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       # taz.de -- Abschiebung nach Afghanistan: Am langen Arm Horst Seehofers
       
       > Dürfen Mujtaba S. und Ali Merzai in Deutschland bleiben? Ein Mal im Monat
       > geht ein Abschiebeflug nach Afghanistan – trotz instabiler
       > Sicherheitslage.
       
   IMG Bild: Unterwegs auf der Balkanroute: Flüchtlinge und die Hoffnung auf ein besseres Leben
       
       Kurz herrscht Stille am Telefon. Mujtaba S. schweigt, sammelt sich. Wie es
       ihm gehe seit dem ersten Abschiebeversuch war die Frage. „Ich kann nicht
       schlafen“, sagt der 24-Jährige. „Ich habe immer Angst. Immer, seit November
       2018.“
       
       Zu diesem Zeitpunkt stempelte die Ausländerbehörde das Wort „ungültig“ in
       S.’ Duldung. Anfang des Jahres versucht die Polizei dann zum ersten Mal,
       ihn nach Afghanistan abzuschieben. Doch die Beamten treffen ihn nicht in
       seinem Zimmer in einer Flüchtlingsunterkunft im Allgäu an.
       
       Afghanistan hat Mujtaba S. 2009 verlassen. Damals war er 14 Jahre alt. Der
       Vater habe Ärger mit den Taliban gehabt, erzählt S. „Wir konnten dort nicht
       leben.“ Die Familie floh in den Iran. Im Oktober 2015 machten S. und sein
       zwei Jahre älterer Bruder sich auf den Weg nach Europa, über die
       Balkanroute nach Österreich und schließlich nach Deutschland. Vier weitere
       Geschwister und die Eltern sind noch im Iran. „Wir hatten nicht genug Geld
       für die Schleuser“, sagt S.
       
       Mujtaba S. hat einen Schulabschluss und eine Berufsausbildung zum
       Elektriker im Iran absolviert. Weil es lange dauert, diese in Deutschland
       anerkennen zu lassen, hat er hier seinen Hauptschulabschluss nachgemacht.
       Im September könnte er noch einmal eine Ausbildung zum Elektriker anfangen.
       Ein Angebot dafür hat er. Doch die Behörden haben ihre Genehmigung
       verweigert, weil sie ihn abschieben wollen. „In seiner aktuellen Situation
       ist S. jederzeit gefährdet, abgeschoben zu werden“, sagt seine Anwältin
       Myrsini Laaser. Und so bleiben die schlaflosen Nächte.
       
       Etwa ein Mal im Monat geht ein Abschiebeflug nach Afghanistan,
       voraussichtlich Ende Juni steht die 25. dieser Sammelabschiebungen an. 2018
       wurden insgesamt 284 Menschen zwangsweise in das Krisenland zurückgebracht
       – das sind mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr und mehr als acht mal
       so viele wie 2016.
       
       Deutschland schiebt erst seit 2016 wieder Menschen nach Afghanistan ab.
       Wegen der schlechten Sicherheitslage und nach einem Anschlag auf die
       deutsche Botschaft in Kabul wurden die Abschiebungen im Sommer 2017
       deutlich beschränkt: auf Gefährder, Straftäter und sogenannte hartnäckige
       Identitätsverweigerer. Im Juni 2018 jedoch hat die Bundesregierung diese
       Einschränkung aufgehoben. Und das, obwohl in einem internen Lagebericht des
       Auswärtigen Amts von einer „weiterhin volatilen Sicherheitslage“ die Rede
       war.
       
       ## Abschiebepraxis in den Ländern unterschiedlich
       
       Trotzdem können seither so gut wie alle Afghan*innen, deren Asylantrag
       abgelehnt wurde, abgeschoben werden. Theoretisch. Denn in der Praxis halten
       viele Bundesländer an den Beschränkungen fest.
       
       Berlin etwa hat im Jahr 2018 nur drei volljährige verurteilte Straftäter
       nach Afghanistan abgeschoben. Man sehe die Situation dort „nach wie vor und
       unabhängig vom aktuellen Lagebericht der Bundesregierung als humanitär
       problematisch an“, heißt es auf Anfrage. Bremen erklärt, Abschiebungen in
       das Land würden derzeit „grundsätzlich“ nicht durchgeführt – „mit Ausnahme
       von Straftätern und Gefährdern“.
       
       Auch die meisten anderen Bundesländer geben auf Anfrage der taz an, „nur“
       oder zumindest „vorrangig“ Gefährder und Straftäter abzuschieben, einige
       auch „Identitätsverweigerer“ oder „-täuscher“. Brandenburg hingegen schiebt
       außerdem „allein reisende erwachsene Männer ohne familiäre Bindungen, ohne
       Berufsausbildung beziehungsweise berufliche Tätigkeit und ohne sonstige
       Integrationsleistungen“ ab. In Sachsen stehen „alleinstehende Männer“
       generell mit im Fokus. Von dort wurden nach Angaben des Landes 2018 vier
       Menschen nach Afghanistan abgeschoben, die weder Gefährder noch Straftäter
       oder Identitätstäuscher waren, außerdem fünf Personen mit einem „offenen
       strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“.
       
       Nur Bayern schiebt ohne Einschränkungen nach Afghanistan ab. Zwar dürfe bei
       Abschiebungen der Einzelfall „nicht aus dem Blick geraten“, erklärt das
       bayerische Innenministerium auf Anfrage. Die Behörden hätten deswegen ein
       „besonderes Augenmerk auf Menschen, die bereits gut integriert sind“. Man
       habe sich aber der Bewertung der Bundesregierung bezüglich der
       Sicherheitslage in Afghanistan „ausdrücklich angeschlossen“ und begrüße,
       dass die „Beschränkungen bei Rückführungen dorthin nicht mehr gelten“.
       
       Das zeigt sich auch in den absoluten Zahlen. 165 der 284 nach Afghanistan
       Abgeschobenen im Jahr 2018 kamen aus Bayern. Das sind fast 60 Prozent.
       Darunter waren mehr als 60 Personen, die weder Straftäter waren noch als
       Gefährder oder Identitätsverweigerer galten. Auf Platz zwei folgte
       Baden-Württemberg – mit lediglich 21 Abschiebungen.
       
       ## Aktivist*innen fordern Abschiebestopp
       
       Solchen Eifer wünscht sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), lange
       Zeit selber Ministerpräsident Bayerns, wohl bundesweit. Im Sommer 2018
       verkündete er zufrieden: „Ausgerechnet an meinem 69. Geburtstag sind 69 –
       das war von mir nicht so bestellt – Personen nach Afghanistan zurückgeführt
       worden. Das liegt weit über dem, was bisher üblich war.“
       
       Wenn es nach Aktivist*innen ginge, würde es gar keine Abschiebungen in das
       Krisenland geben. „Afghanistan ist nicht sicher“, erklärt Pro Asyl. Die NGO
       hat von Anfang November 2018 bis etwa Mitte Januar 2019 Medienberichte
       ausgewertet. An diesen 71 Tagen gab es demnach rund 100
       „sicherheitsrelevante Ereignisse“, verteilt auf fast alle afghanischen
       Provinzen. Darunter waren Bombenexplosionen und Luftangriffe, aber auch
       Schüsse in einer Schule.
       
       Die UN zählte im Jahr 2018 mehr zivile Todesopfer im Land als jemals seit
       Beginn der Dokumentation 2009. Unter den 3.804 Opfern waren 927 Kinder –
       auch das eine Rekordzahl. Der UN-Bericht zeige, „dass das Ausmaß an Schaden
       und Leid, das Zivilist*innen in Afghanistan zugefügt wird, zutiefst
       beunruhigend und völlig inakzeptabel ist“, sagte Tadamichi Yamamoto,
       Sonderbeauftragter des UN-Generalsekretärs für Afghanistan.
       
       Mujtaba S. hilft diese Feststellung wenig. Er hofft nun auf die Hilfe der
       Härtefallkommission. Angesiedelt beim Bayerischen Staatsministerium des
       Innern macht diese es bei „besonderen Einzelschicksalen und in humanitären
       Ausnahmefällen“ möglich, eigentlich ausreisepflichtigen Ausländer*innen
       eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Das Gremium achtet besonders darauf,
       wie lange die betreffende Person schon in Deutschland ist, ob sie familiäre
       Bindungen hat oder besondere Integrationsleistungen vorweisen kann.
       
       ## Härtefallgesuch als letzte Chance
       
       Mit 34 Ersuchen befasste die Kommission sich 2017. 16 davon betrafen
       afghanische Staatsangehörige. Von denen habe der bayerische Innenminister
       15 stattgegeben, erklärt eine Sprecherin der Kommission. Den 16. Fall habe
       man zurückgestellt, um das Ergebnis einer Wiederholungsprüfung abzuwarten.
       Der Jahresbericht für das Jahr 2018 soll im Juni veröffentlicht werden.
       
       Die Unterstützer*innen von Mujtaba S. haben den Fall des jungen Afghanen an
       die Kommission herangetragen. Ob diese sich damit befassen wird, ist noch
       unklar. Zurzeit liegt der Fall beim bayerischen Innenministerium, das
       prüft, ob es Einwände hat.
       
       Es geht nicht nur um S.’ eigenes Schicksal, sondern auch das seines älteren
       Bruders, der vor Kurzem eine Ausbildung zum IT-Fachinformatiker begonnen
       hat: „Wenn ich nach Afghanistan zurück muss, dann würde mein Bruder mit mir
       kommen“, sagt S. „Er würde mich niemals alleine lassen.“
       
       Das Härtefallersuchen dürfte S.’ letzte Chance sein, in Deutschland zu
       bleiben. Fragt man ihn, was eine positive Entscheidung der Kommission für
       ihn bedeuten würde, spricht S. davon, sich einen Job zu suchen, um die Zeit
       bis zum Ausbildungsbeginn zu überbrücken. Fast kommt er in Plauderstimmung.
       Dann zögert er erneut. „Eigentlich würden sie mein Leben retten“, sagt er
       schließlich.
       
       ## Bayerischer Flüchtlingsrat vermittelt eine Anwältin
       
       Einer, den das Gremium bereits vor der Abschiebung bewahrt hat, ist Ali
       Merzai. Zum Schutz seiner Person will der 23-Jährige nicht, dass sein
       echter Name veröffentlicht wird. Merzai ist seit vier Jahren in
       Deutschland. Nachts arbeitet er als Schichtleiter in einer Firma, die Züge
       für die Deutsche Bahn reinigt. Tagsüber holt er seinen Hauptschulabschluss
       nach. Ihn in einem freien Moment für ein Telefonat abzupassen ist
       schwierig.
       
       „Mit 15 bin ich mit meiner Mutter und meiner Schwester raus aus
       Afghanistan“, sagt Merzai. Sie seien in den Iran geflohen, von dort in die
       Türkei. „Da habe ich meine Mutter und meine Schwester verloren“, sagt er.
       Die Mutter sei gestorben, die Schwester dort geblieben – auch sie hatten
       nicht genug Geld für die Schleuser.
       
       Auch Merzai lebt heute in Bayern. 2017 wurde sein Asylantrag abgelehnt.
       „Bei der Ausländerbehörde haben sie gesagt, ich habe eine Woche Zeit, um
       nach Afghanistan zurückzugehen“, sagt er. Dafür habe man ihm Geld geboten.
       „Aber ich kann nicht zurück.“ Er hat das Land als Kind verlassen, genau wie
       Mujtaba S. Es gebe dort nichts, worauf er ein Leben aufbauen könne, sagt
       Merzai. Außerdem ist er in Deutschland zum Christentum konvertiert. „Christ
       zu sein ist sehr schwer in Afghanistan“, sagt er.
       
       Nachdem sein Asylantrag abgelehnt wurde, sei er mehrmals bei Freunden zu
       Besuch gewesen, sagt Merzai. Und mehrmals habe ihm danach die Leitung
       seines Flüchtlingsheims mitgeteilt, dass die Polizei nach ihm gesucht habe.
       Er verlor seine Arbeitserlaubnis. Der Bayerische Flüchtlingsrat vermittelte
       ihn an eine fachkundige Anwältin, mit ihrer Hilfe stellte Merzai einen
       Asylfolgeantrag. Vor einer Abschiebung war er damit erst einmal geschützt.
       
       ## Es fehlt die Unterschrift des Innenministers
       
       Diese Zeit nutzte der Flüchtlingsrat, um Dokumente und Stellungnahmen für
       die Härtefallkommission zusammenzutragen: von Merzais Kirchengemeinde, die
       bestätigt, dass er immer aktiv an den Gottesdiensten teilnimmt. Von seinem
       früheren Arbeitgeber, der schildert, dass er ihm deswegen die Sonntage
       freigegeben hat, und der ihn jederzeit wieder einstellen würde. Im November
       2018 dann entschied die Härtefallkommission einstimmig: Merzai darf
       bleiben. Als letzte Formalie fehlt noch die Unterschrift des
       Innenministers.
       
       Es ist ein Spiel auf Zeit. „Wenn die Härtefallkommission sich eines Falls
       angenommen hat, sehen die Behörden in der Regel erst mal von einer
       Abschiebung ab“, sagt Stephan Dünnwald vom Flüchtlingsrat. Das gelte aber
       nicht für die Phase der Vorprüfung durch das Ministerium. Bei Ali Merzai
       habe nichts vorgelegen, was Grund für Einwände geboten hätte, sagt
       Dünnwald. „Aber das Innenministerium hat sich einfach nicht gerührt.“
       Stattdessen sei Merzai auch in dieser Zeit für einen Abschiebeflug gesucht
       worden. „Hätte die Polizei ihn damals angetroffen, wäre er heute nicht mehr
       hier“, sagt Dünnwald.
       
       Es ist dieses Nicht-Antreffen, dem Bundesinnenminister Horst Seehofer mit
       dem sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz einen Riegel vorschieben will. Im
       Gesetzentwurf heißt es, Abschiebungen scheiterten häufig an der
       „Undurchführbarkeit des Aufgreifens der abzuschiebenden Person“. Deswegen
       soll es künftig deutlich einfacher werden, Abzuschiebende in Haft zu
       nehmen. Zudem betont das Gesetz, die Preisgabe von Abschiebeterminen –
       einem Dienstgeheimnis – sei für Amtsträger*innen eine Straftat – bei der
       sich Dritte der Beihilfe oder Anstiftung schuldig machen können.
       Aktivist*innen etwa.
       
       Denn: dass Mujtaba S. nicht in seinem Zimmer war, als die Polizei vor der
       Tür stand, war wohl kaum Zufall. Ebenso wenig, dass Ali Merzai bei einem
       Freund war, als er zum Abschiebeflug abgeholt werden sollte. Wann die
       Flieger gehen, wissen sie in der afghanischen Community. Das liegt nicht
       zuletzt daran, dass Organisationen wie die Landesflüchtlingsräte die
       Termine im Netz veröffentlichen.
       
       „Wir warnen immer wieder Geflüchtete, dass sie sich zu bestimmten Zeiten
       nicht in der Unterkunft aufhalten müssen“, sagt Dünnwald. Er sagt aber
       auch: „Untertauchen ist in unseren Augen überhaupt keine Lösung.“ Das
       Gleiche gelte für Institutionen wie das Kirchenasyl. „Aber wir gewinnen
       dadurch Zeit, um zu prüfen, ob noch irgendwelche juristischen oder
       humanitären Wege gangbar sind.“
       
       ## Bayrische Firmen ringen mit Fachkräftemangel
       
       Dafür müsse man etliche Informationen zusammentragen. Etwa, ob Job- oder
       Ausbildungsangebote oder nachgeholte Schulabschlüsse vorliegen, ob der
       Betroffene einen Anwalt hat und, wenn nein, wer das übernehmen kann, ob
       alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind und ob es womöglich ärztliche Atteste
       über den physischen oder psychischen Gesundheitszustand der Betroffenen
       gibt.
       
       „Bei dem Abschiebeflug im Mai waren allein drei Fälle dabei, wo die
       Abzuschiebenden schwer psychisch krank waren“, sagt Dünnwald. „Außerdem
       einer, der gerade eine schulische Ausbildung angefangen hatte, einer, der
       ein Arbeitsplatzangebot als Maurer hatte, und einer, der Pfleger ist.“ Erst
       in letzter Minute seien „dank der Interventionen vieler Ehrenamtlicher und
       einiger Persönlichkeiten“ sowohl der Maurer als auch der Auszubildende
       wieder aus dem Flieger geholt worden, sagt Dünnwald – „auf persönliche
       Anordnung des Innenministers“.
       
       Dabei hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erst kürzlich auf
       den Druck bayerischer Unternehmen reagiert, die mit dem Fachkräftemangel
       ringen: Gut integrierte Geduldete sollen leichter arbeiten oder eine
       Ausbildung beginnen dürfen. Für Dünnwald ist das Agieren des Freistaats
       paradox. „Einerseits will man Härte zeigen, andererseits die ‚guten Leute‘
       nicht gehen lassen“, sagt er. „Und letztlich werden immer noch die Leute
       abgeschoben, die eigentlich dringend gebracht werden.“
       
       3 Jun 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dinah Riese
       
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