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       # taz.de -- Suchmachine gegen Leistungsschutzrecht: Google lässt Verlage auflaufen
       
       > Der Konzern denkt nicht daran, für Textschnipsel zu bezahlen. Ein
       > Vergleichsangebot der VG Media über 1,24 Milliarden Euro schlägt er aus.
       
   IMG Bild: Google-Hauptquartier in Brüssel. Trotz EU-Richtlinie spielt der Konzern den Coolen
       
       Obwohl Presseverlage inzwischen [1][per EU-Richtlinie ein
       Leistungsschutzrecht durchgesetzt haben], weigert sich Google nach wie vor,
       für kurze Auszüge aus Pressetexten Geld zu bezahlen. Jetzt hat der
       Suchmaschinenkonzern ein Angebot der deutschen VG Media ausgeschlagen, in
       Form eines Vergleichs 1,24 Milliarden Euro zu überweisen. Dem Technikportal
       heise.de gegenüber nannte ein Google-Sprecher den Vorschlag ein
       [2][„haltloses Gedankenspiel“].
       
       Die VG Media vertritt die Urheberrechtsansprüche von Presseverlagen sowie
       privaten Sendern in Deutschland und im Ausland. Die Verlage sind der
       Ansicht, dass Google ihr Urheberrecht verletzt, wenn es kurze Anrisse von
       verlinkten journalistischen Artikeln anzeigt.
       
       Das betrifft vor allem die Rubrik „google News“, die allerdings für viele
       Medien auch eine wichtige Plattform für den Publikumsverkehr ist. Dennoch
       fordern die Verlage seit Längerem eine Entschädigung dafür, das Google ihre
       Inhalte zum eigenen Profit verwende. Deswegen gibt es auch in der neuen
       EU-Richtlinie zum Urheberrecht einen Paragrafen zum Leistungsschutzrecht.
       
       Die VG-Media befindet sich allerdings schon länger im Streit mit Google.
       Bei den 1,24 Milliarden handelt es sich um ein Vergleichsangebot in einem
       Rechtsstreit, [3][der bereits seit 2016 läuft], er bezieht sich auf das
       deutsche Leistungsschutzrecht. Das gibt es schon seit 2013, aber bislang
       hatten die Verlage – geschweige denn die Urheber*innen der Texte – nichts
       davon. Google besteht weiter darauf, dass es nicht zahlen muss.
       
       25 Apr 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Richtlinie-zum-Urheberrecht/!5582962
   DIR [2] https://www.heise.de/newsticker/meldung/Leistungsschutzrecht-Google-weist-Milliardenforderungen-von-Verlegern-zurueck-4405377.html
   DIR [3] /Leistungsschutzrecht-in-Deutschland/!5279863
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Peter Weissenburger
       
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