# taz.de -- Parteiausschluss-Verfahren in der AfD: Welche Nazi-Kontakte sind okay?
> Das Landesschiedsgericht der AfD in Schleswig-Holstein will Doris von
> Sayn-Wittgenstein nicht ausschließen. Der AfD-Bundesvorstand legt dagegen
> Rechtsmittel ein.
IMG Bild: Vernetzt mit Rechtsextremisten: Ex-AfD-Landeschefin Doris von Sayn-Wittgenstein
Hamburg taz | Das Landesschiedsgericht der AfD folgt nicht dem
Bundesvorstand der Partei. Am Montag entschied das parteiinterne Gericht in
Kiel, dass die ehemalige schleswig-holsteinische Landesvorsitzende Doris
von Sayn-Wittgenstein nicht aus der vermeintlichen Alternative
ausgeschlossen wird. Noch am selben Tag beschloss der Bundesvorstand gegen
das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Nun muss das Bundesschiedsgericht
entscheiden. Die 64-Jährige sei bis zur Entscheidung, so der Vorsitzende
des Landesschiedsgerichts, Gereon Bollmann, „weiterhin als Mitglied“ zu
behandeln.
Am 17. Dezember vergangenen Jahres hatte der Bundesvorstand beschlossen,
die Parteiaufnahme der ehemaligen Landeschefin und Landtagsabgeordneten zu
widerrufen. Der Bundesvorstand musste hierfür satzungsgemäß das
Landesschiedsgericht anrufen.
Zuvor hatte bereits die Landtagsfraktion Sayn-Wittgenstein ausgeschlossen.
Den Anlass lieferte die Nähe der Juristin zu dem „Verein Gedächtnisstätte“,
der vom Verfassungsschutz in Thüringen und Niedersachsen als rechtsextrem
eingestuft wird. Die AfD führt ihn auf ihrer Unvereinbarkeitsliste. Die
erste Vorsitzende des 1992 gegründeten Vereins war die Grand Dame der
Holocaustleugnerszene, Ursula Haverbeck.
Das Schiedsgericht erklärte nun, dass „eine etwa zwei Jahre vor ihrem
Aufnahmeantrag in der Partei erfolgte Unterstützung des Vereins“ nicht zu
einem Ausschluss Sayn-Wittgensteins führen müsse, „da sich aus einer
einmaligen Unterstützung keine zwingenden Rückschlüsse auf ein noch heute
andauerndes rechtsextremistisches Weltbild ergeben“.
## E-Mails an Rechtsextreme
Vor dem Schiedsgericht hatte Sayn-Wittgenstein eingeräumt, „etwa einmal
jährlich“ an den Verein gespendet zu haben. Dass sie kein Mitglied sei,
sagte der Vorsitzende der „Gedächtnisstätte“, Wolfram Schiedewitz, in der
mündlichen Verhandlung.
Der AfD-Vizefraktionschef, Claus Schaffer, hatte dem Gericht zwar
versichert, dass Sayn-Wittgenstein selbst erklärt habe, Vereinsmitglied
gewesen zu sein. Doch zwei Aussagen, so das Gericht, stünden hier gegen
eine.
Sayn-Wittgenstein habe sich zudem „von dem Verein distanziert“, so
Bollmann, der als Richter am Oberlandesgericht Schleswig tätig ist.
Auffallend: Landesschiedsgericht und Bundesvorstand ignorieren, dass
Sayn-Wittgenstein E-Mails versandte, die ihre rechtsextreme Vernetzung
offenbarten. Die Adressaten reichen von Freunden der Waffen-SS,
Holocaust-Leugnern und Verfechtern einer Reichsideologie bis zum
internationalen Rechtsextremismus.
2 May 2019
## AUTOREN
DIR Andreas Speit
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