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       # taz.de -- Falscheid-Urteil gegen frühere AfD-Chefin: Milde Strafe für Frauke Petry
       
       > Ex-AfD-Chefin Frauke Petry ist wegen fahrlässigen Falscheids zu 6.000
       > Euro Geldstrafe verurteilt worden. Ihr passives Wahlrecht behält sie
       > jedoch.
       
   IMG Bild: Schüttelte während der Urteilsbegründung wiederholt mit dem Kopf: Frauke Petry
       
       DRESDEN taz | Die frühere AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry ist vom
       Landgericht Dresden wegen [1][fahrlässigen Falscheids] zu einer Geldstrafe
       von 6.000 Euro verurteilt worden. Vor dem Wahlprüfungsausschuss des
       Sächsischen Landtages soll sie im November 2015 in zwei Punkten falsch über
       ein parteiinternes Darlehensverfahren während der Listenaufstellung zur
       Landtagswahl 2014 ausgesagt haben. [2][Die fünfköpfige Strafkammer unter
       Vorsitz von Richter Christian Linhardt] folgte damit tendenziell der
       Staatsanwaltschaft. Auch sie hatte einen Vorsatz verneint und eine
       Geldstrafe von 10.500 Euro beantragt. Petry hätte sich aber sorgfältiger
       auf ihre Aussage vorbereiten sollen. Verteidiger Carsten Brunzel hatte
       Freispruch gefordert und die Berechtigung des Wahlprüfungsausschusses
       angezweifelt, einen Eid wie vor einem unabhängigen Schwurgericht zu
       fordern.
       
       Diese Berechtigung bejahte die Kammer jedoch ausdrücklich. Auch wenn sich
       der Status eines Wahlprüfungsausschusses von dem eines
       Untersuchungsausschusses unterscheide, sei er doch eine „für die
       Vereidigung von Zeugen zuständige Stelle“. Der Jurist André Schollbach, der
       für die Linke im Wahlprüfungsausschuss sitzt, hatte Petry angezeigt,
       nachdem er sie während der Vernehmung ausdrücklich auf die Möglichkeit
       einer Vereidigung hingewiesen hatte. Im Raum stand damals eine Wiederholung
       der Landtagswahl 2014 in Sachsen, falls die Kandidatenliste der AfD für
       ungültig erklärt worden wäre.
       
       Ausgelöst hatte diese Befassung eine Beschwerde des AfD-Kandidaten Arvid
       Samtleben. Er behauptete, nur deshalb von der AfD-Landesliste gestrichen
       worden zu sein, weil er der Partei kein Wahlkampfdarlehen geben wollte. Im
       Falle eines Einzugs in den Landtag wäre es automatisch in eine Spende
       umgewandelt worden.
       
       Die damalige Landes- und Bundesvorsitzende Frauke Petry hatte vor dem
       Ausschuss diesen Automatismus bestritten, obschon die Darlehensverträge
       dies vorsahen. Unrichtig sollen auch Aussagen über Einzahlungsfristen und
       ihr eigenes Darlehen gewesen sein. Petry wollte vor dem Ausschuss nicht
       mehr gewusst haben, dass sie selbst einen solchen Darlehensvertrag mit der
       Option einer Schenkung an die Partei unterschrieben hatte. Der
       Prüfungsausschuss entschied nach langer Verschleppung erst 2017, dass der
       Ausschluss Samtlebens von der AfD-Liste rechtlich nicht zu beanstanden sei.
       
       Mit dem Urteil behält Petry ihr passives Wahlrecht und muss auch keine
       Einschränkungen bei der Ausübung ihres Bundes und Landtagsmandats
       befürchten. Dennoch wird erwartet, dass die Verteidigung Revision
       beantragt. Frauke Petry schüttelte während der Urteilsbegründung wiederholt
       mit dem Kopf. Die mit dem sechsten Kind schwangere Politikerin steht
       derzeit in einem weiteren Prozess wegen Steuerhinterziehung und
       Subventionsbetrug in Leipzig vor Gericht.
       
       2 Apr 2019
       
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