# taz.de -- Prozess um Missbrauch in Lügde: Lange Haftstrafen gefordert
> Die Staatsanwaltschaft plädiert für Gefängnisstrafen von bis zu 14 Jahren
> mit anschließender Sicherungsverwahrung für die Hauptangeklagten.
IMG Bild: Fall Lügde: Beiden Angeklagten droht Sicherungsverwahrung
14 Jahre könnte Andreas V. im Gefängnis verbringen, Mario S. zwölf Jahre
und sechs Monate. Beide Hauptangeklagte [1][im sogenannten Lügde-Prozess]
um massenhaften sexuellen Kindesmissbrauch könnte im Anschluss an die Haft
zudem Sicherungsverwahrung drohen. Dafür plädierte die Staatsanwaltschaft
Detmold am Freitag im Landgericht.
Am 9. Prozesstag trugen zudem acht Vertreter*innen der Nebenklage ihre
Plädoyers vor. Fünf von ihnen schlossen sich dem vorgeschlagenen Strafmaß
der Staatsanwaltschaft an. Zwei Nebenklänger*innen forderten für beide
Männer 14 Jahre und sechs Monate, also ein halbes Jahr unter der
Höchststrafe für sexuellen Kindesmissbrauch. Ein anderer Nebenkläger
forderte 14 Jahre Haft für beide mutmaßliche Täter.
Dem 56-jährigen Arbeitslosen V. und dem 34-jährigen Maler und Putzmann S.
werden sexuelle Gewalt an Kindern in insgesamt über 450 Fällen vorgeworfen.
Auf [2][einem Zeltplatz] in Lügde-Elbrinxen haben sie jahrelang Mädchen und
Jungen zum Teil schwer missbraucht.
Vor dem Verlesen der Plädoyers am Freitag wurde das
medizinisch-psychiatrische Gutachten zum Angeklagten Andreas V.
vorgetragen. Die Essener Psychologin Kristina Krisam bescheinigte dem Mann
einen „tief verwurzelten Hang zur Begehung von Straftaten in Fragen der
sexuellen Selbstbestimmung“, wie Gerichtssprecher Wolfram Wormuth sagte.
Mit anderen Worten: Es ist damit zu rechnen, dass Andreas V. nach seiner
Entlassung rückfällig werden könnte. Ähnliches bescheinigte bereits am
Donnerstag die Waltroper Psychiaterin Marianne Miller dem Angeklagten Mario
S.
Sollte das Landgericht Detmold, das seit Ende Juni den Fall verhandelt,
eine Sicherungsverwahrung anordnen, werden die beiden Angeklagten solange
im Vollzug bleiben, wie ihnen Gutachter*innen keinen Hang zu sexuellen
Straftaten mehr bescheinigen. Am vergangenen Donnerstag, [3][dem achten
Prozesstag], las Richterin Anke Grudda Stellungnahmen von minderjährigen
Opfern vor, die seit dem Missbrauch unter Alpträumen leiden und fürchteten,
dass Andreas V. aus dem Gefängnis fliehen und ihnen erneut Gewalt antun
könnte.
Am 30. August sollen die letzten Plädoyers der Nebenklage verlesen werden,
am 5. September könnte Richterin Grudda das Urteil verkünden.
16 Aug 2019
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## AUTOREN
DIR Simone Schmollack
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