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       # taz.de -- Krach um Kaisers Bahn
       
       > Ist die stark befahrene Strecke zwischen Düsseldorf und Duisburg zu laut
       > –und ein Schwarzbau? Darüber entscheidet das Verwaltungsgericht
       > Düsseldorf
       
       Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht verhandelt seit Mittwoch darüber, ob
       eine der meistbefahrenen Bahnstrecken Europas zu laut ist und illegal
       gebaut wurde. „Die Situation ist unhaltbar“, empörte sich Klägerin und
       Anwohnerin Elke Wagner. Die Gesundheitsbelastung für die Anwohner der
       Strecke zwischen Düsseldorf und Duisburg sei viel zu hoch.
       
       Hunderte Züge vom ICE bis zum Güterzug rattern täglich in kurzer Taktfolge
       durch Düsseldorf-Angermund. Es ist eine der wichtigsten Bahntrassen Europas
       und eine der am stärksten befahrenen. Die Anwohner fühlen sich seit 40
       Jahren hingehalten, weil in Aussicht gestellt Lärmschutzwände noch immer
       nicht gebaut sind und seither der Verkehr auf der Trasse massiv zugenommen
       habe. Nun steht auch noch der Ausbau der Strecke auf sechs Spuren für den
       Rhein-Ruhr-Express an. Die Anrainer machen sich dafür für eine aufwändige
       Tunnellösung stark.
       
       Dass die 1845 gebaute Bahnstrecke nach heutigen Maßstäben zu laut ist,
       bestritt in der Verhandlung niemand. Die gemessenen Lärmwerte von 69
       Dezibel tagsüber und 63 nachts seien „beachtlich“, sagte Richter Andreas
       Hake. Doch der Gesetzgeber habe Altanlagen von den Grenzwerten ausgenommen.
       „Da fällt alles hinten rüber, was vor 1974 entstanden ist“, sagte Hake.
       „Dass dies für die betroffenen Anwohner eine unbefriedigende Situation ist,
       das ist klar.“ Klägeranwalt Clemens Antweiler hatte argumentiert, die Bahn
       könne sich bei einem Schwarzbau nicht auf Bestandsschutz berufen. Trotz
       intensiver Suche seien die notwendigen Genehmigungen nicht aufgetaucht.
       Richter Hake führte allerdings aus, dass es auf die Frage, ob die Trasse
       illegal errichtet wurde, also ein Schwarzbau sei, aus seiner Sicht nicht
       ankomme.
       
       Die 1845 gebaute Strecke sei ein zentrales Infrastrukturprojekt Preußens
       gewesen, sogar Kaiser Wilhelm habe die Eisenbahn mit „großem Bahnhof“
       genutzt. Daher sehe er für die Annahme, es handele sich um einen
       Schwarzbau, „keine Grundlage“. Dass ein Privatunternehmen die Strecke ohne
       Zustimmung der preußischen Behörden gebaut haben könnte, sei „nicht
       vorstellbar“. Die Klage habe also „keinen Erfolg, weil Kaiser Wilhelm mit
       der Bahn gefahren ist“, sagte Anwalt Clemens Antweiler. (dpa)
       
       29 Aug 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Tobias Schmidt
       
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