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       # taz.de -- 25 Jahre Fährschiff-Inferno „Estonia“: Alle Zivilklagen abgewiesen
       
       > Für Überlebende und Angehörige des „Estonia“- Untergangs von 1994 ist das
       > Urteil ein Schock: Den Beklagten sei kein grobes Verschulden
       > nachzuweisen.
       
   IMG Bild: Rettungsarbeiten: 852 Menschen starben beim Untergang der „Estonia“ 1994
       
       STOCKHOLM taz | Die Frage nach der Verantwortung für den Untergang des
       Fährschiffs „Estonia“, der schwersten europäischen Schiffskatastrophe der
       Nachkriegszeit, bleibt auch 25 Jahre später ungeklärt. Ein Gericht im
       französischen Nanterre verneinte am Freitag Schadensersatzforderungen von
       Überlebenden und Opferangehörigen gegen die Meyer-Werft in Papenburg, die
       die „Estonia“ 1980 gebaut hatte und die französische
       Klassifizierungsgesellschaft „Bureau Veritas“. Den Beklagten sei kein
       grobes oder vorsätzliches Verschulden nachzuweisen gewesen.
       
       Die „Estonia“ war am 28. September 1994 auf der Fahrt von Tallinn nach
       Stockholm in schwerem Sturm untergegangen, 852 Menschen kamen ums Leben.
       Wahrscheinliche Ursache seien technische Mängel gewesen, [1][konstatierte
       1997 eine internationale Havariekommission][2][[Link auf
       http://onse.fi/estonia/conten.html]]. Da aber nicht gegen zum Bauzeitpunkt
       der „Estonia“ geltende Sicherheitsvorschriften verstoßen worden war, lehnte
       die schwedische Staatsanwaltschaft 1998 eine Anklage ab gegen mögliche
       Verantwortliche wie Schiffsbesatzung, Reederei, Meyer-Werft, „Bureau
       Veritas“ oder auch gegen die Seefahrtsbehörden, die für die
       Betriebserlaubnis und Sicherheitskontrollen zuständig waren. Materiellen
       Schadensersatz für Opfer und Hinterbliebene zahlte die
       Reederei-Versicherung.
       
       Forderungen nach Ersatz für immaterielle Schäden wie Traumata und andere
       psychische Belastungen, hatten schwedische Gerichte zuvor wegen fehlender
       Rechtsgrundlage abgewiesen. Dieser Schadenersatz war jetzt Thema in
       Nanterre gewesen, dem Sitz von „Bureau Veritas“. Die momentane juristische
       Entscheidung muss nicht das letzte Wort sein: Höhere Gerichtsinstanzen
       können sie anfechten.
       
       19 Jul 2019
       
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   DIR [1] http://onse.fi/estonia/conten.html
   DIR [2] http://onse.fi/estonia/conten.html
       
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   DIR Reinhard Wolff
       
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