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       # taz.de -- Neues Gesetz für Berlin: Mehr Schutz gegen Diskriminierung
       
       > Der Senat hat den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes beschlossen.
       > Es schützt Bürger vor Behörden und deren Mitarbeitern.
       
   IMG Bild: Berlins Justizsenator Dirk Behrendt will Bürger besser vor Diskriminierung durch Behörden schützen
       
       Ein Gesetz gegen Diskriminierung? Gibt es doch schon, ließe sich sagen.
       Stimmt und stimmt doch nicht. Denn das vom Bundestag beschlossene und seit
       2006 geltende „Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz“, kurz AGG, erfasst nur
       den privaten Bereich und das Arbeitsrecht. Das neue Berliner
       Antidiskriminierungsgesetz, dessen Entwurf der rot-rot-grüne Senat am
       Dienstag beschlossen hat, soll zusätzlich Schutz vor Diskriminierung durch
       Behörden und ihre Mitarbeiter sichern. Es ist das erste seiner Art auf
       Landesebene.
       
       Das Bundesgesetz zielt etwa darauf, dass Wohnungseigentümer potentielle
       Mieter nicht etwa wegen ihr Hautfarbe, Herkunft oder Religion ablehnen
       dürfen. „Das LADG füllt eine Lücke für das, was die Verwaltung macht“,
       sagte Dirk Behrendt (Grüne) als zuständiger Senator. Ein Szenario: Wann
       immer sich jemand von einer Behörde – etwa bei einer Genehmigung, die
       jemand anders problemlos bekommt – diskriminiert fühlt, kann er oder sie
       auf Schadenersatz klagen. Eine Ombudsstelle soll dabei helfen.
       
       „Kein Mensch darf im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns aufgrund des
       Geschlechts, der ethischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, der
       Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen
       Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und
       geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status diskriminiert werden“,
       heißt es im Gesetzentwurf, den nun das Abgeordnetenhaus diskutieren soll.
       
       Beim Thema Kopftuch im Schuldienst ändere sich an der jetzigen Lage nichts
       – „das ist wirklich nur eine Frage des AGG und des Neutralitätsgesetzes“,
       sagte Behrendt. Wehren könnten sich mit dem Landesgesetz hingegen
       Schülerinnen. In einer am Dienstag veröffentlichten Umfrage (siehe auch
       Seite 23) hatte sich eine Mehrheit für ein Kopftuchverbot in Grundschulen
       ausgesprochen. Von der taz darauf angesprochen, sagte Behrendt: „Ich nehme
       zur Kenntnis, dass es offenbar Vorbehalte gegen Muslime gibt.“
       
       Als Besonderheit hob Behrendt eine sogenannte Beweislasterleichterung im
       neuen Gesetz hervor: „Es genügt, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden“,
       sagte der Senator. Er rechne aber nicht mit der großen Masse an
       Gerichtsverhandlungen: „Im Großen und Ganzen handelt die Berliner
       Verwaltung diskriminierungsfrei.“
       
       4 Jun 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Stefan Alberti
       
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