns sind, die sich austauschen.
       
       Ingrid Hoffmann sitzt auch bei diesem Treffen wieder mit im Stuhlkreis. Als
       die Runde der persönlichen Schilderungen vorbei ist, stellt sie das
       Enteignungs-Volksbegehren vor. „Als ich das erste Mal davon gehört habe,
       war ich auch skeptisch“, sagt sie. Es habe damals heftige Diskussionen
       gegeben, auch unter den Mietern. „Wir haben ja auch einige bei uns aus dem
       Südwesten, aus Steglitz und Zehlendorf, die sahen natürlich gleich den
       Kommunismus heranrobben“, sagt sie.
       
       Obwohl die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren erst an diesem
       Samstag beginnt, kommt die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung an dem
       Thema nicht mehr vorbei. Die Linke beschloss auf einem Parteitag im
       Dezember ihre [4][Unterstützung für das Anliegen]. Die Grünen können
       bislang zu keiner einheitlichen Haltung finden. Berlins Regierender
       Bürgermeister Michael Müller (SPD) hat sich gegen Enteignungen
       ausgesprochen, doch längst nicht alle in seiner Partei finden das richtig.
       Auf einem Landesparteitag am letzten Wochenende wurde die Entscheidung dazu
       nach kontroverser Debatte vorsichtshalber auf November verschoben.
       
       ## Die Deutsche Wohnen fühlt sich ungerecht behandelt
       
       SPD und Linke haben mit der Ausverkaufspolitik ihrer gemeinsamen
       Regierungszeit von 2002 bis 2011 gehörig zur enormen Verschärfung auf dem
       Berliner Wohnungsmarkt beigetragen. Fast 200.000 Wohnungen ehemals
       kommunaler Wohnungsbaugesellschaften wurden bis Mitte der nuller Jahre in
       Berlin verkauft. Viele davon gehören heute Unternehmen wie der Deutschen
       Wohnen. Die ungewöhnliche Situation, dass eine Regierungspartei ihre
       Unterstützung für ein Volksbegehren beschließt, hat viel damit zu tun, dass
       gerade die Reputation der Linkspartei durch diesen Ausverkauf in der Stadt
       gelitten hat.
       
       „Wirtschaftsfeindlich“, nennt das Michael Zahn. Der rot-rot-grüne Senat
       habe von Anfang an so getan, als brauche die Stadt die Privatwirtschaft
       nicht, sagt er der taz. Überhaupt hat er für die Mietenpolitik, auch die
       des Bundes, keine positiven Worte übrig. „Die Mietpreisbremse war ein
       Fehler, und überhaupt ist es ein Fehler, dass wir Unternehmen an der
       Entwicklung dieser Regelungen überhaupt nicht beteiligt werden. Es wird
       immer nur über uns hinweg entschieden.“ Dass es bislang so viel Zuspruch
       für die Enteignungspläne gibt, ist aus seiner Sicht mit einer Kampagne zu
       erklären, die seit Monaten gegen sein Unternehmen gefahren werde: „Wir
       werden systematisch dämonisiert.“ Wer Zahn länger zuhört, bekommt den
       Eindruck: Da fühlt sich jemand zutiefst ungerecht behandelt – von den
       Mietern, von den Medien, von der Politik, eigentlich von allen.
       
       Aber ist es rechtlich überhaupt möglich, diese Unternehmen gegen ihren
       Willen zu enteignen? Um diese Frage wird heftig gestritten. Denn während
       Enteignungen nach Artikel 14 des Grundgesetzes häufiger vorkommen – etwa,
       wenn Häuser für eine Autobahn weichen müssen oder einen neuen
       Braunkohletagebau – wurde Artikel 15, also die Enteignung „zum Zwecke der
       Vergesellschaftung“ in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie
       angewendet. Es gibt also auch keine Urteile dazu, auf die sich Juristen
       beziehen könnten.
       
       ## Als müssten hier Schuljungen zusammengefaltet werden
       
       In Raum 4 des Bundespresseamts am Spreeufer in Berlin-Mitte ist es voll an
       diesem Mittwochvormittag. Der Verband der Berliner und Brandenburger
       Wohnungsunternehmen (BBU) hat zur Pressekonferenz geladen, die Tische
       reichen nicht für alle Journalisten aus. Der BBU präsentiert ein Gutachten,
       das der Verfassungsrechtler Helge Sodan für den Verband erarbeitet hat. Es
       geht um die Frage, ob das Volksbegehren verfassungskonform ist.
       
       Sodan beginnt seine Ausführungen mit einer langen Vorrede. Einer
       Medienschelte, um genau zu sein. Dazu muss man wissen: Obwohl im BBU auch
       die kommunalen und genossenschaftlichen Unternehmen Mitglied sind, tritt
       der Verband hauptsächlich als Interessensvertreter der privaten Konzerne
       auf. Von einem „Gefälligkeitsgutachten“ war deswegen schon im Vorfeld in
       Berliner Medien die Rede, Sodan wurde als „branchennah“ bezeichnet.
       
       Eine Charakterisierung, die der frühere Präsident des
       Verfassungsgerichtshofs nun minutenlang zurückweist. Maren Kern,
       Vorsitzende des BBU, schaut dabei über ihre randlose Brille so streng in
       den Raum, als müssten hier gerade Schuljungen zusammengefaltet werden.
       
       Noch interessanter ist aber, wie sich beide inhaltlich in Bezug auf das
       Volksbegehren äußern. Das Vorhaben berühre „die Grundlagen unseres
       Eigentumsrechts, das sich über Jahrzehnte bestens bewährt hat“, sagt Kern.
       Sollte es erfolgreich sein und Schule machen, „dann haben wir ein anderes
       Wirtschaftssystem als das, was 70 Jahre lang für Wohlstand in der
       Bundesrepublik gesorgt hat.“
       
       ## Zwei Juristen, zwei Meinungen
       
       Die Gegner des Volksbegehrens machen den Konflikt damit selbst zur ganz
       großen Frage: Hört man ihnen zu, könnte man meinen, es gehe um die
       Abschaffung des Kapitalismus. Unter den Befürwortern wird es einige geben,
       denen diese Interpretation so unrecht nicht ist.
       
       Aber hat die Idee denn juristisch gesehen überhaupt eine Chance? Nein, sagt
       Helge Sodan: In Artikel 15 sei von „Grund und Boden“ die Rede, nicht von
       Immobilien. Und vor allem: In der Berliner Verfassung fehle die Möglichkeit
       von Enteignungen zum Zweck der Vergesellschaftung.
       
       An einem großen Tisch im Erdgeschoss eines stattlichen Hauses im Stadtteil
       Dahlem sitzt Verfassungsrechtler Christian Pestalozza, ein zierlicher Mann
       in dunkelblauem Jackett mit blütenweißem Einstecktuch. Hier, im
       Gründungsgebäude der Freien Universität, ist heute die juristische Fakultät
       untergebracht. Helge Sodan hat sein Büro im selben Haus wie der 1938
       geborene emeritierte Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, der vor
       allem als Grundrechtsexperte bekannt ist.
       
       Über eine Stunde führt Pestalozza aus, warum er anderer Meinung ist als
       Sodan. Nur weil die Berliner Verfassung den Grundgesetz-Artikel nicht
       wiederhole, könne man nicht argumentieren, dass dieser hier nicht gelte,
       und untrennbar mit Grund und Boden verbundene Immobilien würden sehr wohl
       mitenteignet werden können, sagt er unter anderem. Er kommt damit zu
       ähnlichen Schlüssen wie ein vom Senat beauftragtes Kurzgutachten.
       
       ## „Schließlich gilt: Eigentum verpflichtet“
       
       Pestalozza erklärt auch, was es mit diesem mysteriösen Artikel 15 auf sich
       hat und warum der damals überhaupt ins Grundgesetz geschrieben wurde:
       „Heute ist das kaum mehr vorstellbar, aber damals war es fast
       selbstverständlich, dass man eine Handhabe dafür schaffen wollte, dass der
       Staat auf diese wichtigen Bereiche zugreifen kann, wenn das nötig ist.“ Der
       Sozialisierungsgedanke sei zwar eine sozialdemokratische Idee gewesen, für
       die sich damals aber auch die CDU habe erwärmen können.
       
       Und was soll das bedeuten, „zum Zwecke der Vergesellschaftung“? Dem Staat
       sei damit die Möglichkeit gegeben zu handeln, wenn ein privater Eigentümer
       seinen Pflichten gegenüber der Allgemeinheit nicht nachkomme. „Schließlich
       gilt: Eigentum verpflichtet“, sagt Pestalozza und gerät kurz ins Schwärmen:
       „Dieser Satz begeistert mich immer wieder. Eine Rechtsnorm, die mit nur
       zwei Wörtern auskommt!“
       
       Der Staat müsse „überindividuelle Interessen“ im Blick haben und könne, um
       für deren Wahrung zu sorgen, eben auch etwas „aus dem individuellen
       Eigentum herauslösen“. Angesichts der Berliner Wohnungskrise sei schwer zu
       argumentieren, warum die Interessen der Aktionäre schwerer wiegen sollen
       als die der Berliner Mieter.
       
       Pestalozza ist überzeugt, dass das Vorhaben des Bündnisses einer
       rechtlichen Prüfung grundsätzlich Stand halten würde. Aber selbst wenn –
       würde die Enteignung nicht viel zu teuer?
       
       ## Keine Verstaatlichung, sondern Vergesellschaftung
       
       Auch um die erwarteten Kosten wird heftig gestritten. Auf 7 bis 13
       Milliarden beziffert das Volksbegehren-Bündnis die Kosten für die
       Enteignung der mehr als 200.000 Wohnungen. Das Bündnis argumentiert, die
       Entschädigung müsse nicht zum Marktwert geschehen, sondern könne auch weit
       darunter liegen. Der Senat kommt in seiner amtlichen Kostenschätzung, in
       der er von 243.000 betroffenen Wohnungen ausgeht, zwar zu einem ähnlichen
       Ergebnis, geht aber davon aus, dass sich die Gesamtkosten auch bei einer
       unter dem Marktwert angesetzten Entschädigung auf rund 28 Milliarden Euro
       belaufen würden.
       
       Christian Pestalozza findet die Initiative begrüßenswert: „Das ist nicht
       nur Anti, da ist Gestaltungswille da, und da steckt Idealismus dahinter“,
       sagt er. Und: „Das zeugt doch von einem unglaublichen Vertrauen in den
       Staat, darin sollte man den Bürger bestärken.“
       
       Auf dem Treffen der Akelius-Mieter wird genau dieses Vertrauen auch
       kritisiert: „Warum soll es denn besser werden, wenn das Land jetzt wieder
       die Wohnungen bekommt, die sie damals verscherbelt haben?“, fragt ein Mann,
       woraufhin eine hitzige Debatte entsteht: „Genau deswegen wollen wir keine
       reine Verstaatlichung, sondern eine Vergesellschaftung mit starken
       Mitbestimmungsrechten für die Mieter“, sagt Ingrid Hoffmann. Einem anderen
       Mann geht das nicht weit genug: „Es sollen überhaupt nur die Mieter
       bestimmen können, sonst niemand.“
       
       Sowohl Hoffmann als auch Taheri stellen sich darauf ein, dass der Wind
       gegen die Enteignungspläne umso schärfer wehen wird, je mehr Erfolg sie zu
       haben versprechen. „Hinter den Unternehmen, um die es hier geht, ist so
       viel Geld, die haben unglaubliche Möglichkeiten zur Beeinflussung der
       öffentlichen Meinungen“, sagt Taheri. „Manchmal sitze ich schon kurz da und
       denke: Mit wem legen wir uns da eigentlich an?“, sagt Hoffmann.
       
       Schon in den letzten Wochen ist der Ton deutlich rauher geworden. Der
       BBU-Sprecher David Eberhart schreckte in einem vor zwei Wochen
       ausgestrahlten TV-Interview selbst vor einem Nazi-Vergleich nicht zurück:
       „Das muss man schon ernst nehmen, weil diese Stimmungen, wie man schon im
       Dritten Reich gesehen hat, sehr schnell dann umschlagen können in reale
       politische Handlungen“, sagt er dort mit Blick auf das Volksbegehren. Die
       Ratingagentur Moody's drohte gar damit, die Kreditwürdigkeit Berlins herab
       zu stufen, sollte das Volksbegehren Erfolg haben. Eine weitere Sorge
       einiger Kritiker: Private Investoren würden abgeschreckt.
       
       Als beim Mietertreffen im Gemeindesaal jemand das Ziel „Private Investoren
       werden vom Berliner Markt zurück gedrängt“ von einer grünen Karte abliest,
       brechen die Anwesenden in spontanen Jubel aus.
       
       Bei aller Sympathie, die den Enteignungsplänen entgegen schlägt, ist auch
       klar: Die Mieter werden einen langen Atem brauchen. Die konträren
       Positionen zur rechtlichen Machbarkeit und zur Kostenfrage, die gespaltene
       Berliner Landespolitik und die mächtigen Unternehmen, die hier attackiert
       werden: All das deutet auf eine zähe Auseinandersetzung hin. Sollte es zum
       Volksentscheid kommen, wird das Ergebnis wohl knapp ausfallen, und selbst
       bei einem Erfolg wäre es noch ein weiter Weg bis zu einer Enteignung.
       
       „Lebensaufgabe wäre vielleicht zu viel gesagt, aber ich gehe schon davon
       aus, dass mich diese Pläne eine lange Lebensphase lang beschäftigen
       werden“, sagt Taheri. „Natürlich weiß ich, dass mir das für meine eigene
       Wohnung vielleicht gar nichts nützen wird“, sagt Hoffmann. „Aber ich habe
       jetzt endlich das Gefühl, nicht mehr wie das Kaninchen vor der Schlange zu
       sitzen, deswegen mache ich das.“
       
       5 Apr 2019
       
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