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       # taz.de -- Uber in Berlin: Nur gucken, nicht buchen
       
       > Das Unternehmen Uber präsentiert auf der deutschen Homepage den
       > Sammeltaxi-Dienst UberPool, bietet ihn in Berlin aber nicht an – weil es
       > nicht darf.
       
   IMG Bild: Ein Uber-Fahrer fährt dich gern billig zum Hauptbahnhof, hält sich aber oft nicht an Regeln
       
       Wer in Berlin eine Fahrt mit dem Dienst UberPool buchen will, kann sich
       dafür jederzeit registrieren – diesen Anschein erweckt zumindest die
       [1][Uber-Webseite]. Doch wer dann tatsächlich eine Fahrt im Sammeltaxi
       buchen möchte, wird enttäuscht: UberPool sei in Berlin genauso wie in ganz
       Deutschland nicht verfügbar, erklärt ein Unternehmenssprecher der taz.
       
       Uber bietet private Fahrdienstleistungen an. Das Pooling-Konzept sieht vor,
       mehrere Fahrgäste, die in dieselbe Richtung möchten, in einem Fahrzeug
       zusammenzubringen. Der Preis der Fahrleistung wird dann unter den Buchenden
       geteilt. In Deutschland ist Pooling allerdings nur mit einer
       Sondergenehmigung erlaubt.
       
       Deshalb sorgt die Gestaltung der Uber-Webseite für Irritationen – zum
       Beispiel beim für die Zulassung von Mobilitätsdiensten zuständigen Berliner
       Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo). Ein Sprecher des
       Berliner Verkehrssenats erklärt der taz, das Unternehmen habe sein
       Sammeltaxi-Konzept bereits vor Jahren angekündigt, dem Labo bisher aber
       nicht mitgeteilt, ob und wann es aktiv werden soll. Da Uber den Dienst
       online vorstellt, laufe nun eine Überprüfung der Sachlage. Das bestätigt
       auch das Labo auf taz-Nachfrage.
       
       In der Uber-App stehen aktuell nur die Dienste [2][UberX] und UberXL zur
       Verfügung, außerdem kann eine normale Taxifahrt gebucht werden. Bei UberX
       vermittelt das Unternehmen seine Kunden an Mietwagenfirmen, die Fahrdienste
       günstiger als normale Taxis anbieten. Böte Uber selbst Fahrten an, wäre das
       ein Verstoß gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz.
       
       ## Rückkehrpflicht wird ignoriert
       
       Das Personenbeförderungsgesetz schreibt auch verschiedene Bedingungen für
       die Uber-Partner fest. Das Labo muss ihnen eine Genehmigung und den
       angestellten FahrerInnen einen Personenbeförderungsschein ausstellen.
       Offiziell gilt auch eine Rückkehrpflicht zum Betriebsstandort nach jeder
       Fahrt – mit einer Ausnahme: Erreicht die FahrerInnen unterwegs ein
       Folgeauftrag, dürfen sie den direkt annehmen.
       
       Diese Einschränkung führt dazu, dass die Rückkehrpflicht im Grunde genommen
       keine ist. „Dann parken sie eben auf dem Parkplatz von Burger King und
       warten dort“, sagt Rolf Feja von der Berliner Taxi-Innung der taz. „Wenn
       man sie darauf anspricht, sagen sie, sie machen Pause.“ Auch aus dem Labo
       ist zu hören, die Kontrolle der Rückkehrpflicht sei grundsätzlich
       schwierig. Der Verkehrssenat fordert deshalb zum Beispiel die Einführung
       von Kennzeichnungspflichten, um die Kontrollierbarkeit der Anbieter zu
       erhöhen.
       
       Die Berliner Taxi-FahrerInnen sind verärgert. Feja erklärt, seine
       KollegInnen warteten am Flughafen Tegel immer länger auf Kundschaft,
       während die Uber-FahrerInnen Auftrag um Auftrag bekämen. Und der Unmut
       dürfte in nächster Zeit noch größer werden: Am Mittwoch verkündete das
       Unternehmen FreeNow nämlich, mit einem identischen Konzept wie Uber den
       Berliner Markt zu betreten – noch mehr günstige Konkurrenz für die Berliner
       Taxis.
       
       „FreeNow ist der Nachfolger von MyTaxi, der Taxi-Vermittlungsapp. Die haben
       jahrelang Daten von uns gesammelt und können das jetzt nutzen“, schimpft
       Feja. Hinter FreeNow stehen die Konzerne Daimler und BMW. Feja sagt, die
       Unternehmen verkauften sich gegenüber Verkehrsminister Andreas Scheuer als
       heimischer Gegenentwurf zu Uber – ein Preiskampf zwischen den Anbietern sei
       programmiert, Leidtragende dürften erneut die Berliner Taxi-FahrerInnen
       werden.
       
       ## Erlaubte Sammeltaxis in Berlin
       
       Immerhin das noch günstigere Angebot von UberPool muss das Taxigewerbe
       aktuell nicht fürchten, Uber besitzt in Berlin keine Sondergenehmigung.
       Dafür sind die Unternehmen Clevershuttle und Berlkönig in der Stadt aktiv.
       Der Sprecher des Verkehrssenats erklärt, beide seien Teil einer
       vierjährigen Testphase, der Senat sammle von den Unternehmen Daten, um zu
       prüfen, ob Pooling ein funktionierendes Mobilitätskonzept für Berlins
       Zukunft sein könnte.
       
       Clevershuttle, ein privatwirtschaftlicher Anbieter, deckt den Westen der
       Stadt ab. Berlkönig, ein Gemeinschaftsprojekt von Daimler, dem App-Anbieter
       VIA und der BVG, ist im Osten unterwegs. Eine Sprecherin der BVG ist
       zuversichtlich, dass Pooling den öffentlichen Personennahverkehr sinnvoll
       ergänzt: „Zukünftige Mobilität muss einfach ein bisschen vielseitiger sein
       als nur U-Bahn, Bus und Tram.“
       
       Die wünschenswerte Anbindung der Bezirke außerhalb des S-Bahn-Rings an die
       Innenstadt leisten die Sammeltaxis aber nicht. Gegenüber der taz erklärt
       die BVG, die Berlkönig-Fahrzeuge dürften nicht außerhalb des
       festgeschriebenen Gebiets eingesetzt werden – das sei Bedingung der
       Sondergenehmigung.
       
       Berlkönige wird es außerhalb des Berliner S-Bahn-Rings also nicht geben.
       Der Verkehrssenat möchte stattdessen Rufbusse einsetzen, um die
       Außenbezirke besser anzubinden, gegen einen Aufpreis zu den üblichen
       BVG-Tarifen. Ob der Rufbus dann noch günstiger ist als eine von Uber oder
       FreeNow angebotene Mietwagenfahrt, wird sich zeigen.
       
       29 Aug 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.uber.com/de/de/ride/uberpool/
   DIR [2] /Berliner-Taxiprotest/!5598561&s=uberx/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Lukas Waschbüsch
       
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