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       # taz.de -- Verwaltungsverfahren gegen Google: Kleiner Sieg für den Datenschutz
       
       > Zur Verbesserung seiner Spracherkennung lässt Google Mitarbeiter*innen
       > Aufnahmen anhören. Damit ist jetzt vorerst Schluss.
       
   IMG Bild: Google Home hört Ihnen zu, manchmal auch, wenn Sie gar nicht darum gebeten haben
       
       Berlin taz | Google setzt die Auswertung von Sprachaufnahmen ab dem 1.
       August für mindestens drei Monate aus. Das erklärte der Konzern gegenüber
       dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit,
       Johannes Caspar. Dieser hatte ein Verwaltungsverfahren eröffnet, um die
       Auswertung von Aufnahmen durch Mitarbeiter*innen von Google oder Dritten
       vorübergehend zu stoppen.
       
       Anlass war, dass bekannt wurde, wie Google mit Aufzeichnungen umgeht. Um
       die eigene Spracherkennung zu verbessern, beschäftigt Google sogenannte
       Sprachexpert*innen auf der ganzen Welt, erklärt der Konzern [1][auf seinem
       Blog]. Diese Sprachexpert*innen transkribieren Teile der Aufzeichnungen,
       wodurch die Qualität unter anderem des Google Assistant verbessert werden
       soll.
       
       Daran sind mehrere Punkte problematisch, wie aus [2][einer
       Pressemitteilung] des Hamburgischen Datenschutzbeauftragtean hervorgeht: So
       werden die Aufnahmen laut Google zwar anonymisiert, allerdings seien in den
       Aufzeichnungen selbst personenbezogene Informationen enthalten, die die
       Privatsphäre berühren. Das wurde bekannt, weil ein Whistleblower einem
       belgischen Rundfunksender über 1.000 Aufnahmen zuspielte. Dabei wurde auch
       deutlich, dass die Google-Sprachassistenzsysteme häufiger fälschlicherweise
       Aufzeichnungen starteten, weil die Software meine, den Befehl dazu erkannt
       zu haben.
       
       Ein weiterer Kritikpunkt des Hamburger Datenschutzbeauftragten Caspar: Die
       Auswertung geschah bisher ohne vorherige Information und Einwilligung der
       Nutzer*innen.
       
       „Der Einsatz von Sprachassistenzsystemen in der EU muss den
       Datenschutzvorgaben der [3][DSGVO] folgen. Im Fall des Google Assistant
       bestehen daran gegenwärtig erhebliche Zweifel“, lautet Caspars
       Einschätzung.
       
       Laut DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist die Aufsichtsbehörde im Land
       des Hauptsitzes eines Unternehmens zuständig. Im Fall von Google wäre das
       die irische Datenschutzbehörde. „Unter außergewöhnlichen Umständen“, heißt
       es in der DSGVO, können jedoch auch Behörden anderer Mitgliedsstaaten
       Maßnahmen ergreifen mit einer Wirkung von maximal drei Monaten.
       
       Aus Sicht der Hamburger Datenschutzbehörde lagen solche Umstände nun
       offensichtlich vor. Da die deutsche Zentrale von Google in Hamburg liegt,
       ist die dortige Behörde zuständig. Ähnliche Schritte sollten nun auch in
       Bezug auf Apple und Amazon von den zuständigen Behörden geprüft werden,
       regt Caspar an.
       
       Die Aussetzung der Auswertung gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten. Weitere
       Schritte müssten nun von der irischen Behörde geprüft werden.
       
       2 Aug 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.blog.google/products/assistant/more-information-about-our-processes-safeguard-speech-data/
   DIR [2] https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2019/08/2019-08-01-google-assistant
   DIR [3] /Ein-Jahr-DSGVO/!5597437
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Helena Werhahn
       
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