# taz.de -- TV-Spots wegen Sexismus verboten: Aufstrich mit miesem Beigeschmack
> Großbritannien verbietet zwei TV-Spots wegen der sexistischen Stereotype,
> die sie vermitteln. Da kann man neidisch werden.
IMG Bild: Wenn Werbung für Brotaufstrich nicht ohne Sexismus kann…
Wer glaubt, es brauche keine sexistischen Klischees, um einen Brotaufstrich
zu bewerben, liegt leider falsch. Bei der [1][TV-Werbung für den
Frischkäse] des Konsumgüterkonzerns Mondelez verrutschte der Fokus vom
Produkt zum Vorurteil.
Die Szene: ein Schnellrestaurant. Frau drückt Mann das Kind in die Hand und
verschwindet mit einem Luftküsschen aus dem Bild. Dem Gesichtsausdruck des
Mannes nach zu urteilen, ist der davon nicht gerade begeistert. Ein zweiter
Mann betritt das Bild, eine Babyschale in der Hand. Der unbegeisterte Mann
fragt: „So, du bist also auch Vater?“ Mann B antwortet mit einem kurzen
„Mhm“ und widmet sich dann, wo das geklärt wäre, den schöneren Dingen des
Lebens: Brot mit Frischkäse.
Diese Delikatesse wird variationsreich auf einem Fließband präsentiert. Da
vergisst Mann natürlich schnell das eigene Kind und setzt es kurzerhand auf
dem Band ab. Während die Kinder aus dem Bild fahren, machen sich die Väter
über die Brote her. Dann der Moment des Schreckens: Wo ist das Kind?
Entdeckt und kurzerhand vom Fließband zurück auf den Arm genommen, klärt
der Vater schnell: „Das erzählen wir aber nicht der Mama.“
Während er in puncto Werbung versagt, zeigt der Spot umso besser, dass die
Vermittlung sexistischer Stereotype auch in die andere Richtung
funktioniert: Väter und Kinder – das ist gefährlich für den Nachwuchs! Die
Werbung darf wegen dieser stereotypen Propagierung von Risikovaterschaft in
England nicht länger ausgestrahlt werden, entschied die Werbeaufsicht
[2][Advertising Standarts Authority]. Auch ein [3][Werbespot der Firma
Volkswagen] erhielt ein Verbot. Beide Unternehmen wiesen die
Sexismusvorwürfe von sich.
In Deutschland ist man weniger konsequent fortschrittlich. Nur eine
überschaubare Anzahl deutscher Städte, darunter München und Bremen,
stellten ein Verbot für Werbung mit sexistischem Inhalt auf. Dies können
sie jedoch nur auf den städtischen Werbeflächen durchsetzen. Der Rest
unterliegt dem [4][deutschen Werberat], der Selbstkontrollinstanz der
Werbewirtschaft. Bei ihm kann jeder Beschwerde einreichen. Ein 15-köpfiges
Gremium entscheidet über den konkreten Fall – mehr oder weniger neutral,
denn bei den Gremium-Mitgliedern handelt es sich um Vertreter der Werbe-
und Medienbranche.
15 Aug 2019
## LINKS
DIR [1] https://www.youtube.com/watch?v=avtzdOTbzbo
DIR [2] https://www.theguardian.com/media/2018/dec/14/uk-advertising-watchdog-to-crack-down-on-sexist-stereotypers
DIR [3] https://www.youtube.com/watch?v=JeN77EHdpIw
DIR [4] https://www.werberat.de/werbekodex/herabwuerdigung-diskriminierung
## AUTOREN
DIR Charlotte Köhler
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