# taz.de -- Urteil nach Todesfall in Köthen: Haftstrafen wegen Körperverletzung
> Vor acht Monaten starb ein 22-Jähriger nach einem nächtlichen Streit auf
> einem Spielplatz in Köthen. Nun wurden zwei Männer zu Haftstrafen
> verurteilt.
IMG Bild: Vorwurf gefährliche Körperverletzung: einer der Angeklagten in Köthen
Dessau-Roßlau dpa | Rund acht Monate nach dem Tod eines herzkranken
22-Jährigen bei einem Streit in Köthen hat das Landgericht Dessau-Roßlau
die beiden Angeklagten verurteilt. Das Gericht sprach die 17 und 19 Jahre
alten Afghanen am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.
Der Tod sei kein bloßer Unfall gewesen, sondern sei durch die
Körperverletzung der Angeklagten fahrlässig verursacht worden, begründete
die Vorsitzende Richterin die Entscheidung. Die Staatsanwaltschaft war zum
[1][Schluss des Prozesses] nur noch von gefährlicher Körperverletzung
ausgegangen.
Das Gericht verhängte gegen den jüngeren Angeklagten eine Strafe von einem
Jahr und fünf Monaten. Bei dem Älteren wurden weitere Taten einbezogen, er
wurde zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Während der Urteilsverkündung kam es zu Tumulten im Saal. Die Familie des
Toten reagierte aggressiv auf die Verkündung des Strafmaßes für die beiden
Angeklagten. Ein Bruder des Toten warf einen Tisch um, eine Schwester
schrie. Justizbeamte griffen ein und die Angeklagten wurden kurzzeitig aus
dem Raum geführt.
Der Fall hatte im Herbst vorigen Jahres wochenlang rechtsgerichtete
Demonstrationen und Gegenproteste ausgelöst und war bundesweit wahrgenommen
worden.
Der schwer herzkranke Mann war am 8. September 2018 bei einem
handgreiflichen Streit auf einem Spielplatz gestorben. Laut Rechtsmedizin
erlag er einem Herzinfarkt. Die Experten stellten keine Verletzungen fest,
die von schweren Schlägen oder Tritten herrühren.
Mit Blick auf diese Erkenntnisse stufte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf
zuletzt nur noch als gefährliche Körperverletzung ein und forderte
Jugendstrafen. Die Angeklagten hätten nicht mehr der schweren
Herzerkrankung ihres Gegenübers und den schwerwiegenden Folgen rechnen
können. Auch die Verteidigung argumentierte, der Tod des 22 Jahre alten
Deutschen könne nicht den Angeklagten zugerechnet werden und forderte
Freispruch von diesem Vorwurf.
LESEN SIE AUCH UNSERE RECHERCHE: Der Streit um ihr gemeinsames Kind soll
die Schlägerei in Köthen ausgelöst haben, nach der Markus B. starb. Nun
[2][werden Lena und Sajid bedroht].
17 May 2019
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