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       # taz.de -- RWE fordert Strafgeld: Aktivist soll 50.000 Euro zahlen
       
       > Die Proteste der Initiative im Rheinland haben noch nicht begonnen – da
       > fordert der Energiekonzern bereits einen hohen Betrag von einem
       > Kohlegegner.
       
   IMG Bild: Einschüchterungsversuchen ausgesetzt: Klimaschützer bereiten sich auf Aktionen vor
       
       Berlin taz | Eine Woche vor den [1][geplanten Protesten des Bündnisses Ende
       Gelände im Rheinischen Braunkohlerevier] erhöht RWE den Druck auf die
       AktivistInnen. Eine Anwaltskanzlei forderte Bündnis-Sprecher Daniel
       Hofinger im Namen des Konzerns schriftlich auf, innerhalb von zwei Wochen
       50.000 Euro zu zahlen. Begründung: Er habe gegen eine
       Unterlassungserklärung verstoßen. „Ich habe keine 50.000 Euro“, sagte
       Hofinger der taz. „RWE wird keinen Cent von mir sehen.“
       
       Ende Gelände fordert den sofortigen Kohleausstieg und organisiert etwa
       Blockaden von Gleisen und Tagebauen. Die Unterlassungserklärung hatte
       Hofinger im Sommer 2018 unterschrieben. Damit verpflichtete er sich, den
       Betrieb des Tagebaus und des Kraftwerks von RWE nicht zu stören und das
       Betriebsgelände nicht zu betreten. Die Anwälte des Konzerns argumentieren
       nun, dass Hofinger durch seine Tweets und öffentlichen Äußerungen andere zu
       Störungen angestiftet habe.
       
       Hofinger hatte die Erklärung unterschrieben, nachdem sie ihm mehrfach
       zugeschickt worden war. „Ich will mich nicht vor Zivilgerichten mit RWE
       rumschlagen“, sagt er. „Ich dachte, ich kann auch auf anderem Wege das
       Klima schützen.“ Laut RWE haben 700 AktivistInnen Unterlassungserklärungen
       erhalten, mindestens 300 hätten sie auch unterschrieben, Ende Gelände weiß
       von 30 UnterschreiberInnen.
       
       Dass eine so hohe Vertragsstrafe fällig wird, ist ungewöhnlich. Ende
       Gelände ist nur ein Fall bekannt, in dem ein Aktivist im niedrigen
       vierstelligen Bereich zahlen musste. Er hatte persönlich Betriebsgelände
       betreten. RWE spricht von drei Fällen, bei denen „wir auf Grundlage eines
       Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung rechtlich aktiv geworden sind“.
       
       ## Ist Anstiftung Teil der Unterlassungserklärung?
       
       Aus dem Brief an Hofinger, der der taz vorliegt, ist nicht ersichtlich,
       welcher Tweet genau beanstandet wird. Zitiert wird der Aktivist nur an
       einer Stelle – von einer Veranstaltung, von der die Aachener Zeitung
       berichtet hatte, Hofinger habe dort zu „zugespitzten Aktionsformen des
       Zivilen Ungehorsams“ aufgerufen. Es geht also um die Frage, ob schon der
       Aufruf zu Aktionen wie Ende Gelände gegen die Unterlassungserklärung
       verstößt. Doch die Anstiftung anderer ist gar nicht Teil der
       unterschriebenen Unterlassungserklärung. „Das geht gegen die
       Meinungsfreiheit“, so Hofinger. „Mir wird vorgeworfen, dass ich mich
       öffentlich geäußert habe.“
       
       Thorsten Deppner, Hofingers Anwalt, glaubt nicht, dass das Unternehmen
       seinem Mandanten Anstiftung nachweisen kann. Dafür müsste es belegen, dass
       Hofinger einen bestimmten Menschen zur Störung des Betriebs überzeugt habe.
       „Das ist eine Strategie der Einschüchterung“, so Deppner.
       
       Dagegen verwehrt sich RWE. „Wer eine Unterlassungserklärung unterschreibt,
       weil er zum Beispiel widerrechtlich in den Betrieb eingedrungen ist, ist
       kein Unschuldslamm“, sagte ein Unternehmensprecher auf taz-Anfrage.
       
       ## Polizei schüchtert Schüler ein
       
       Der Brief ist nicht der erste Einschüchterungsversuch gegenüber den
       AktivistInnen. Ende Mai hatte RWE einer anderen Ende-Gelände-Sprecherin,
       Katrin Henneberger, ebenfalls Hausverbot für den Tagebau erteilt und eine
       ähnliche Unterlassungserklärung verlangt. Henneberger sagt, sie habe
       bislang nicht unterschrieben.
       
       Vergangene Woche war ein Schreiben der Aachener Polizei an Schulen in der
       Region bekannt geworden, in dem SchülerInnen vor der Teilnahme an den
       Blockaden gewarnt wurden. Der Brief erhielt mehrere Fehler, die die Polizei
       korrigieren musste. Schienenblockaden, bei der sich die TeilnehmerInnen
       nicht anketten, stellten beispielsweise „keine Straftat“ dar, teilte die
       Pressestelle auf Anfrage bereits am Freitag mit.
       
       12 Jun 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Klimaproteste-im-Rheinland/!5599519&s=Ende+Gel%C3%A4nde/
       
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