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       # taz.de -- FragDenStaat scheitert mit Klage: Rechte Namensliste bleibt geheim
       
       > Die Transparenz-Aktivisten von FragDenStaat hatten geklagt, dass das BKA
       > rechte Namenssammlungen veröffentlicht. Nun sind sie gescheitert.
       
   IMG Bild: In seiner Geheimhaltung bestätigt: das Bundeskriminalamt
       
       Wiesbaden taz | Das Bundeskriminalamt (BKA) muss so genannte
       „Feindeslisten“ der rechtsextremistischen Gruppe Nordkreuz nicht
       herausgeben. Mit diesem Ergebnis endete am Verwaltungsgericht Wiesbaden ein
       rund einjähriges Verfahren, das Arne Semsrott von der Transparenzplattform
       FragDenStaat betrieben hatte.
       
       Die taz hatte umfassend über die Preppergruppe „Nordkreuz“ berichtete, die
       Teil eines bundesweiten Netzwerkes ist, in dem sich unter anderem
       Elite-Soldaten, Polizisten und private Sicherheitskräfte vernetzen und
       teilweise mit paramilitärischen Übungen auf einen Tag X vorbereiten.
       
       Bei zwei Durchsuchungen 2017 und 2018 hatte das BKA bei
       Nordkreuz-Mitgliedern Namenssammlungen beschlagnahmt. Die Listen wurden
       fortan in den Medien [1][als „Feindes-“ oder gar als „Todeslisten“
       bezeichnet], weil Nordkreuz-Mitglieder im Fall eines Zusammenbruchs der
       Ordnung politische Gegner töten wollten. Der Großteil der Daten, nach
       BKA-Angaben etwa 24 100 Namen, stammt aus dem bereits 2015 erfolgten Hack
       einer Kundenkartei des Punk-Versands „Impact“. Mehrere hundert weitere
       Namen stammen aus neuen Namens- und Material-Zusammenstellungen von
       Nordkreuz-Mitgliedern. Zusammen soll es laut BKA um knapp 25.000 Datensätze
       gehen.
       
       Arne Semsrott verlangte schon im August 2018 die Herausgabe der Listen und
       berief sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Er wolle als
       Journalist darüber berichten, insbesondere über die Gefahren, die
       Journalisten drohen, die auf der Liste stehen. Doch Semsrott hatte auch
       einen Hintergedanken: Weil es um persönliche Daten geht, müsste das BKA
       zunächst alle Betroffenen fragen, ob sie mit der Herausgabe ihrer Namen
       einverstanden sind. So wäre das BKA gezwungen gewesen, alle Personen zu
       informieren, die auf der Liste stehen.
       
       Doch das BKA lehnte den Antrag im November 2018 ab. Semsrott habe kein
       vorrangiges Interesse an der Herausgabe der schutzbedürftigen Daten von
       Dritten. Außerdem bestehe kein Anspruch auf Herausgabe, weil die Daten aus
       einem Ermittlungsverfahren stammen.
       
       ## FragDenStaat verzichtet auf ein Urteil
       
       Im Prozess vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden wurde schnell deutlich,
       dass auch die Richter keinen Anspruch auf Herausgabe der Listen sehen.
       Entscheidend war für sie das noch laufende Ermittlungsverfahren des
       Generalbundesanwalts gegen zwei Nordkreuz-Mitglieder wegen „Vorbereitung
       einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“. Um Geld zu sparen,
       verzichtete Semsrott daraufhin auf ein Urteil und erklärte das Verfahren
       für erledigt.
       
       Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Hans-Hermann Schild das Verhalten des
       BKA in diesem Verfahren als „Rumgeeiere“ kritisiert. Die Argumentation des
       Amtes nannte er „nebulös“ und „semiprofessionell“. Auch über den Kläger
       äußerte der Richter Unverständnis. Wenn Semsrott über die Gefährdung von
       Journalisten schreiben wolle, so solle er sich mit einem presserechtlichen
       Anspruch direkt an den Generalbundesanwalt wenden, empfahl Richter Schild.
       Eine Informationen aller Betroffenen – die eigentliche Intention Semsrotts
       – wäre so aber nicht zu erreichen.
       
       Inzwischen haben die Landeskriminalämter von Hessen,
       Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Brandenburg begonnen, Betroffene zu
       informieren, dass sie auf den Nordkreuz-Listen stehen. (AZ 6 K 376/19. WI)
       
       19 Aug 2019
       
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