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       # taz.de -- Neuregelung beim Familiennachzug: 9.000 Visa für Angehörige erteilt
       
       > Zwei Jahre lang konnten viele Bürgerkriegsflüchtlinge keine Angehörigen
       > nachholen. Seit einem Jahr geht es wieder und mehrere Tausend Menschen
       > erhielten Visa.
       
   IMG Bild: Endlich zusammen sein: eine Familie vor einem Flüchtlingsheim (Archivbild)
       
       Berlin dpa | Seit der Neuregelung des Familiennachzugs vor einem Jahr haben
       etwa 9.000 Angehörige von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus
       Visa für Deutschland bekommen. Von August 2018 bis Ende Juni wurden
       insgesamt 8.758 Einreiseerlaubnisse erteilt, wie das Auswärtige Amt
       mitteilte.
       
       Im August 2018 trat eine Neuregelung in Kraft, wonach auch „subsidiär
       Schutzberechtigte“ – in der Regel Bürgerkriegsflüchtlinge – wieder
       Angehörige zu sich nach Deutschland holen dürfen. CDU, CSU und SPD hatten
       sich nach mühsamen Verhandlungen auf die Öffnung geeinigt. Allerdings gibt
       es eine [1][monatliche Obergrenze von 1.000 positiven Entscheidungen] beim
       Bundesverwaltungsamt.
       
       Die deutschen Vertretungen im Ausland nehmen die Anträge auf
       Familiennachzug entgegen, die Ausländerbehörden in Deutschland prüfen sie.
       Das Bundesverwaltungsamt wacht darüber, dass nicht mehr als 1.000
       Genehmigungen pro Monat erteilt werden. „Die in den Monaten Februar, März
       und April 2019 übersandten Anträge, die knapp [2][über das Kontingent von
       1.000 hinausgingen], konnten in den Folgemonaten berücksichtigt werden“,
       erläuterte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.
       
       Da es einen Zeitverzug zwischen den verschiedenen Stufen im Verfahren gibt,
       kann es sein, dass in manchen Monaten mehr als 1.000 Visa erteilt werden.
       Die Neuregelung war zunächst schleppend in Gang gekommen. Zwischen Dezember
       und Mai wurden dann aber jeden Monat mehr als 1.000 Visa erteilt. Im Juni
       waren es 804 Visa.
       
       Für Asylbewerber, die in Deutschland Schutz erhalten, gibt es
       unterschiedliche Kategorien. Wer in seiner Heimat politisch verfolgt wurde
       oder nach der Genfer Konvention als Flüchtling anerkannt ist, darf seine
       Familie nachholen – auch dann, wenn er für deren Unterhalt nicht selbst
       aufkommen kann.
       
       „Subsidiären Schutz“ erhält, wer zwar nicht verfolgt wird, bei einer
       Rückkehr ins Herkunftsland aber trotzdem in Gefahr wäre, etwa weil dort
       Krieg herrscht. Das betrifft vor allem Flüchtlinge aus Syrien. Für Menschen
       mit diesem eingeschränkten Schutzstatus war der Familiennachzug zuvor zwei
       Jahre lang ganz ausgesetzt.
       
       Erwachsene können Ehepartner und minderjährige Kinder zu sich holen. Auch
       die Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge erhalten Visa.
       
       30 Jul 2019
       
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