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       # taz.de -- Dieselfahrverbote in Hamburg: Ein bisschen bessere Luft
       
       > Hamburgs Umweltsenator Kerstan sagt, 2021 könnte das erste
       > Durchfahrtsverbot enden. Der BUND hingegen will, dass die Verbote
       > ausgeweitet werden.
       
   IMG Bild: Ein bisschen besser ist die Luft hier schon: die Stresemannstraße in Hamburg
       
       Hamburg taz | Das Ende der Dieselfahrverbote in der Stresemannstraße ist
       absehbar. In gut eineinhalb Jahren könne man dort die Fahrverbote aufheben,
       sollte sich der positive Trend bei den Stickstoffoxid-Messungen weiter
       fortsetzen, sagte der grüne Umweltsenator Jens Kerstan dem NDR am Freitag
       in einem Interview.
       
       Grund für Kerstans Optimismus ist ausgerechnet die erste Bilanz, die der
       Umweltverband BUND nach eigenen Messungen veröffentlicht hatte. Demnach
       seien die Werte für Stickstoffoxide in der Stresemannstraße im Jahresmittel
       von 47 auf 41 Mikrogramm (µg) pro Kubikmeter Luft, also um fast 13 Prozent
       gesunken.
       
       Der BUND hingegen fordert auf Grundlage der Messergebnisse, die Fahrverbote
       nicht wieder aufzuheben – sondern auszuweiten. Auch der Umweltverband meine
       zwar, dass „die Fahrverbote wirken“, die Auswertung zeige aber auch, „dass
       sie nicht ausreichend sind, um die Grenzwerte einzuhalten“, teilte der
       Landesgeschäftsführer Manfred Braasch mit.
       
       Vor einem Jahr wurden in Hamburg-Altona die bundesweit ersten
       Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzuge ausgesprochen. Anlass dafür
       war ein [1][Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom Februar 2018]. Demnach
       sind Dieselfahrverbote in Städten grundsätzlich zulässig, sofern sie das
       letzte Mittel bleiben.
       
       Das Gerichtsurteil regelt laut Kerstan auch das Ende der Verbote. „Sobald
       der Grenzwert mit einem anständigen Puffer eingehalten wird, müssen wir sie
       auch wieder aufheben“, erklärte er im NDR-Interview. „Es ist ja ein starker
       Eingriff in die Eigentumsrechte der Bürger.“ Fahrverbote dürfen nur zur
       „schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung“ eingesetzt werden und müssen
       „verhältnismäßig“ sein, teilte die Umweltbehörde auf Anfrage der taz mit.
       
       Der Puffer ist laut Behörde erreicht, wenn die weiteren Maßnahmen des
       Hamburger Luftreinhalteplans dazu führen, dass ein Anstieg der Emissionen
       nicht zu erneuerten Grenzüberschreitungen führt. Zu den Maßnahmen zählten
       unter anderem [2][die geplanten Software-Updates der Autohersteller],
       [3][die Einführung von E-Rollern] sowie [4][Emissionseinsparungen im
       Hafen]. Der nötige Puffer bei der Unterschreitung der gesetzlichen
       40-Mikrogramm-Grenze könne für die Stresemannstraße Anfang 2021 erreicht
       sein.
       
       Bei der Max-Brauer-Allee würde es zwei Jahre länger dauern. Dort seien die
       Werte weiterhin unbefriedigend, erklärte die Umweltbehörde. Im
       Monatsvergleich sanken sie zwar um 10 µg, im Jahresmittel aber nur um 2 auf
       44 µg. Die gesetzlich vorgegebene 40-Mikrogramm-Grenze wird damit an beiden
       Orten nicht eingehalten. „Bei der Luftreinhaltung sind wir noch nicht am
       Ziel, aber auf einem guten Weg“, erklärte Kerstan.
       
       Der BUND hält dagegen: „Solange die Stadt die gesetzlichen Anforderungen
       nicht erfüllt, brauchen wir nicht weniger, sondern mehr Fahrverbote.“ Die
       Schadstoffwerte würden von heute auf morgen wieder nach oben schnellen,
       sollten die Verbote aufgehoben werden. Die kleinräumigen
       Durchfahrtsbeschränkungen drängten den Verkehr momentan nur in die
       Seitenstraßen. Mit Messungen konnte der BUND dort im Sommer 2018
       Grenzüberschreitungen nachweisen.
       
       2018 hatte der Umweltverband eine [5][Klage beim Verwaltungsgericht
       eingereicht], um großflächige Fahrverbotszonen für Dieselautos
       durchzusetzen. Eine Entscheidung steht aus. Außerdem fordert der BUND eine
       „Blaue Plakette“ zur Kennzeichnung von Fahrzeugen, die die zulässigen
       Grenzwerte beim Ausstoß von Stickoxiden im Fahrbetrieb nicht einhalten. Da
       es diese bisher nicht gibt, muss die Polizei Fahrzeuge anhalten und einen
       Blick in die Papiere werfen.
       
       1 Jun 2019
       
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