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       # taz.de -- Vorgehen gegen US-Whistleblowerin: Manning muss wieder in Beugehaft
       
       > Erst kürzlich wurde Chelsea Manning freigelassen, nun muss sie wieder ins
       > Gefängnis. Bei einer Anhörung weigerte sie sich, mit Staatsanwälten zu
       > kooperieren.
       
   IMG Bild: Würde sich lieber „zu Tode hungern“ als mit den Staatsanwälten zu kooperieren: Chelsea Manning
       
       Alexandria ap | Ex-Militärgeheimdienstanalystin und Whistleblowerin
       [1][Chelsea Manning] muss erneut in Beugehaft. Dies ordnet Bezirksrichter
       Anthony Trenga am Donnerstag (Ortszeit) an. Manning müsse solange in der
       Haftanstalt in Alexandria im US-Staat Virginia bleiben, bis sie zur Aussage
       bereit sei oder bis in 18 Monaten die Sitzungsperiode der Grand Jury
       auslaufe. Zudem muss sie ab 30 Tagen in Haft ein Bußgeld von 500 Dollar pro
       Tag zahlen, ab 60 Tagen sind 1000 Dollar pro Tag fällig.
       
       Erst in der vergangenen Woche war [2][Manning nach rund zwei Monaten in
       Beugehaft freigelassen] worden, weil die Sitzungsperiode einer Grand Jury
       ausgelaufen war. Doch schickte ihr die Staatsanwaltschaft prompt eine
       Vorladung für eine Aussage vor einer neuen Geschworenenjury.
       
       Die Grand Jury ermittelt gegen Wikileaks. Manning selbst hatte geheimes
       Material an die Enthüllungsplattform weitergegeben und saß deshalb sieben
       Jahre in einem Militärgefängnis, ehe ihr der damalige Präsident Barack
       Obama den Großteil ihrer ursprünglichen Haftstrafe von 35 Jahren erließ.
       
       Für ihre Aussageverweigerung vor einer Grand Jury hat Manning etliche
       Gründe angeführt. So erklärte sie, dass ihre Stellungnahme nicht gebracht
       werde, da schon eine Anklage gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange
       vorliege. Im Kern argumentiert Manning, dass sie den ganzen
       Grand-Jury-Prozess für inakzeptabel hält. Ihre Anwälte betonen, dass
       Manning nicht inhaftiert werden sollte, da sie zu ihren Prinzipien stehen
       und nicht aussagen werde – ganz egal wie lange sie ins Gefängnis müsse,
       schrieben die Anwälte. Manning selbst erklärte, sie würde sich lieber „zu
       Tode hungern“ als mit den Staatsanwälten zu kooperieren.
       
       Laut Bundesrecht dürfen unkooperative Zeugen nur wegen Missachtung der
       Justiz verhaftet werden, wenn eine Chance besteht, dass sie durch einen
       Gefängnisaufenthalt zu einer Aussage zu bewegen sind. Sollte ein Richter
       zum Schluss kommen, dass dies im Fall Manning eine reine Strafmaßnahme
       wäre, könnte sie nicht in Gewahrsam genommen werden.
       
       Richter Trenga zeigte sich allerdings unbeeindruckt von Mannings
       Argumentationslinie. Schließlich seien Geschworenenjurys in der Verfassung
       verankert. Er hoffe, dass Manning in der Haft über die Prinzipien
       nachdenke, die sie nach eigener Aussage hochhalte, sagte Trenga – „und
       darüber, ob diese Ansichten den Preis wert sind, den sie für sie zahlt.“
       
       17 May 2019
       
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