# taz.de -- Verfahren gegen katalanische Politiker: Spanien blockiert EU-Mandate
> Wegen eines Haftbefehls können Puigdemont und andere separatistische
> Politiker ihre Sitze nicht einnehmen. Für deren Anwalt ist das nicht
> rechtmäßig.
IMG Bild: Bei der Europawahl im Mai errang er einen Sitz im Parlament: Carles Puigdemont in Brüssel
Madrid taz | In einem Brief an das Präsidium der europäischen
Volksvertretung beschuldigen 76 der insgesamt 751 Abgeordneten des
Europaparlaments Spanien, „Grundrechte zu verletzen“. Der Grund: Die
spanische Justiz verhindere, dass drei katalanische Politiker ihren Sitz in
Straßburg einnehmen können.
Der oberste Gerichtshof weigerte sich am Montag, [1][die Haftbefehle gegen
den ehemaligen Regierungschef der rebellischen Nordostregion] Carles
Puigdemont sowie den ehemaligen Gesundheitsminister Toni Comín aufzuheben,
damit sie in Madrid auf die Verfassung schwören und so ihr Amt antreten
konnten. Beide halten sich seit November 2017 in Belgien auf und entzogen
sich so einem Gerichtsverfahren wegen des Unabhängigkeitsreferendums im
gleichen Jahr.
Auch der ehemalige katalanische Vizeregierungschef Oriol Junqueras wartet
in der gleichen Sache auf ein Urteil wegen Rebellion und Veruntreuung
öffentlicher Gelder. Das Gericht weigerte sich, ihn unter Polizeigeleit zur
Wahlbehörde zu bringen, um dort den Eid zu leisten.
Die 76 Unterzeichner aus unterschiedlichen Ländern und Parteien fordern,
„die politischen Rechte von Carles Puigdemont, Oriol Junqueras und Antonio
Comín sowie der 2,2 Millionen Menschen, die für sie gestimmt haben,
anzuerkennen und zu schützen“. Die Liste von Puigdemont und Comín erhielt
1.025.411, die von Junqueras 1.257.484 Stimmen. Das Präsidium des
Europaparlaments müsse deshalb „die spanischen Wahl- und Justizbehörden
auffordern, die Ergebnisse der Europawahlen zu respektieren und das Recht
der vorgenannten gewählten Europaabgeordneten auf Immunität und
Amtsübernahme anzuerkennen“.
## Anwalt will Klage gegen Haftbefehl einreichen
Der Anwalt von Puigdemont und Comín, Gonzalo Boye, war an deren statt nach
Madrid gereist und hatte der Wahlbehörde ein Dokument vorgelegt, das zeigt,
dass die beiden „vor belgischen Behörden die Verfassung Spaniens anerkannt
haben“. Es nutzte nichts.
Für Boye genießen seine Mandanten auch ohne Schwur Immunität. Ihre Namen
wurden im staatlichen Amtsblatt als „gewählte EU-Abgeordnete“
veröffentlicht. Die Aufrechterhaltung des Haftbefehls sei deshalb nicht
rechtmäßig. Boye wird Ende der Woche vor dem Gerichtshof der Europäischen
Union Klage einreichen. „Ich bin sicher, dass sie ihre Sitze in Straßburg
einnehmen werden“, sagt er gegenüber der taz. Mit seinen juristischen
Beschwerden hatte er die [2][Kandidatur von Puigdemont und Comín] überhaupt
erst ermöglicht.
19 Jun 2019
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## AUTOREN
DIR Reiner Wandler
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