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       # taz.de -- Demonstrationen in Berlin: Gesetzliche Regelung gefordert
       
       > Verwirrung um die Veröffentlichung von Demorouten.
       > SPD-Innenstaatssekretär ruft Polizei zur Räson. Gewohnheitsregelung hat
       > Fortbestand.
       
   IMG Bild: Revolutionäre 1. Mai Demonstration 2018 in Berlin
       
       Versucht die Polizei der rot-rot-grünen Landesregierung auf der Nase
       herumzutanzen? Die Klarstellung von Torsten Akmann (SPD) wirkte fast so:
       Die Praxis, dass die Polizei im Vorfeld von Versammlungen Auskunft über den
       Verlauf von Demonstrationsrouten gebe, „bleibt bestehen“, betonte der
       Innenstaatssekretär am Mittwoch in einer Presseerklärung.
       
       Wenige Stunden zuvor hatten Mitarbeiter der Polizeipressestelle das
       Gegenteil erklärt. taz und dpa hatten sich unabhängig voneinander nach den
       geplanten Versammlungen am 1. Mai erkundigt. Die Antwort: Die interne
       Prüfung eines Polizeijuristen habe ergeben, dass die Polizei geplante
       Strecken von Demos sowie angemeldete Teilnehmerzahlen nicht mehr bekannt
       gebe. Eine Veröffentlichung der Routen könne den Verlauf der
       Demonstrationen beeinflussen, so die Begründung. Die Regelung gelte für
       alle Versammlungen, „bis eine Entscheidung erfolgt ist“. Dazu nun Akmann:
       „Selbstverständlich gilt für uns der Koalitionsvertrag“. In dem steht, dass
       Zeit und Ort von Demonstrationen auf Anfrage von Abgeordneten und
       Medienvertretern veröffentlicht werden und Gegenproteste in Hör- und
       Sichtweite zugelassen werden sollen.
       
       War es alles nur ein Missverständnis oder steckt mehr dahinter? Über diese
       Frage wird nun heftig diskutiert. Dass Demorouten im Vorfeld veröffentlicht
       werden, geht auf den früheren SPD-Innensenator Erhart Körting zurück.
       Auslöser für diesen war ein Aufmarsch von Rechtsextremen im Mai 2011 am
       Mehringdamm in Kreuzberg. Neonazis hatten Polizisten überrannt und
       Passanten attackiert.
       
       Körting verpflichtete die Polizei, die Bevölkerung über Demonstrationen
       aller Art zu informieren – wenn die Gespräche mit dem Anmelder gelaufen
       seien.
       
       Entstanden ist daraus eine Gewohnheitsregel. Damals wie heute schmeckt das
       nicht allen bei der Polizei. Die Einsätze würden durch die Veröffentlichung
       erschwert, finden einige. Gegendemonstranten könnten sich auf eine
       Behinderung von rechten Aufzügen besser einstellen. Dass ein Polizeijurist
       nun in einem Gutachten für die Rückkehr zur Geheimhaltung plädiert, wundert
       wenig. Die Rechtsabteilung der Polizei war immer der Meinung, dass es für
       die Veröffentlichung keine Rechtsgrundlage gibt.
       
       Dass die Polizeipressestelle diese Meinung der Öffentlichkeit am Mittwoch
       als vorläufige Richtlinie verkaufte, sei Kommunikationsproblemen geschuldet
       gewesen, erfuhr die taz aus unterrichteten Kreisen. Gut, dass der
       Innenstaatssekretär so schnell für Klarheit gesorgt hat, würde man lobend
       sagen, wäre da nicht ein großes Aber: Die Polizei sei von Rechts wegen
       nicht verpflichtet, die Öffentlichkeit von sich aus über angemeldete
       Versammlungen zu informieren – Akmann selbst hatte das im August 2018
       geschrieben. Nachgefragt hatte der Linken-Abgeordnete Hakan Taş. Akmann
       wurde noch deutlicher: „Eine entsprechende Information hat auch aus
       Neutralitätsgesichtspunkten zwingend zu unterbleiben.“ Fazit: Linke und
       Grüne müssen durchsetzen, dass die Verpflichtung zur Veröffentlichung im
       neuen Versammlungsgesetz festgeschrieben wird.
       
       25 Apr 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Plutonia Plarre
       
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