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       # taz.de -- Urteil nach Todesfall in Köthen: Haftstrafen wegen Körperverletzung
       
       > Vor acht Monaten starb ein 22-Jähriger nach einem nächtlichen Streit auf
       > einem Spielplatz in Köthen. Nun wurden zwei Männer zu Haftstrafen
       > verurteilt.
       
   IMG Bild: Vorwurf gefährliche Körperverletzung: einer der Angeklagten in Köthen
       
       Dessau-Roßlau dpa | Rund acht Monate nach dem Tod eines herzkranken
       22-Jährigen bei einem Streit in Köthen hat das Landgericht Dessau-Roßlau
       die beiden Angeklagten verurteilt. Das Gericht sprach die 17 und 19 Jahre
       alten Afghanen am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.
       Der Tod sei kein bloßer Unfall gewesen, sondern sei durch die
       Körperverletzung der Angeklagten fahrlässig verursacht worden, begründete
       die Vorsitzende Richterin die Entscheidung. Die Staatsanwaltschaft war zum
       [1][Schluss des Prozesses] nur noch von gefährlicher Körperverletzung
       ausgegangen.
       
       Das Gericht verhängte gegen den jüngeren Angeklagten eine Strafe von einem
       Jahr und fünf Monaten. Bei dem Älteren wurden weitere Taten einbezogen, er
       wurde zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das
       Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
       
       Während der Urteilsverkündung kam es zu Tumulten im Saal. Die Familie des
       Toten reagierte aggressiv auf die Verkündung des Strafmaßes für die beiden
       Angeklagten. Ein Bruder des Toten warf einen Tisch um, eine Schwester
       schrie. Justizbeamte griffen ein und die Angeklagten wurden kurzzeitig aus
       dem Raum geführt.
       
       Der Fall hatte im Herbst vorigen Jahres wochenlang rechtsgerichtete
       Demonstrationen und Gegenproteste ausgelöst und war bundesweit wahrgenommen
       worden.
       
       Der schwer herzkranke Mann war am 8. September 2018 bei einem
       handgreiflichen Streit auf einem Spielplatz gestorben. Laut Rechtsmedizin
       erlag er einem Herzinfarkt. Die Experten stellten keine Verletzungen fest,
       die von schweren Schlägen oder Tritten herrühren.
       
       Mit Blick auf diese Erkenntnisse stufte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf
       zuletzt nur noch als gefährliche Körperverletzung ein und forderte
       Jugendstrafen. Die Angeklagten hätten nicht mehr der schweren
       Herzerkrankung ihres Gegenübers und den schwerwiegenden Folgen rechnen
       können. Auch die Verteidigung argumentierte, der Tod des 22 Jahre alten
       Deutschen könne nicht den Angeklagten zugerechnet werden und forderte
       Freispruch von diesem Vorwurf.
       
       LESEN SIE AUCH UNSERE RECHERCHE: Der Streit um ihr gemeinsames Kind soll
       die Schlägerei in Köthen ausgelöst haben, nach der Markus B. starb. Nun
       [2][werden Lena und Sajid bedroht].
       
       17 May 2019
       
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