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       # taz.de -- Kommentar Urteil gegen Chemnitzer FC: Neonazi-Ausfall quasi nicht bestraft
       
       > Die Fans des Chemnitzer FC haben mit ihrer Neonazi-Huldigung neue
       > Maßstäbe gesetzt. Der Verband versagt kläglich dabei, das zu
       > sanktionieren.
       
   IMG Bild: „Ruhe in Frieden, Tommy“: Fans gedenken im März eines verstorbenen Neonazis
       
       Das Urteil ist ein Witz. Lediglich für ein Spiel wurde der Chemnitzer FC
       vom Nordostdeutschen Fußballverband (NOFV) sanktioniert. Für das am
       kommenden Wochenende, eine sportlich bedeutungslose Heimpartie gegen den
       ZFC Meuselwitz. Der Chemnitzer FC ist bereits sicher in die Dritte Liga
       aufgestiegen. Die Südtribüne wird also am Samstag gesperrt sein. Dazu soll
       Verein eine Geldstrafe von 12.000 Euro zahlen.
       
       Dabei hatte [1][DFB-Interimspräsident Rainer Koch] Mitte März vom NOFV
       konsequentes Handeln gefordert, als die rechtsextremistische Fanszene des
       Chemnitzer FC ein Markenzeichen im deutschen Fußball setzte. Mit
       Unterstützung des Vereins wurde am 7. März Thomas Haller, dem verstorbenen
       Begründer der Hoonara (Hools Nazis Rassisten), [2][im Stadion gedacht]. Der
       Stadionsprecher verlas Trauerworte, ein Portraitfoto der Hooligan-Ikone
       wurde auf dem Stadionbildschirm eingeblendet, die Fans auf der Südtribüne
       entflammten eine schwarz-rot-weiße Pyroshow.
       
       Mit Konsequenz hat der Richterspruch des NOFV nichts zu tun. Nicht einmal
       für die Partie gegen Meuselwitz hat es für die Botschaft “Nazis raus“
       gereicht. Stattdessen muss das Urteil so übersetzt werden: „Lieber
       Chemnitzer FC, eure Neonazis und ihre stillschweigenden Nachbarn müssen
       sich wegen ihres Fehlverhaltens ein Spiel von einer anderen Tribünenseite
       aus anschauen. Der Vorteil ist, dass die vielen Dauerkartenbesitzer sich
       eine neue neue Eintrittskarte besorgen müssen und ihr von den Mehreinnahmen
       die 12.000 Euro Strafe zahlen könnt.“
       
       So wie die Fans und der eingebundene Chemnitzer FC mit ihrer
       Neonazi-Huldigung neue Maßstäbe gesetzt haben, hätte nun der NOFV mit
       seinem Urteil Maßstäbe setzen müssen, wie derartiges Verhalten sanktioniert
       wird. Der Regionalverband hat jämmerlich versagt. Der Richterspruch kommt
       einer Nichtbestrafung gleich.
       
       ## Das Blaue vom Himmel gelogen
       
       Von der 12.000 Euro-Geldstrafe, heißt es im Urteil, „können bis zu 5.000
       Euro für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwendet werden“.
       Dieser Satz verrät viel von der Geisteshaltung beim NOFV. Der Kampf gegen
       Rechtsextremismus wird eher als eine Möglichkeit denn als eine zwingende
       Notwendigkeit erachtet. Im Nachgang des Spiels zwischen dem SV Babelsberg
       03 und Energie Cottbus 2017 hatte sich der Verband bereits blamiert. In der
       Urteilsbegründung führte man damals für Strafmaßnahmen gegen Babelsberg
       „Nazischweine-Raus-Rufe“ an, während die Nazisprechchöre und Hitlergrüße im
       Cottbusser Gästeblock nicht erwähnt wurden.
       
       Die Milde des Chemnitzer Urteils wurde nun vom NOFV damit begründet, dass
       der Verein bereits [3][„einschneidende Maßnahmen“] ergriffen habe. Deshalb
       müssen die Nazis nicht draußen bleiben, sondern nur die Tribüne wechseln.
       Das ist in etwa ein so klares Zeichen, wie es der Chemnitzer FC in diesen
       Tagen setzte. Der Regionalligist kündigte an, dass die Spieler künftig mit
       einem Trikot auflaufen würden mit der Aufschrift: „Farbe bekennen:
       Himmelblau – jetzt!“ Wer glaubt, mit dem Bekenntnis zur Vereinsfarbe sich
       gegenüber Rechtsextremismus abgrenzen zu können, der lügt sich das Blaue
       vom Himmel herunter. Der Nordostdeutsche Fußballverband scheint unter der
       gleichen Art von Blauäugigkeit zu leiden.
       
       30 Apr 2019
       
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