URI: 
       # taz.de -- NPD scheitert vor Karlsruher Richtern: Entfernen von Plakaten vor Gericht
       
       > Das Bundesverfassungsgericht lehnt mit einer Folgeabwägung einen
       > Eilantrag der NPD ab. Auch die Partei Der Dritte Weg bleibt in Karlsruhe
       > erfolglos.
       
   IMG Bild: Vorne sieht's bei manchen Parteien auch nicht besser aus
       
       Karlsruhe afp | Die rechtsextremen Parteien NPD und Der Dritte Weg sind vor
       dem Bundesverfassungsgericht mit Eilanträgen gegen die Entfernung von
       Wahlplakaten gescheitert. Wie das Gericht in Karlsruhe am Samstag
       mitteilte, wollte die NPD mit einer einstweiligen Anordnung erreichen, dass
       drei von der sächsischen Stadt Zittau entfernte Plakate zur Europawahl
       wieder aufgehängt werden. Die Partei Der Dritte Weg forderte dies für
       entfernte Wahlplakate im sächsischen Chemnitz. (Az. 1BvQ 45/19 sowie 46/19)
       
       Das Bundesverfassungsgericht begründete die am Freitag getroffene
       Entscheidung im Fall der NPD mit einer Folgenabwägung – über die
       verfassungsrechtliche Beurteilung der Plakate wurde in dem Eilverfahren
       nicht entschieden. Der Nachteil für die Partei sei angesichts der „geringen
       Anzahl der abgehängten Plakate“ gering, erklärte das Gericht. Daher sei der
       Eilantrag abgelehnt worden. Konkret ging es um Plakate mit dem Schriftzug
       „Migration tötet!“ und der kleinen Überschrift „Stoppt die Invasion“.
       
       Die Stadt Zittau hatte die NPD-Plakate abgehängt mit der Begründung, diese
       erfüllten den Straftatbestand der Volksverhetzung und seien eine Gefahr für
       die öffentliche Sicherheit. Das Verwaltungsgericht Dresden folgte dieser
       Auffassung. Am Donnerstag entschied auch das sächsische
       Oberverwaltungsgericht in Bautzen, dass die Plakate volksverhetzend seien
       und wies damit eine Beschwerde der NPD zurück.
       
       Das Bundesverfassungsgericht betonte nun, dass nach seiner Auffassung „an
       der Tragfähigkeit der verwaltungsrechtlichen Entscheidungen Zweifel
       bestehen“. Das womöglich noch anstehende Hauptsacheverfahren sei hier
       offen.
       
       Im Fall der Partei Der Dritte Weg ging es um Plakate mit der Aufschrift
       „Multikulti tötet“, die von der Stadt Chemnitz abgehängt worden waren. Hier
       lehnte das Karlsruher Gericht den Eilantrag aus formalen Gründen ab. Der
       Antrag der Partei entspreche nicht den Anforderungen an eine Begründung
       eines Eilantrags, hieß es.
       
       25 May 2019
       
       ## TAGS
       
   DIR Der III. Weg
   DIR Wahlkampf
   DIR NPD
   DIR Bundesverfassungsgericht
   DIR NPD
   DIR Schwerpunkt AfD
   DIR Europawahl
   DIR Wahlkampf
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Skandalurteil eines Gießener Gerichts: „Migration tötet“
       
       Die NPD klagte gegen die Abhängung ihrer Plakate. Ein hessischer
       Verwaltungsrichter gab ihr Recht. Mit einer Begründung im Duktus der NPD.
       
   DIR Rechtsextremer Hintergrund bei der AfD: Ein Autor für die NPD
       
       Joachim Paul sitzt für die AfD im Landtag in Rheinland-Pfalz. Früher
       schrieb er offenbar in einem NPD-Organ über einen rechtsextremen Musiker.
       
   DIR NPD vor der Europawahl: Das lange Sterben der NPD
       
       Bald droht die Neonazipartei im Europaparlament ihr letztes bedeutendes
       Mandat zu verlieren. Längst ist die NPD von der AfD zermalmt.
       
   DIR Verdacht auf Volksverhetzung: Streit um rechte Wahlplakate
       
       Hetzerische Wahlwerbung sorgt im Norden für Protest. In
       Mecklenburg-Vorpommern wurden NPD-Plakate abgehängt, die Stadt Osnabrück
       wartet noch ab.