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       # taz.de -- Schadenersatzprozess gegen die Bayer AG: Glyphosat-Strafe stark reduziert
       
       > Bei einer der vielen Glyphosat-Klagen wegen Krebsrisiken gab es nun einen
       > kleinen Erfolg für Bayer. Der Konzern will dennoch in Berufung gehen.
       
   IMG Bild: Das umstrittene Pflanzenspritzmittel in einem Verkaufsregal in San Francisco
       
       San Francisco/Leverkusen dpa | Trotz einer deutlich verringerten
       Strafzahlung will Bayer in einem wichtigen Glyphosat-Prozess in den USA
       Berufung einlegen. Der zuständige Richter Vince Chhabria reduzierte die von
       einer Jury verhängte Summe von gut 80 Millionen Dollar am Montag auf 25,3
       Millionen Dollar. Richter Chhabria begründete dies vor allem damit, dass
       das Verhältnis zwischen regulärem Schadenersatz und sogenanntem
       Strafschadenersatz in einem verfassungsrechtlich angemessenen Rahmen
       bleiben müsse.
       
       An dem Urteil, dass die Bayer AG für das Krebsleiden des Klägers Edwin
       Hardeman haften muss, ändert der Richterspruch jedoch nichts. Hardeman
       hatte das glyphosathaltige Totalherbizid Roundup des von Bayer übernommenen
       US-Saatgutriesen Monsanto für seine Krankheit verantwortlich gemacht. Die
       Geschworenen hatten ihm zunächst gut 5 Millionen Dollar Schadenersatz
       zugesprochen und Bayer zusätzlich zu 75 Millionen Dollar Strafschadenersatz
       verurteilt. Letzterer wird im US-Recht als Zusatzstrafe bei besonders
       schweren Entschädigungsfällen verhängt.
       
       Richter Chhabria hatte bereits zuvor angekündigt, dass der
       Strafschadenersatz zu hoch ausgefallen sei, da er den Schadenersatz
       verfassungsrechtlich bedingt nicht um mehr als das Neunfache übersteigen
       dürfe. Deshalb kürzte er ihn jetzt um 55 Millionen Dollar. Bayer begrüßte
       dies zwar in einem Statement als „Schritt in die richtige Richtung“, blieb
       aber dabei, dass der Schuldspruch nicht der Beweislage entspreche. Der
       Konzern beabsichtige deshalb, bei einem Berufungsgericht Einspruch
       einzulegen.
       
       Bayer hatte [1][das ursprüngliche Urteil vom März] bereits in erster
       Instanz angefochten und Anträge gestellt, das Verfahren in einem neuen
       Prozess aufzurollen oder die Strafzahlung zu senken. Der DAX-Konzern ist in
       den USA mit über 13 .400 Klagen wegen angeblicher Krebsgefahren von
       Monsanto-Produkten konfrontiert. Bayer weist diese Vorwürfe zwar vehement
       zurück, unterlag aber in den ersten drei US-Prozessen. Hardeman war der
       zweite Fall, der verhandelt wurde. Auch beim ersten wurde die Strafe später
       stark verringert.
       
       Im jüngsten Fall hatte eine US-Jury einem an Krebs erkrankten
       [2][Rentnerehepaar im Mai insgesamt sogar umgerechnet fast 1,8 Milliarden
       Euro an Schadenersatz zugesprochen]. Allerdings kündigte Bayer auch hier
       umgehend an, das Urteil anzufechten. Der Leverkusener Konzern hatte
       Monsanto im vergangenen Jahr für rund 63 Milliarden Dollar übernommen, was
       sich als sehr riskant entpuppte. Zwischenzeitlich fiel Bayers Börsenwert
       angesichts der hohen Rechtslasten sogar unter die Kaufsumme, zuletzt
       notierte er nur knapp darüber.
       
       ## Schlichter bestellt
       
       Bis es in den zahlreichen US-Verfahren um Glyphosat zu endgültigen
       rechtskräftigen Entscheidungen kommt, könnte noch viel Zeit vergehen. Meist
       werden solche Massenklagen in den USA aber ohnehin früher oder später mit
       einem großen Vergleich beigelegt. Richter Chhabria, bei dessen Gericht in
       San Francisco mehrere Hundert Klagen gebündelt sind, hat die Streitparteien
       bereits zu einer gütlichen Einigung gedrängt und eine Prozesspause
       verordnet. Zuletzt war der US-Staranwalt Ken Feinberg als Schlichter
       bestellt worden.
       
       Viele der US-Klagen stützen sich auf eine Studie der
       WHO-Krebsforschungsagentur IARC, die Monsantos Unkrautvernichter 2015 als
       „wahrscheinlich krebserregend“ für Menschen einstufte. Der Bayer-Konzern
       bestreitet dies energisch und argumentiert seinerseits mit zahlreichen
       Studien, die belegen sollen, dass die Produkte bei vorschriftsgemäßer
       Anwendung ungefährlich sind. Die US-Umweltbehörde EPA bestätigte im
       Gegensatz zu den jüngsten Gerichtsurteilen kürzlich ihre Einschätzung, dass
       Glyphosat nicht krebserregend sei.
       
       16 Jul 2019
       
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