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       # taz.de -- Umweltministerin und Onlinehandel: Retouren schreddern? Nein danke
       
       > Online gekauft, zurückgeschickt und dann vernichtet – das will
       > SPD-Umweltministerin Schulze Internethändlern per Gesetz erschweren.
       
   IMG Bild: Amazon-Lager in Rheinberg (Nordrhein-Westfalen)
       
       Berlin dpa/taz | Um die Vernichtung neuwertiger, zurückgeschickter Waren im
       Onlinehandel zu beschränken, will Umweltministerin Svenja Schulze (SPD)
       noch im Juni eine Gesetzesänderung vorschlagen. Das kündigte ein Sprecher
       am Mittwoch in Berlin an. „Es ist nicht so einfach, das Ausmaß solcher
       Retourenvernichtungen festzustellen“, sagte er. „Gleichwohl müssen wir
       sagen, ja, das gibt es.“ Beamte des Ministeriums hätten
       Onlineversandhändler besucht und sich vor Ort ein Bild gemacht. Nun wolle
       Schulze dem Gesetzgeber ermöglichen, Versandhändlern vorzuschreiben, was
       sie mit Versandware tun dürften.
       
       Unter anderem die Grünen fordern, es Versandhändlern wie Amazon oder Otto
       zu verbieten, neuwertige zurückgeschickte Waren zu vernichten. Bereits am
       Vortag hatte das Ministerium mitgeteilt, dass geprüft werde, Sachspenden
       von der Umsatzsteuer zu befreien. Retourware müsse entweder weiterverkauft,
       gespendet oder anders verwendet werden, sagte der Sprecher. Dass sie Abfall
       werde und also im Schredder lande, müsse „die allerletzte Option sein“, sei
       aber nicht immer auszuschließen.
       
       [1][Wissenschaftler der Universität Bamberg haben ermittelt], dass die
       Bundesbürger bei Bestellungen im Internet jedes sechste Paket wieder
       zurückschicken. Im vergangenen Jahr sind das demnach 280 Millionen Pakete
       und 487 Millionen Artikel gewesen. Bei Kleidung und Schuhen geht sogar fast
       die Hälfte der Pakete zurück an den Absender. Nach Erkenntnis der Forscher
       landen rund 4 Prozent der Artikel im Müll, 79 Prozent werden wieder als
       Neuware verkauft, 13 Prozent als sogenannte B-Ware, also vergünstigt.
       
       Währenddessen forderte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands
       (vzbv), Klaus Müller, steuerliche Erleichterungen für Onlinehändler, die
       retournierte Waren an gemeinnützige Organisationen spenden statt sie zu
       vernichten. „Dass funktionsfähige und neuwertige Produkte systematisch
       vernichtet werden, ist schwer erträglich“, sagte Müller der Düsseldorfer
       „Rheinischen Post“.
       
       Die zurückgegebenen Waren müssten anderweitig verwendet werden. „Dafür
       müssen Anreize geschaffen werden. Zum Beispiel das Spenden von Produkten an
       gemeinnützige Organisationen steuerlich zu erleichtern“, forderte Müller.
       Für Produkte, die Internethändler wie Amazon kostenlos an
       Hilfsorganisationen abgeben, müssen sie in Deutschland bisher den vollen
       Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zahlen. Wegen dieser Zusatzkosten ist der
       Anreiz für viele Onlinehändler groß, schwer wiederverkäufliche Waren
       einfach zu vernichten statt sie zu spenden.
       
       „Das Problem hat seine Wurzel auch bei den großen Mengen von Produkten
       zweifelhafter Qualität, die heute über Onlinemarktplätze vertrieben
       werden“, sagte der vzbv-Chef. Verbraucher könnten mangelnde Qualität nur
       schwer erkennen. „Wir brauchen eine striktere Kontrolle von
       Produktsicherheit und Qualität“, betonte Müller. „Außerdem brauchen wir
       langlebigere Produkte und eine bessere Verbraucherinformation über diese
       Aspekte – und nicht zuletzt kann jede und jeder sich vor dem Kauf auch mal
       fragen: Brauche ich das wirklich?“
       
       12 Jun 2019
       
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   DIR [1] http://www.retourenforschung.de/info-retourentacho2019-ausgewertet.html
       
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