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       # taz.de -- Parteiausschluss-Verfahren in der AfD: Welche Nazi-Kontakte sind okay?
       
       > Das Landesschiedsgericht der AfD in Schleswig-Holstein will Doris von
       > Sayn-Wittgenstein nicht ausschließen. Der AfD-Bundesvorstand legt dagegen
       > Rechtsmittel ein.
       
   IMG Bild: Vernetzt mit Rechtsextremisten: Ex-AfD-Landeschefin Doris von Sayn-Wittgenstein
       
       Hamburg taz | Das Landesschiedsgericht der AfD folgt nicht dem
       Bundesvorstand der Partei. Am Montag entschied das parteiinterne Gericht in
       Kiel, dass die ehemalige schleswig-holsteinische Landesvorsitzende Doris
       von Sayn-Wittgenstein nicht aus der vermeintlichen Alternative
       ausgeschlossen wird. Noch am selben Tag beschloss der Bundesvorstand gegen
       das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Nun muss das Bundesschiedsgericht
       entscheiden. Die 64-Jährige sei bis zur Entscheidung, so der Vorsitzende
       des Landesschiedsgerichts, Gereon Bollmann, „weiterhin als Mitglied“ zu
       behandeln.
       
       Am 17. Dezember vergangenen Jahres hatte der Bundesvorstand beschlossen,
       die Parteiaufnahme der ehemaligen Landeschefin und Landtagsabgeordneten zu
       widerrufen. Der Bundesvorstand musste hierfür satzungsgemäß das
       Landesschiedsgericht anrufen.
       
       Zuvor hatte bereits die Landtagsfraktion Sayn-Wittgenstein ausgeschlossen.
       Den Anlass lieferte die Nähe der Juristin zu dem „Verein Gedächtnisstätte“,
       der vom Verfassungsschutz in Thüringen und Niedersachsen als rechtsextrem
       eingestuft wird. Die AfD führt ihn auf ihrer Unvereinbarkeitsliste. Die
       erste Vorsitzende des 1992 gegründeten Vereins war die Grand Dame der
       Holocaustleugnerszene, Ursula Haverbeck.
       
       Das Schiedsgericht erklärte nun, dass „eine etwa zwei Jahre vor ihrem
       Aufnahmeantrag in der Partei erfolgte Unterstützung des Vereins“ nicht zu
       einem Ausschluss Sayn-Wittgensteins führen müsse, „da sich aus einer
       einmaligen Unterstützung keine zwingenden Rückschlüsse auf ein noch heute
       andauerndes rechtsextremistisches Weltbild ergeben“.
       
       ## E-Mails an Rechtsextreme
       
       Vor dem Schiedsgericht hatte Sayn-Wittgenstein eingeräumt, „etwa einmal
       jährlich“ an den Verein gespendet zu haben. Dass sie kein Mitglied sei,
       sagte der Vorsitzende der „Gedächtnisstätte“, Wolfram Schiedewitz, in der
       mündlichen Verhandlung.
       
       Der AfD-Vizefraktionschef, Claus Schaffer, hatte dem Gericht zwar
       versichert, dass Sayn-Wittgenstein selbst erklärt habe, Vereinsmitglied
       gewesen zu sein. Doch zwei Aussagen, so das Gericht, stünden hier gegen
       eine.
       
       Sayn-Wittgenstein habe sich zudem „von dem Verein distanziert“, so
       Bollmann, der als Richter am Oberlandesgericht Schleswig tätig ist.
       Auffallend: Landesschiedsgericht und Bundesvorstand ignorieren, dass
       Sayn-Wittgenstein E-Mails versandte, die ihre rechtsextreme Vernetzung
       offenbarten. Die Adressaten reichen von Freunden der Waffen-SS,
       Holocaust-Leugnern und Verfechtern einer Reichsideologie bis zum
       internationalen Rechtsextremismus.
       
       2 May 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andreas Speit
       
       ## TAGS
       
   DIR Doris von Sayn-Wittgenstein
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