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       # taz.de -- Ferienwohnungen in Hamburg: Senat sucht schwarze Schafe
       
       > Auf 16 Plattformen, die Wohnungen als Ferienunterkünfte anbieten, hat die
       > Stadtentwicklungsbehörde Verstöße gegen das Wohnraumschutzgesetz
       > gefunden.
       
   IMG Bild: Von Tourist*innen begehrt: Hamburger Altbauwohnungen
       
       Hamburg taz | 16 Vermittlungsplattformen für Ferienwohnungen sind der
       Stadtentwicklungsbehörde seit Einführung der Registrierungspflicht am 1.
       Januar negativ aufgefallen. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine
       Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Carsten Ovens hervor.
       
       Darin teilte der Senat mit, dass gegen acht Plattformen ein
       Anhörungsverfahren eingeleitet wurde, in dem sie sich zu den Vorwürfen
       äußern können. In einem Fall sei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängig.
       Weitere Angaben zum Verfahren verweigert der Senat.
       
       Das gilt auch für die Namen der betroffenen Vermittlungsplattformen. Diesen
       wird vorgeworfen, Inserate zu hosten, die keine Registrierungsnummer
       tragen. Denn seit dem 1. Januar brauchen private Anbieter*innen, die auf
       einer Vermittlungsplattform für Ferienunterkünfte ihre Wohnung oder einen
       Teil davon zur kurzzeitigen Vermietung anbieten möchten, eine Kennnummer
       ([1][taz berichtete]).
       
       Diese können sie kostenlos auf dem Internetportal der Stadt beantragen.
       Nach Auskunft des Bezirksamts Altona waren es bisher 4.065, die meisten
       davon in Eimsbüttel. Gewerbliche Anbieter wie etwa Hotels benötigen solch
       eine Nummer nicht.
       
       ## Zusätzliche Mitarbeiter im Bezirksamt
       
       Die Vermietung einer privaten Wohnung ist nur bis zu acht Wochen im Jahr
       zulässig. Dadurch möchte das Wohnraumschutzgesetz verhindern, dass
       Wohnungen überwiegend an Touristen anstatt an Wohnungssuchende vermietet
       werden. Ziel ist es auch, gegen steigende Mieten zu kämpfen. Für die
       Kontrolle der Vermittlungsplattformen ist das Bezirksamt Altona zuständig.
       Zu diesem Zweck wurden bereits im März acht zusätzliche Stellen geschaffen.
       
       Grundsätzlich befürworten Politiker*innen aus unterschiedlichen politischen
       Lagern die Einführung des Registrierungssystems – so auch der
       CDU-Abgeordnete Ovens und die Vorsitzende der Linksfraktion, Heike Sudmann.
       Das Gesetz biete der Teilzeitvermietung von Zimmern oder Wohnungen einen
       kontrollierten Rahmen, lobt Ovens. „Aber es wurde nicht vernünftig
       durchdacht.“
       
       Insbesondere das Einziehen der Tourismussteuer, die bei jeder Übernachtung
       in Hamburg anfällt, sei bürokratisch und aufwendig. „Anstatt diese zu
       automatisieren, müssen Vermieter*innen den Betrag noch selbst ausrechnen
       und dann der Stadt überweisen“, kritisiert Ovens.
       
       ## Airbnb kein schwarzes Schaf
       
       Weil sich der Senat weigert, die Namen der auffällig gewordenen
       Internetplattformen offenzulegen, wirft ihm Ovens Intransparenz vor. „Wir
       wissen inzwischen, dass 16 Plattformen betroffen sind – aber wir wissen
       nicht, welche es sind und wie gravierend das Problem ist“, ärgert sich der
       CDU-Abgeordnete. Außerdem kritisiert Ovens die ausschließlich zum Zweck der
       Überwachung geschaffenen Stellen. Eine Weiterentwicklung des Gesetzes sei
       notwendig.
       
       Die in der Debatte über Homesharing umstrittene Plattform Airbnb gehöre
       nicht zu den Verdächtigen, versichert Isabelle von Klot, Sprecherin für
       Airbnb in Deutschland. Airbnb habe mit der Stadt Hamburg kooperiert. Weil
       das Online-Verfahren „digital, kostenfrei und unbürokratisch“ sei, lasse es
       sich einfach auf der Airbnb-Plattform umsetzen.
       
       Inzwischen sei dafür ein Pflichtfeld eingerichtet worden: Kein Gegenstand
       könne auf Airbnb inseriert werden, ohne dieses Kästchen auszufüllen. Von
       dort führe ein Link zum Registrierungsportal der Stadt. Dieses digitale
       System ermögliche es auch Airbnb, gegen Verstöße auf der eigenen Webseite
       vorzugehen.
       
       Zwischen 7.000 und 8.000 Inserate seien bis zum 1. April deaktiviert
       worden. Davon habe sich die Hälfte bereits mit einer Registrierungsnummer
       erneut angemeldet. „Airbnb hofft, dass andere Plattformen dem Beispiel
       folgen“, sagt von Klot.
       
       20 Jul 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Hamburger-Wohnraumschutzgesetz/!5579470&s=kn%C3%B6dler+airbnb/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Julika Kott
       
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